F-Gase-Verordnung 2025: Wärmepumpen sicher planen

F-Gase-Verordnung 2025: Wärmepumpen sicher planen

F-Gase-Verordnung 2025

Die Heizungswende läuft, doch zugleich startet die Kältemittelwende. Ab 2025 greifen zentrale Verbote der F-Gase-Verordnung 2025 und verändern Auswahl, Planung und Montage bei Wärmepumpen und Klimageräten. Für Bauherr:innen, Käufer:innen und kleine Investor:innen heißt das: rechtzeitig entscheiden, Risiken minimieren und Förderungen nutzen. Ihre geplante Wärmepumpe bleibt erlaubt, allerdings ändern sich Regeln zu Kältemitteln, Aufstellorten und Abständen. Mit kluger Planung sichern Sie Effizienz und Zukunftsfähigkeit.

So wirkt die F-Gase-Verordnung 2025

Die neue EU‑F‑Gase‑Verordnung gilt seit März 2024 und bringt ab 2025 konkrete Verbote. F‑Gase (fluorierte Treibhausgase) in neuen Anlagen sind nur noch zulässig, wenn das Kältemittel einen GWP‑Wert (Treibhauspotenzial eines Kältemittels) bis 750 hat. Außerdem ist das Inverkehrbringen hermetisch geschlossener Kälteanlagen mit F‑Gasen über GWP 150 untersagt. Gleiches gilt für Mono‑Splitgeräte unter 3 kg Füllmenge mit GWP über 750. Ab 2026 wird es strenger: Für die Instandhaltung sind F‑Gase über GWP 2500 verboten. Damit verfolgt die EU das Ziel, bis 2050 praktisch aus F‑Gasen auszusteigen.

Für Sie wichtig: Wärmepumpen werden nicht verboten. Dennoch ändern sich die Spielregeln spürbar. Deshalb sollten Sie Produktauswahl, Kältemittel und Sicherheitsanforderungen früh klären und in die Ausschreibung aufnehmen.

Ihre To‑dos für Planung und Einkauf

Diese Kältemittel verlieren 2025 deutlich an Boden

Besonders betroffen sind etablierte Kältemittel wie R410A und R404A. R410A wird in vielen aktuellen Wärmepumpen eingesetzt und hat einen GWP von 2088; damit greift das Verbot. R404A liegt mit einem GWP von 3922 noch höher und ist entsprechend klimaschädlicher. Zwar galten beide lange als effizient, jedoch wiegt ihre Klimawirkung schwer. Ein Kilogramm R410A entspricht über zwei Tonnen CO2 – das sind etwa 10.000 gefahrene Autokilometer. Folglich lohnt der Umstieg auf Systeme mit niedrigem GWP.

Natürliche Alternativen setzen sich jetzt durch

Hersteller fokussieren zunehmend auf natürliche Kältemittel. R32 kommt auf einen GWP von 675 und liegt damit unter der 750er‑Grenze. Propan (R290) ist sogar nahezu klimaneutral mit einem GWP von 3. Zudem gewinnt CO2 als Kältemittel an Bedeutung, insbesondere bei größeren Anlagen; sein GWP beträgt 1. Diese Medien sind langfristig zukunftssicher, daher reduzieren sie regulatorische Risiken. Allerdings erfordern sie teils neue Konzepte für Aufstellorte und Sicherheit. Bei Bedarf finden Sie hier weiterführende Informationen.

Was bedeutet das in Österreich?

Für Projekte 2025/26 wird die Produktauswahl enger, denn nicht alle gewohnten Modelle bleiben verfügbar. Daher kann es vorübergehend zu Engpässen kommen. Außerdem können Preise steigen, weil die Umstellung auf neue Kältemittel zunächst höhere Produktionskosten verursacht. Gleichzeitig wächst der Planungsaufwand: Bei Propan sind Aufstellorte, Abstände und Brandschutz neu zu bewerten, etwa bei Kelleraufstellung und Fenstern. Ferner sollte Ihr Installateur für neue Kältemittel geschult sein. Recyceltes und wiederaufbereitetes Kältemittel bleibt von Verboten ausgenommen, was im Rahmen der F-Gase-Verordnung 2025 Planungssicherheit schafft.

