Die EU stellt die Bauprodukteverordnung neu auf – und das betrifft Ihr Bauprojekt direkt. Seit 7. Januar 2025 ist die überarbeitete Regel in Kraft, ab 8. Januar 2026 gilt sie in allen Mitgliedstaaten vollständig, auch in Österreich. Mit der EU-BauPVO 2026 steigen Transparenz, Vergleichbarkeit und Nachvollziehbarkeit rund um Materialien, Umweltwirkung und Qualität. Gleichzeitig ändern sich Nachweise und Dokumentation. Daher sollten Bauherr:innen, Käufer:innen und kleine Investor:innen jetzt strukturiert vorgehen. So sichern Sie Planungssicherheit, Förderchancen und langfristige Werte.
EU-BauPVO 2026: So wirkt die neue Regel
Die Bauprodukteverordnung (EU-BauPVO) wurde grundlegend überarbeitet. Ihr Geltungsbereich ist breiter: Neben klassischen Bauprodukten erfasst sie nun auch gebrauchte Produkte, 3D‑Druck‑Werkstoffe sowie digitale Datensätze. Zudem werden Nachweis- und Informationspflichten gestärkt. Ab 2026 wird für viele Bauprodukte ein digitaler Produktpass (QR‑abrufbarer Produktausweis) verpflichtend. Außerdem weitet die EU die CE‑Kennzeichnung (EU‑Konformitätszeichen) samt Konformitätserklärung (Herstellererklärung zur Übereinstimmung) aus. Bis 2028 folgen schrittweise Umwelt‑Produktdeklarationen (EPD) für prioritäre Kategorien. Damit wird die EU-BauPVO 2026 zum Taktgeber für Planung und Beschaffung.
Für Sie bedeutet das mehr Vergleichbarkeit, verlässliche Leistungsdaten und bessere Umweltinformationen. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Planung und Dokumentation. Deshalb lohnt es sich, früh Produkte mit Produktpass und EPD zu bevorzugen.
Darauf sollten Sie jetzt achten.
Wesentliche Neuerungen mit konkretem Nutzen
Digitaler Produktpass: Ab 2026 müssen Hersteller für viele Bauprodukte einen digitalen Produktpass bereitstellen. Er bündelt per QR‑Code abrufbare Daten zu Materialzusammensetzung, Recyclinganteil, Haltbarkeit und CO₂‑Fußabdruck. Verschärfte CE‑Kennzeichnung: Leistungs‑ und Konformitätserklärungen werden detaillierter, daher wird die tatsächliche Produktleistung transparenter. Umwelt‑Produktdeklarationen (EPD): Bis 2028 werden EPDs für prioritäre Produktkategorien schrittweise verpflichtend. Somit erhalten Sie belastbare Umweltwerte über den gesamten Lebenszyklus und können Entscheidungen mit Blick auf die EU-BauPVO 2026 nachvollziehbar begründen.
Was die Änderungen für Ihr Projekt bedeuten
Die Produktauswahl wird fundierter, jedoch anspruchsvoller. Bisher zählten oft Herstellerprospekt und Erfahrung. Künftig stützen Sie Entscheidungen auf Daten aus dem digitalen Produktpass und aus EPDs. Das erhöht die Qualität, braucht aber mehr Zeit für Recherche. Gleichzeitig passen Planer:innen und Ausführende ihre Prozesse an. Ausschreibungen und Projektdokumentation werden detaillierter, wodurch Nachweise einfacher gelingen. Außerdem könnten Förderstellen verstärkt Nachhaltigkeitsbelege verlangen. Wer früh Produkte mit Produktpass und EPD einplant, punktet bei Förderungen und im Wiederverkauf. Mit Blick auf die EU-BauPVO 2026 lohnt sich eine saubere Strukturierung der Produktdaten. Wenn Sie Unterstützung wünschen, können Sie hier eine Beratung anfordern.
