Bau-KV 2025: Kostenwirkung, Fristen und Verträge klar

Bau-KV 2025: Kostenwirkung, Fristen und Verträge klar

Bau-KV 2025

Achtung Bauherr:innen, Käufer:innen und Investor:innen: Ab Mai 2025 steigen die Arbeitskosten am Bau deutlich. Der neue Kollektivvertrag – kurz Bau-KV 2025 – hebt alle Mindestlöhne um 2,7 Prozent; auch Lehrlingseinkommen und Zulagen steigen. Das klingt moderat, wirkt sich jedoch direkt auf Angebote, Stundenverrechnungssätze und Budgets aus. Daher sollten Sie frühzeitig prüfen, wie sich die Anpassungen auf Ihr Projekt, Ihre Finanzierung und den Zeitplan auswirken – und ob Kalkulationen, Vergaben und Puffer noch tragfähig sind.

So trifft die Bau-KV 2025 Ihr Budget

Der Abschluss für Bauindustrie und Baugewerbe gilt österreichweit und ist verbindlich. Ab 1. Mai 2025 steigen sämtliche kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 2,7 Prozent. Zusätzlich erhöhen sich Lehrlingseinkommen, Montage- und Erschwerniszulagen, Wegzeit- und Reiseaufwandsentschädigungen sowie Lenkzeitvergütungen. Die Vereinbarung läuft zwölf Monate bis April 2026; danach folgt automatisch eine Anpassung an die Inflation 2025. Das bringt Planbarkeit, schafft jedoch zugleich eine neue, höhere Kostenbasis, die Angebote, Budgets und Finanzierungen messbar beeinflusst.

Angebote, die vor Mai 2025 kalkuliert wurden, können ab Vertragsabschluss nach dem 1. Mai nicht mehr passen. Preisgleitklauseln und Indexierungen könnten Anpassungen auslösen. Prüfen Sie dies vor Ihrer Vergabe sehr genau.

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Darum steigen Ihre Bau- und Projektkosten spürbar

Rechnen Sie bei neuen Projekten mit 3–5 Prozent höheren Baukosten. Zwar steigt der Lohn „nur“ um 2,7 Prozent, doch Arbeit wirkt an vielen Stellen. Entsprechend erhöhen sich Stundenverrechnungssätze und Pauschalangebote, Überstunden und Zuschläge verteuern sich, und Subunternehmer passen ihre Preise an. In laufenden Verträgen greifen häufig Preisgleitklauseln; dadurch entstehen Nachkalkulationen – vor allem bei langen Bauphasen oder verschobenen Vergaben. Insgesamt erhöht die Bau-KV 2025 den Basispreis vieler Leistungen spürbar.

Folgen für Bauherr:innen und Projektpartner

Für Sie als Bauherr:in trifft die Anpassung die Budgetplanung und Vergabe am stärksten. Angebote vor Mai 2025 können bei Abschluss nach dem 1. Mai veraltet sein und Nachforderungen auslösen; Fristen und Vertragsklauseln sollten daher strikt geprüft werden. General- und Subunternehmer überarbeiten ihre Kalkulationen und kontrollieren, ob vereinbarte Preisgleitklauseln greifen; viele werden Mehrkosten direkt weitergeben. Planer:innen müssen Termin- und Leistungsansätze anpassen, was Zeitpläne, Ressourcen und Risikopuffer verändert. Der Abstimmungsaufwand im Projektteam steigt.

Fünf Tipps für Ihre Baupraxis

Timing ist entscheidend: Holen Sie Angebote möglichst vor Ende April 2025 ein, auch wenn der Start später erfolgt. Prüfen Sie Verträge auf Klauseln wie „Anpassung bei Änderung der Kollektivverträge“ und dokumentieren Sie Ergebnisse vor der Beauftragung. Kalkulieren Sie zusätzlich 5–8 Prozent Puffer ein. Bevorzugen Sie Pauschalverträge ohne Preisgleitklauseln und lassen Sie Festpreise schriftlich bestätigen. Prüfen Sie gemeinsam mit Planung und Ausführung, ob eine Bauzeitverkürzung realistisch ist. Für eine individuelle Einschätzung können Sie gern eine Beratung anfordern.

Direkte und indirekte Kosteneffekte

Die drei Felder zeigen, wo Kosten steigen und wie Sie reagieren können.

  1. Direkte Auswirkungen auf Angebote

    Ab Mai 2025 steigen Stundenverrechnungssätze und Pauschalangebote. Überstunden und Zuschläge verteuern sich.

    • Höhere Stundenverrechnungssätze ab Mai
    • Teurere Pauschalangebote ab dem 1. Mai 2025
    • Gestiegene Kosten für Überstunden und Sonderzuschläge bei Ausführung und Montage
  2. Indirekte Effekte im Bauprojekt

    Subunternehmer ziehen nach; in laufenden Aufträgen greifen Preisgleitklauseln und führen zu Anpassungen.

    • Preisanpassungen bei Subunternehmen in allen Gewerken
    • Aktivierung vertraglicher Preisgleitklauseln in bestehenden Aufträgen
    • Nachkalkulationen bei langen Bauphasen und verschobenen Vergaben
  3. Zeit, Laufzeit und Verträge

    Geltung bis April 2026; danach folgt die Inflationsanpassung 2025 – relevant für Termine und Finanzierung.

    • Fristen und Vergabezeitpunkte strikt beachten
    • Vergaben vor Mai 2025 können günstigere Konditionen sichern
    • Langläuferprojekte mit höherer Kostenbasis bis 2026 und später planen

Ihre nächsten Schritte bis Mai

  1. Holen Sie Angebote und Vergaben bis 30. April 2025 ein, damit alte Lohnsätze gelten und Aufschläge vermieden werden.
  2. Prüfen Sie Verträge auf Anpassungsklauseln und dokumentieren Sie Ergebnisse vor der Beauftragung.
  3. Planen Sie zusätzlich 5–8 Prozent Budgetpuffer ein, da Arbeit viele Positionen beeinflusst und Nachkalkulationen wahrscheinlich sind.
  4. Bevorzugen Sie Pauschalverträge ohne Preisgleitklauseln und sichern Sie Festpreise schriftlich.
  5. Prüfen Sie eine Bauzeitverkürzung, um künftige Kostenrisiken zu mindern.
  6. Stimmen Sie mit General- und Subunternehmern neue Stundenverrechnungssätze ab und vergleichen Sie Pauschalangebote ab Mai 2025.
  7. Berücksichtigen Sie die Laufzeit Mai 2025 bis April 2026 sowie die folgende Inflationsanpassung 2025 und aktualisieren Sie die Finanzierung.
  8. Planen Sie Projekte 2025 mit höherer Kostenbasis bis zur Fertigstellung 2026 und legen Sie Reserven in Verträgen und Budgets fest.

Fazit

Die Bau-KV 2025 ist fix und österreichweit gültig. Mehrkosten lassen sich nicht verhindern, durch gutes Timing und saubere Verträge jedoch spürbar begrenzen. Wer jetzt plant, prüft und beauftragt, kann ältere Preisstände absichern; wer wartet, zahlt tendenziell mehr über die gesamte Projektlaufzeit. Es lohnt sich daher, Angebote, Klauseln und Bauzeiten früh zu prüfen, Budgets zu aktualisieren und die Finanzierung mit realistischen Puffern zu hinterlegen.

Quellen: Hintergründe und Zahlen finden Sie bei gbh.at, gbh-news.at, gpa.at, den offiziellen Beilagen der gbh.at sowie beim oegb.at; dort sind Abschluss, Laufzeit und Zulagen dokumentiert.

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