F-Gas Verordnung: Wärmepumpen, Kosten und sichere Optionen

F-Gas Verordnung: Wärmepumpen, Kosten und sichere Optionen

F-Gas Verordnung

Ab 2025 ändern sich Kältemittel-Regeln grundlegend. Ihre geplante Wärmepumpe kann daher teurer werden oder andere Medien benötigen. Die F-Gas Verordnung (EU 2024/573) zu F‑Gasen (fluorierte Treibhausgase) verschärft Quoten und Kennzeichnungen. Zugleich werden Import und Export lizenzpflichtig. Dadurch wird die Verfügbarkeit klassischer HFKW (Fluorkohlenwasserstoffe) kleiner. Mit vorausschauender Planung sichern Sie Termine und Budgets. So vermeiden Sie Engpässe und wählen zukunftssichere Technik.

F-Gas Verordnung: Änderungen ab 2025

Die F-Gas Verordnung (EU 2024/573) gilt seit März 2024 und verschärft den Umgang mit F‑Gasen (fluorierte Treibhausgase) deutlich. Ziel ist eine Reduktion der F‑Gas‑Emissionen um 80% bis 2030 sowie der komplette Ausstieg aus HFKW (Fluorkohlenwasserstoffe) bis 2050. Seit 1. Januar 2025 greifen neue Kennzeichnungspflichten und strengere Quoten. Zudem sind Import und Export jetzt lizenzpflichtig. Hersteller müssen sich im F‑Gas‑Portal registrieren. Dadurch wird die Versorgung mit herkömmlichen Kältemitteln knapper und planungsrelevant.

Folglich geraten durch die F-Gas Verordnung Medien wie R410A oder R32 unter Druck. Preise steigen, und Lieferketten schwanken. Projekte brauchen klarere Vorgaben, weil Übergangsfristen knapp sind und Umstellungen bereits laufen.

Was bedeutet das konkret für Sie?

Direkte Folgen für Wärmepumpen und Klimageräte

Die strengeren Quoten der F-Gas Verordnung verknappen HFKW-Geräte. Daher steigen bei Split‑Klimageräten (Außen- und Inneneinheit) und Wärmepumpen mit R410A oder R32 die Preise. Zudem verlängern sich Lieferzeiten, insbesondere bei gefragten Serien. Während der Bauphase wird die Verfügbarkeit einzelner Modelle teils unplanbar. Gleichzeitig verschiebt die Industrie ihr Angebot. Prüfen Sie deshalb früh, ob Ihr Lastenheft flexibel ist. Lassen Sie Ihre Planung prüfen – Beratung anfordern.

Natürliche Kältemittel gewinnen deutlich an Boden

Im Zuge der F-Gas Verordnung stellt die Branche vermehrt auf natürliche Kältemittel um. Vorne liegt Propan (R290): Es ist hocheffizient, jedoch brennbar. Daher achten Hersteller auf geringere Füllmengen und dichte Kreisläufe. Für Hochtemperatur‑Wärmepumpen setzt sich CO2 (R744) durch. Es ermöglicht hohe Vorlauftemperaturen, allerdings mit spezifischer Auslegung. Ammoniak (R717) bleibt vor allem gewerblichen Anlagen vorbehalten. Zugleich sinkt das Regulierungsrisiko bei diesen Medien. Somit steigen Planungssicherheit und oft auch Effizienz, wenn Auslegung und Aufstellort passen.

Brandschutz und Aufstellung neu denken

Propan‑Wärmepumpen erfordern zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen. Zunächst sind Mindestabstände zu Zündquellen und Kellerfenstern einzuhalten. Außerdem sind bei Innenaufstellung spezielle Aufstellräume mit ausreichender Belüftung vorzusehen. Dadurch wird im Störfall eine sichere Verdünnung des Kältemittels erreicht. Zudem sind Wartungskonzepte anzupassen. Geschulte Techniker prüfen Leckagen und dokumentieren Eingriffe. Dennoch bleiben die Abläufe für Sie handhabbar, wenn Planung und Montage sauber erfolgen.

Ausschreibung bewusst flexibel halten

Schreiben Sie technologieoffen aus: COP (Leistungszahl) min. 4,0 statt R410A.

  1. Kurzfristig (2025) richtig handeln

    Wählen Sie Geräte früh und sichern Sie Termine. Zudem prüfen Sie Servicepartner. Bestehende Anlagen bleiben geschützt.

    • Frühe Gerätewahl und Bestellung
    • Installateur für neue Kältemittel sorgfältig prüfen
    • Bestandsschutz nutzen: Bereits installierte Anlagen sind ausgenommen und bleiben im Betrieb sowie im Service.
  2. Mittelfristig (2025–2026) umstellen

    Setzen Sie auf natürliche Kältemittel. Passen Sie Wartung an.

    • R290‑Wärmepumpen bevorzugen; zugleich Alternativen prüfen
    • Sicherheitsabstände und Aufstellflächen früh im Entwurf berücksichtigen
    • Wartungsverträge auf Schulungen für neue Kältemittel ausrichten
  3. Langfristig (ab 2027) profitieren

    Nutzen Sie neue Portfolios, hohe Effizienz und stabile Restwerte.

    • Hersteller bieten primär F‑Gas‑freie Geräte an
    • Natürliche Kältemittel sind oft effizienter als HFKW
    • Bessere Werthaltigkeit durch F‑Gas‑freie Anlagen im Bestand

Wichtige Termine im Überblick

  1. März 2024: EU‑Verordnung 2024/573 tritt in Kraft. Seither gelten strengere Regeln zu F‑Gasen und klare Pflichten.
  2. Seit 2024: Registrierung im F‑Gas‑Portal; Import und Export werden lizenziert.
  3. Seit 1. Januar 2025: Neue Kennzeichnungen und schärfere Quoten greifen; dadurch werden HFKW knapper und teurer.
  4. März 2025: Zusätzliche Implementierungsregeln für das F‑Gas‑Portal folgen.
  5. Bis Oktober 2026: Verschärfte Leckprüf- und Dokumentationspflichten.
  6. Bis 2030: Reduktion der F‑Gas‑Emissionen um 80% geplant; folglich nehmen Geräte mit natürlichen Medien stark zu.
  7. Ab 2027: Herstellerportfolios stellen um; daher werden vorwiegend F‑Gas‑freie Geräte angeboten und Planungen leichter vergleichbar.
  8. Bis 2050: Vollständiger Ausstieg aus HFKW vorgesehen. Somit sinken langfristig Regulierungsrisiken, und natürliche Kältemittel setzen sich endgültig durch.

Fazit

Die F‑Gas‑Verordnung 2024/573, kurz F-Gas Verordnung, verändert Wärmepumpen und Klimageräte grundlegend. Wer jetzt flexibel plant, vermeidet Engpässe, senkt Risiken und profitiert von effizienter Technik. Setzen Sie daher auf natürliche Kältemittel und berücksichtigen Sie Sicherheitsabstände, Aufstellräume und Wartung frühzeitig. So bleibt Ihr Projekt termin- und kostensicher und zukunftssicher.

Quellen: cattwyk.com, climatepolicydatabase.org, umweltbundesamt.de, irpros.com, climate.ec.europa.eu, complianceandrisks.com, climate.ec.europa.eu, aht.at, weiss-technik.com

Jetzt Beratung anfragen