Der digitale Produktpass im Überblick
Stellen Sie sich vor, Sie scannen den QR‑Code auf der Dämmung und sehen Recyclinganteil, Brandschutzklasse und voraussichtliche Lebensdauer. Genau das leistet der digitale Produktpass – eine Art Ausweis pro Bauteil. Dadurch planen Sie Wartung vorausschauend, denn Austauschzyklen werden sichtbar. Zudem steigern vollständige, nachvollziehbare Produktdaten den Wiederverkaufswert. Gleichzeitig erleichtern sie spätere Umbauten, weil alle Angaben digital vorliegen. Deshalb lohnt es sich, bereits jetzt Produkte mit Produktpass zu bevorzugen und die Codes projektweit zu sammeln – das zahlt auf die Anforderungen der EU-BauPVO 2026 ein.
Ihre nächsten Schritte für das Projekt
Drei Schritte bringen Struktur, damit Auswahl, Planung und Dokumentation passen.
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Planungsteam früh informieren
Sprechen Sie Ihr Planungsteam auf die EU‑BauPVO an und definieren Sie klare Nachweis‑ und Datenanforderungen.
- Priorisieren Sie Produkte mit Produktpass.
- Fragen Sie EPDs für relevante Kategorien an.
- Vereinbaren Sie Zuständigkeiten für Auswahl, Prüfung und Ablage der Produktdaten ab Projektbeginn.
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Produktauswahl konsequent nachfragen
Nutzen Sie Produktpässe und EPDs aktiv für Vergleiche.
- Vergleichen Sie Umweltwirkung, Haltbarkeit und Leistung datenbasiert.
- Prüfen Sie QR‑Codes auf Plausibilität und dokumentieren Sie die verwendeten Versionen.
- Planen Sie zusätzliche Recherchezeit ein, damit Entscheidungen transparent und begründet sind.
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Dokumentation von Anfang an
Legen Sie eine digitale Projektakte für Produktdaten an.
- Ordnen Sie Nachweise strukturiert nach Bauteilen.
- Sichern Sie Dateien versionsfest, damit Änderungen nachvollziehbar bleiben.
- Bereiten Sie Unterlagen für Übergabe, Wartung und spätere Umbauten zentral auf.
Konkreter 12‑Monats‑Fahrplan
- Zunächst verschaffen Sie sich Überblick zu Produktpässen und EPDs. Klären Sie, welche Bauteile zuerst betrachtet und priorisiert werden.
- Danach definieren Sie Kriterien wie Umweltwirkung, Haltbarkeit und Leistung und legen dafür Mindestwerte fest.
- Anschließend stimmen Sie mit Planer:in und Ausführenden Nachweise ab. Vereinbaren Sie Zuständigkeiten, Fristen und Formate im Sinne der EU-BauPVO 2026.
- Zudem richten Sie die digitale Projektakte ein und strukturieren Ordner nach Bauteilen.
- Parallel prüfen Sie Ausschreibungen und Verträge auf Nachweispflichten und passen an.
- Ferner gleichen Sie Fördervoraussetzungen ab. Dokumentieren Sie Produktpass, EPD und CE‑Angaben so, dass Anträge zügig und vollständig eingereicht werden können.
- Danach testen Sie an ein bis zwei Bauteilen den gesamten Ablauf: Produktauswahl, Datenprüfung, Ablage und Nachweise. So erkennen Sie Lücken früh und schließen sie gezielt.
- Schließlich bereiten Sie die Übergabe vor: Stellen Sie die digitale Dokumentation zusammen, aktualisieren Sie QR‑Code‑Listen und definieren Sie Wartungshinweise pro Bauteil.
Fazit
Die neue Bauprodukteverordnung wirkt ab 8. Januar 2026 voll, doch sie greift schrittweise. Daher lohnt es sich, jetzt Strukturen und Auswahlkriterien festzulegen. So profitieren Sie von mehr Transparenz, rechtlicher Sicherheit und besserer Förderfähigkeit. Bis 2028 werden EPDs für prioritäre Kategorien verpflichtend – folglich steigt die Relevanz belastbarer Umweltdaten weiter. Wer früh handelt, sichert Qualität, minimiert Risiken und stärkt die Zukunftsfähigkeit des Eigenheims. Die EU-BauPVO 2026 bildet dabei den Rahmen, an dem sich Planung und Dokumentation sinnvoll ausrichten.
Quellen: nomos.de, ihk.de, dihk.de, oneclicklca.com, bmwet.gv.at – vertiefende Infos zu Rechtsstand, EPD, Produktpass und Umsetzung in Österreich und der EU.