Planen Sie 2025 oder 2026 eine Wärmepumpe? Dann steht bei der F-Gase-Verordnung Wärmepumpe eine Zeitenwende bevor. Die EU-Verordnung 2024/573 zu F-Gasen (fluorierte Treibhausgase) verändert Auswahl, Preise und Auflagen. Deshalb betrifft sie Ihre Planung und den späteren Betrieb. Zudem entscheiden Kältemittel und Aufstellort künftig früher über Genehmigung und Kosten. Wer jetzt informiert handelt, sichert Termine, vermeidet Umplanungen und stabilisiert laufende Ausgaben. Gleichzeitig gewinnen Sie Planungssicherheit über den gesamten Bauprozess.
F-Gase-Verordnung Wärmepumpe: So wirkt sie
Seit März 2024 gilt die verschärfte EU-Verordnung 2024/573. Sie beschleunigt den Ausstieg aus F-Gasen. Der bisherige Phase-down bis 2032 wird nun bis zu einem kompletten Verbot aller F-Gase bis 2050 fortgesetzt. Das klingt weit entfernt, dennoch greifen die Effekte bereits heute – gerade bei der F-Gase-Verordnung Wärmepumpe. Die Verordnung zielt darauf ab, die Emissionen bis 2030 auf 35 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalent zu senken – eine Einsparung von rund 70 Millionen Tonnen gegenüber dem Basisjahr. Besonders betroffen sind Kältemittel mit hohem GWP (Treibhauspotenzial) über 150. Außerdem sind HFKW (Hydrofluorkohlenwasserstoffe) enger begrenzt.
Für Bauherr:innen, Käufer:innen und kleine Investor:innen zählt das sofort. Denn Verfügbarkeit, Lieferzeiten, Servicepreise und die Modellauswahl verändern sich bereits 2025 und 2026 spürbar.
Deshalb lohnt sich frühzeitige Planung.
Verfügbarkeit, Preise und Modelle im Wandel
Die verschärften HFKW-Quoten machen herkömmliche Kältemittel knapper und teurer. Hersteller stellen daher spürbar auf natürliche Kältemittel wie Propan (R290) um. Für die F-Gase-Verordnung Wärmepumpe hat das direkte Folgen: Es drohen längere Lieferzeiten bei Geräten mit etablierten F-Gas-Kältemitteln, steigende Kosten für Service und Wartung sowie eine begrenztere Modellauswahl. Gleichzeitig wächst das Angebot an Low-GWP-Lösungen (geringes Treibhauspotenzial). Prüfen Sie deshalb früh, welche Geräteklassen und Leistungsgrößen für Ihr Projekt realistisch verfügbar sind.
Neue Aufstell- und Sicherheitsregeln im Detail
Natürliche Kältemittel wie Propan erfordern neue Rahmenbedingungen für die F-Gase-Verordnung Wärmepumpe. Sicherheitsabstände zu Fenstern, Türen und Zündquellen sind einzuhalten. Zudem ist häufig eine spezielle Luftführung vorzusehen, damit sich austretendes Gas nicht ansammeln kann. Angepasste Lärmschutzmaßnahmen können ebenfalls nötig sein, insbesondere in dichten Lagen. Darüber hinaus gelten erweiterte Leckage- und Prüfpflichten für Betreiber. Das bedeutet regelmäßige Kontrollen und dokumentierte Wartung. Bei fachgerechter Planung, Installation und Wartung sind natürliche Kältemittel jedoch sicher einsetzbar. Planen Sie die Aufstellung daher gemeinsam mit Fachbetrieben frühzeitig im Detail.
