Sie wohnen in einem Mehrparteienhaus und möchten dennoch eigenen Sonnenstrom nutzen? 2025 wird das endlich leicht. Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA, gemeinsame PV-Nutzung im Haus) ermöglichen Strom direkt vom Dach – ohne Umweg über das öffentliche Netz. Dadurch senken Sie Ihre Energiekosten, erhöhen die Unabhängigkeit und steigern zugleich die Attraktivität Ihrer Immobilie. Zudem profitieren Bauherr:innen, Käufer:innen und kleine Investor:innen von klaren Regeln und einfachen Abläufen.
So nutzen Sie Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen
Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen ermöglichen mehreren Parteien die gemeinsame Nutzung einer Photovoltaikanlage (PV, Strom aus Sonnenlicht). Die Anlage erzeugt Strom am Dach und verteilt ihn direkt an teilnehmende Haushalte. Grundlage ist § 16a des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWOG). Voraussetzung ist eine gemeinsame Hauptleitung, an der Erzeuger und alle Verbrauchsanlagen angeschlossen sind. Dadurch bleibt die Umsetzung überschaubar. Wer früh plant, spart Zeit und Kosten – weiterführende Informationen.
Der selbst erzeugte Sonnenstrom wird im Haus verteilt und vorrangig verbraucht. Für den Reststrom bleibt die freie Lieferantenwahl vollständig erhalten. Somit greifen Sie weiterhin flexibel auf das öffentliche Netz zu.
Darum lohnt sich der Einstieg 2025
Warum 2025 der Durchbruch für GEA gelingt
Bislang scheiterten viele Vorhaben an komplexen Abrechnungen und unklaren Standards. 2025 ändern präzisierte Rechtsgrundlagen die Lage für Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen. Zudem sorgen standardisierte Messkonzepte für nachvollziehbare Verteilung. Netzbetreiber nutzen dabei virtuelle Zählpunkte (abrechnungstechnische Zuordnung), die eine faire Stromaufteilung ermöglichen. Ein Kernstück sind intelligente Messgeräte (Smart Meter), die Viertelstundenwerte erfassen. Dadurch erhält jeder Haushalt nur den Anteil, den er in der jeweiligen Viertelstunde tatsächlich verbraucht.
Förderungen machen GEA 2025 besonders attraktiv
2025 zählen nicht nur Technik, sondern auch Förderungen. Zwar endete die Mehrwertsteuer-Befreiung für PV-Anlagen bis 35 kWp bereits im April 2025. Dafür können nun wieder EAG-Investitionszuschüsse (Bundesförderung) beantragt werden – auch für Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen. In der Steiermark unterstützt die Wohnhaussanierungsförderung 2025 PV-Anlagen und Stromspeicher mit attraktiven Konditionen. Je nach Sanierungsumfang sind bis zu 30 % der förderbaren Kosten möglich, mit Grenzen bis zu 50.000 € pro Wohnung oder 100.000 € für Ein- und Zweifamilienhäuser. In Graz werden PV-Gemeinschaftsanlagen ab 5 Haushalten gefördert. Zur Auswahl stehen Modell A mit bis zu 300 € pro kWp und Haushalt sowie Modell B mit bis zu 190 € pro kWp und Haushalt. Beide Modelle sind mit 20.000 € pro Objekt gedeckelt.
So läuft Praxis und Abrechnung ab
Der Netzbetreiber erfasst die PV-Erzeugung und den Verbrauch jedes teilnehmenden Haushalts. Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen verteilen den erzeugten Strom transparent. Gleichzeitig bleibt für den Reststrombezug die freie Lieferantenwahl vollständig erhalten. Dadurch kombinieren Sie Eigenverbrauch und flexible Tarife. Ein Praxisbeispiel verdeutlicht das: Zuvor konnte der Hauseigentümer den erzeugten Strom nur für Gemeinschaftsanlagen wie die Stiegenhausbeleuchtung nutzen. Mit einer GEA verbrauchen nun alle interessierten Bewohner den Sonnenstrom direkt in ihren Wohnungen. Zudem sorgt die viertelstündliche Messung für eine genaue und faire Zuteilung.
Wer besonders von GEA profitiert
Diese Gruppen profitieren besonders von GEA-Projekten im Mehrparteienhaus:
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Eigentümergemeinschaften
Sie senken Betriebskosten und steigern den Immobilienwert. Zudem bleiben Kosten und Nutzen transparent.
- Gemeinsamer Eigenverbrauch senkt Nebenkosten.
- Transparente Verteilung durch virtuelle Zählpunkte im Haus.
- Standardisierte Messkonzepte und Smart Meter erleichtern die Abrechnung und schaffen verlässliche Grundlagen.
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Bauträger und Projektentwickler
Nachhaltige Projekte werden planbarer und marktfähiger.
- GEA steigern Attraktivität und Vermarktbarkeit neuer Wohnprojekte.
- Rechtsklarheit und Standards reduzieren Planungsrisiken und verkürzen Prozesse.
- Frühe Berücksichtigung erleichtert Förderanträge und beschleunigt den Netzanschluss.
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Hausverwaltungen und Mieter
Betrieb wird einfacher, Mieter nutzen eigenen Sonnenstrom.
- Faire Zuteilung je Viertelstunde durch Smart Meter.
- Mieter bleiben beim Reststrom anbieterfrei und flexibel.
- Bestehende Gebäude werden ohne große Umbauten für mehr Haushalte energiewendetauglich.
Erste Schritte zur eigenen GEA
- Prüfen Sie die Voraussetzungen: Mindestens 3 Haushalte nehmen teil und das Gebäude hat geeignete, gut ausgerichtete Dachflächen.
- Informieren Sie Bewohner über Vorteile, Kostenaufteilung und Abläufe; danach Interessen sammeln.
- Planen Sie die Technik: Intelligente Messgeräte und die nötige Verkabelung sind Pflicht und sollten früh vorgesehen werden.
- Klären Sie mit dem Netzbetreiber Messkonzept und virtuelle Zählpunkt-Logik für Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen.
- Beantragen Sie regionale und bundesweite Förderungen fristgerecht.
- Planen Sie den Zeitablauf: Budgets sind begrenzt, Fristen laufen und Lieferzeiten können sich verlängern.
- Verstehen Sie die Abrechnung: Viertelstündliche Messung teilt nur tatsächlich verbrauchte Mengen zu; Reststrom liefert Ihr gewählter Anbieter.
- Wählen Sie erfahrene Fachbetriebe mit GEA-Praxis. So sparen Sie Zeit und erhöhen die Chance auf reibungslose Umsetzung.
Fazit
Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen sind 2025 im Mehrparteienhaus praktikabel wie nie. Klare Regeln, standardisierte Messkonzepte und intelligente Zähler machen die Umsetzung verlässlich. Gleichzeitig verbessern Zuschüsse und kommunale Programme die Wirtschaftlichkeit. Daher lohnt es sich, jetzt zu planen und Fristen zu sichern. Wer früh startet, nutzt mehr Eigenstrom, bleibt beim Reststrom flexibel und steigert zugleich die Attraktivität des Gebäudes.
Quellen: neoom.com, e-control.at, meinbezirk.at, pvaustria.at, energiegemeinschaften.gv.at, kwb.net, infina.at, erneuerbare-energie.wien, land-oberoesterreich.gv.at, elektro-h.at