Planungstipps für 2025 und 2026

Diese Punkte machen Planung sicher und förderfähig. So sinken Kosten.

  1. Früh klären: Kältemittel und Normen

    Prüfen Sie früh das Kältemittel und lassen Sie die Konformität bestätigen. Außerdem vergleichen Sie Alternativen.

    • GWP‑Wert und Gerätetyp abgleichen.
    • Herstellerangaben zu Verboten 2025/26 sorgfältig prüfen.
    • Schriftlich bestätigen lassen, dass Anlage und Kältemittel Grenzwerte und Inverkehrbringungsregeln einhalten.
  2. Aufstellort, Abstände und Brandschutz

    Passen Sie Aufstellorte an, vor allem bei Propan. Beachten Sie Keller.

    • Fenster, Türen und Lufteinlässe mit erforderlichen Abständen berücksichtigen.
    • Gefahrenquellen identifizieren, etwa Zündquellen, und passende Schutzmaßnahmen vorsehen.
    • Kelleraufstellung nur nach neuer Bewertung von Raumgröße und Lüftung zulassen.
  3. Qualifikation und Wartbarkeit sichern

    Setzen Sie auf geschulte Betriebe und planen Sie Servicefähigkeit.

    • Schulungsnachweise zu neuen Kältemitteln prüfen.
    • Wartungskonzepte an 2026‑Vorgaben für GWP über 2500 anpassen.
    • Berücksichtigen Sie, dass recyceltes und wiederaufbereitetes Kältemittel ausgenommen ist.

Ihre nächsten Schritte in Kürze

  1. Projektzeitraum festlegen: Planen Sie 2025/26, berücksichtigen Sie die Verbote ab 2025 sowie die Servicegrenze ab 2026 frühzeitig.
  2. Bedarf klären: Heizlast, Kühlbedarf und Gerätetyp definieren, damit die Wahl des Kältemittels gelingt.
  3. Kältemittel prüfen: GWP‑Werte vergleichen und R32, R290 oder CO2 priorisieren, sofern technisch passend und regelkonform; so sinken Risiken.
  4. Angebote einholen: Konforme Modelle vergleichen, inklusive Bestätigung, Lieferzeit und Preis.
  5. Aufstellort prüfen: Abstände, Keller, Fenster bewerten; Schutzmaßnahmen festlegen.
  6. Installateur wählen: Schulungen zu neuen Kältemitteln und Referenzen prüfen; so sichern Sie Qualität und Betriebssicherheit.
  7. Förderungen prüfen: Programme für umweltfreundliche Wärmepumpen nutzen und Fristen beachten; dadurch verbessern Sie die Wirtschaftlichkeit und reduzieren Mehrkosten der Umstellung.
  8. Ausschreibung aktualisieren: Kältemittel, Abstände, Brandschutz und Service klar definieren und vertraglich fixieren, damit Umsetzung und Wartung rechtssicher gelingen.

Fazit

Die F‑Gase‑Verordnung verändert ab 2025 die Spielregeln, jedoch nicht die Machbarkeit. Wärmepumpen bleiben erlaubt, doch Auswahl, Aufstellorte und Service brauchen sorgfältige Planung. R32, R290 und CO2 bieten niedrige GWP‑Werte und damit Zukunftssicherheit. Gleichzeitig sind angepasste Sicherheitskonzepte nötig. Wer früh prüft, Angebote vergleicht und qualifizierte Betriebe einbindet, minimiert Risiken und nutzt Förderungen. So bleibt Ihre Anlage effizient und wartbar.

Quellen: dgwz.de, autarc.energy, evm.de, schiessl-kaelte.com, landesinnung-kaelte-klima.de

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