Praxis-Tipps für Ihre Planung 2025
Setzen Sie auf Low-GWP-Kältemittel (geringes Treibhauspotenzial): Propan (R290), Kohlendioxid oder Ammoniak sind klimafreundlich und zukunftsfähig. Treffen Sie die Kältemittel-Entscheidung bereits in der Entwurfsphase. Spätere Umplanungen werden sonst teurer und zeitaufwändiger. Berücksichtigen Sie zudem Sicherheitsabstände und Platzbedarf. Beauftragen Sie zertifizierte Fachbetriebe. Bei fachgerechter Installation sind natürliche Kältemittel sicher. Denken Sie schließlich langfristig: R290-Geräte kosten heute oft mehr, senken jedoch Wartungs- und Kältemittelkosten. Dokumentieren Sie Annahmen früh und vergleichen Sie Optionen – das reduziert Projektrisiken bei der F-Gase-Verordnung Wärmepumpe.
Regional: Wien, NÖ und Burgenland
Für Wien gilt: Aufstellung früh in der Einreichplanung prüfen.
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Zukunftssichere Kältemittel wählen
Setzen Sie früh auf Low-GWP wie R290, CO₂ oder Ammoniak. So sichern Sie Verfügbarkeit und vermeiden spätere Umplanungen.
- Früh festlegen, ideal in der Entwurfsphase.
- Modelle und Leistungsgrößen realistisch und marktverfügbar prüfen.
- GWP (Treibhauspotenzial) beachten: Über 150 besonders betroffen; Service kann teurer werden.
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Aufstellung richtig und sicher planen
Abstände, Luftführung und Lärmschutz früh einplanen.
- Abstände zu Fenstern, Türen und Zündquellen einhalten.
- Spezielle Luftführung vorsehen, damit sich austretendes Gas nicht sammelt.
- Lärmschutz standortgerecht planen; dichte Lagen erfordern oft Zusatzmaßnahmen.
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Wartung und Betrieb kalkulieren
Verträge, Intervalle und Pflichten an neue Kältemittel anpassen.
- Wartungsverträge frühzeitig aktualisieren.
- Erweiterte Leckage- und Prüfpflichten einplanen, dokumentieren.
- Langfristkosten kalkulieren; R290 teurer in der Anschaffung, günstiger im Betrieb.
Checkliste bis September 2025
- Fachbetrieb mit Erfahrung in R290-Wärmepumpen kontaktieren und Beratung vereinbaren; so klären Sie Technik, Termine und Risiken früh.
- Aufstellungsort prüfen: Abstände, Luftführung und Lärmschutz früh festlegen.
- Kältemittelwahl in der Entwurfsphase treffen und Angebote für mehrere Optionen einholen, um Lieferzeiten und Preise zu vergleichen.
- Wartungskosten langfristig kalkulieren und Verträge rechtzeitig anpassen.
- Fördermöglichkeiten für umweltfreundliche Kältemittel prüfen.
- Betreiberpflichten dokumentieren: Leckagekontrollen, Prüfintervalle und Nachweise organisieren, damit Kontrollen reibungslos laufen.
- Installationsslot früh sichern; längere Lieferzeiten bei F-Gas-Geräten und hohe Nachfrage bei R290 führen sonst zu Verzögerungen und teureren Alternativen.
- Spätestens bis September 2025 entscheiden, um Auswahl und Konditionen zu sichern und Umplanungen zu vermeiden; sonst steigen Kosten- und Terminrisiken.
Fazit
Die F-Gase-Verordnung Wärmepumpe verändert den Wärmepumpenmarkt schon heute. Wer 2025/26 baut, profitiert von einer frühen Entscheidung für Low-GWP-Technologie. So vermeiden Sie Umplanungen, sichern Lieferfähigkeit und reduzieren Servicekostenrisiken. Natürliche Kältemittel werden zum Standard und sind bei fachgerechter Umsetzung sicher und effizient. Planen Sie daher vorausschauend und stimmen Sie Aufstellung, Kältemittel und Wartung auf die neuen Regeln ab.
Quellen: kampmann.de, bfs-kaelte-klima.de, enbw-eg.de, roter-kaeltetechnik.de, kaelte-klima-gmbh.de; Hintergrund zur EU-Verordnung 2024/573 und Betreiberpflichten; Auswahl, Stand 03/2024–09/2025.