Renovieren ohne Kostenstress: Der Handwerkerbonus 2025 senkt Ihre Ausgaben spürbar. Sie erhalten 20 % der reinen Arbeitskosten zurück – bis zu 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit. Dadurch werden fällige Maler-, Fliesen- oder Sanitärarbeiten deutlich günstiger. Zudem läuft die Beantragung unkompliziert online. Wenn Sie jetzt klug planen, nutzen Sie die Förderung für Projekte, die ohnehin anstehen. Daher lohnt es sich, frühzeitig Termine zu sichern und die Rechnungsstellung gezielt vorzubereiten.
So sparen Sie mit dem Handwerkerbonus 2025
Der Handwerkerbonus 2025 ist eine direkte Unterstützung des Bundes für private Auftraggeber. Das Prinzip ist einfach: Sie lassen Arbeiten professionell ausführen, bezahlen unbar und erhalten anschließend 20 % der Arbeitskosten (ohne Umsatzsteuer) zurück. Die Förderung beträgt maximal 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit (Wohneinheit = abgeschlossene Wohnung/Haus). Förderfähig sind Arbeitskosten bis 7.500 Euro, die Mindestförderung liegt bei 50 Euro. Beispiel: Verrechnet Ihr Fliesenleger 4.000 Euro netto Arbeitsleistung, bekommen Sie 800 Euro zurück.
Im Unterschied zu vielen Sanierungsförderungen zählt beim Handwerkerbonus 2025 nicht die Energieeffizienz. Entscheidend ist vielmehr, dass Fachbetriebe in Ihrem privaten Wohn- und Lebensbereich arbeiten. Dadurch ist die Förderung schnell nutzbar.
Kurz gerechnet: 7.500 € Arbeit = 1.500 € Bonus.
Wer antragsberechtigt ist und was zählt
Antragsberechtigt sind ausschließlich volljährige Privatpersonen. Voraussetzung ist, dass Ihr Haupt- oder Nebenwohnsitz an der Adresse liegt, an der die Arbeiten stattfinden. Daher können Eigenheimbesitzer ihr Haus fördern lassen. Ebenso sind Wohnungsbesitzer und Mieter antragsberechtigt; Mieter benötigen allerdings die Zustimmung des Vermieters. Auch Zweitwohnsitz-Besitzer können beantragen. Pro Person und Wohneinheit ist jedoch nur ein Antrag pro Jahr möglich. Paare können folglich beide einreichen, wenn beide dort gemeldet sind.
Welche Arbeiten tatsächlich gefördert werden
Beim Handwerkerbonus 2025 werden ausschließlich die reinen Arbeitskosten gefördert; Materialkosten sind vollständig ausgeschlossen. Dadurch wird die korrekte Rechnungsstellung zum Erfolgsfaktor. Bitten Sie daher Ihren Betrieb um eine klare Trennung von Arbeits- und Materialpositionen. Förderfähige Tätigkeiten sind zum Beispiel Malerarbeiten, Tapezieren, Fliesenlegen, Bodenverlegung, Sanitärinstallationen, Küchenmontage sowie kleinere Umbauten, Wartungen und Reparaturen. Entscheidend ist, dass die Leistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich erfolgen. Energieeffizienzmaßnahmen sind nicht erforderlich; reine Verschönerungen sind ebenfalls begünstigt.
So läuft die Antragstellung ab
Die Antragstellung für den Handwerkerbonus 2025 ist seit 1. März 2025 möglich und läuft bis 28. Februar 2026. Sie erfolgt vollständig online über die offizielle Seite handwerkerbonus.gv.at. Zunächst beauftragen Sie die Arbeiten, danach bezahlen Sie unbar (Überweisung oder Karte) und laden anschließend Rechnung und Nachweise im Portal hoch. Wichtig: Die Leistungen müssen 2025 durchgeführt und bezahlt sein. Rechnungen aus 2024 können dennoch bis 28. Februar 2025 eingereicht werden. Für individuelle Fragen können Sie hier Beratung anfordern.
Typische Fehler sicher vermeiden
Daher rechnen Sie nur Arbeitskosten an und zahlen Sie nie bar.
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Vorbereiten und planen
Definieren Sie Budget und Zeitplan und klären Sie den Leistungsumfang. Danach holen Sie Angebote ein und prüfen die Verfügbarkeit.
- Projektumfang schriftlich festhalten.
- Vergleichen Sie mehrere Angebote und Termine sorgfältig.
- Besprechen Sie früh die Trennung von Arbeits- und Materialkosten, damit die Förderung greift.
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Beauftragen und korrekt bezahlen
Beauftragen Sie den Betrieb. Zahlen Sie unbar und prüfen Sie Belege.
- Keine Barzahlung; nutzen Sie Überweisung oder Karte.
- Verlangen Sie getrennte Posten für Arbeit und Material sowie den Leistungszeitraum 2025.
- Bewahren Sie alle Belege auf; bündeln Sie mehrere Rechnungen ab 50 € bei Bedarf.
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Antrag online einreichen
Reichen Sie den Antrag im Portal ein und laden Sie Nachweise hoch.
- Halten Sie Meldeadresse und Kontoverbindung bereit.
- Laden Sie Rechnung und Zahlungsnachweis als Uploads hoch.
- Reichen Sie fristgerecht ein; Budgetmittel sind begrenzt und Fristen fix.
Wichtige Regeln im Überblick
- 20 % der Arbeitskosten (ohne USt); max. 1.500 € pro Person und Wohneinheit. Arbeitskosten bis 7.500 € förderfähig. Mindestförderung: 50 €.
- Antragszeitraum: 1. März 2025 bis 28. Februar 2026; solange Budgetmittel verfügbar sind, daher früh beantragen.
- Leistungen müssen 2025 durchgeführt und bezahlt werden; unbare Zahlung ist Pflicht, Barzahlungen sind nicht förderfähig.
- Ein Antrag pro Jahr und Wohneinheit; Paare beantragen jeweils, wenn beide dort gemeldet sind.
- Im privaten Wohn- und Lebensbereich; auch Verschönerungen und Reparaturen möglich.
- Materialkosten sind nicht förderfähig; trennen Sie daher Rechnungsposten klar, damit die Berechnung der Förderung korrekt erfolgt.
- Sie können mehrere Rechnungen ab 50 € sammeln und gemeinsam einreichen, um die Mindestförderung zu erreichen oder das Maximum auszuschöpfen.
- Rechnungen aus 2024 können bis 28. Februar 2025 eingereicht werden; beachten Sie die getrennten Arbeitskosten und den unbaren Zahlungsnachweis.
Fazit
Der Handwerkerbonus 2025 macht notwendige Arbeiten deutlich leistbarer. Sie erhalten ohne komplizierte Nachweise 20 % der Arbeitskosten zurück – bis zu 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit. Deshalb lohnt es sich, Projekte jetzt zu planen, Betriebe früh zu buchen und die Rechnungen korrekt aufzusetzen. Zudem sparen Sie bei größeren Vorhaben wie Bad oder Küche spürbar. Wenn Sie die Schritte befolgen und Fristen beachten, sichern Sie sich die Förderung zügig und verlässlich.
Quellen: wko.at, finanz.at, handwerkerbonus.gv.at, arbeiterkammer.at, weka.at