Bau-KV 2025: Preise, Risiken und Planung für Bauprojekte

Bau-KV 2025: Preise, Risiken und Planung für Bauprojekte

Bau-KV 2025

Seit Mai 2025 gilt der Bau-KV 2025 als neuer Kollektivvertrag (KV) für Baugewerbe und Bauindustrie. Damit steigen Löhne sowie Zulagen, Taggelder und Fahrtkosten. Gleichzeitig verbessert ein Zweijahresabschluss bis 2026 die Planbarkeit. Dennoch verändern sich Angebote schneller, Nachträge werden wahrscheinlicher, und Winterarbeiten verteuern sich. Daher sollten Bauherr:innen, Käufer:innen und kleine Investor:innen jetzt Kalkulationen prüfen, Puffer einplanen und Verträge transparent gestalten.

So wirkt der Bau-KV 2025 auf Preise

Im Bau-KV 2025 einigten sich die Sozialpartner auf einen Zweijahresabschluss bis 2026, wodurch die Entwicklung vorerst planbar bleibt. Ab 1. Mai 2025 steigen die kollektivvertraglichen Mindestlöhne für Bauarbeiter:innen und Lehrlinge um 2,7 %. Bei Angestellten in Baugewerbe und Bauindustrie erhöhen sich die Gehälter je nach Beschäftigungsgruppe zwischen 2,4 und 2,7 %. Zudem bleibt die Parallelverschiebungsklausel (Überzahlungen steigen betragsgleich) aufrecht. Außerdem wurden Taggelder moderat angepasst, und die pauschale Fahrtkostenvergütung steigt auf 12 Cent pro Kilometer.

Ab 1. Mai 2026 folgt eine weitere Anpassung. Dann steigen die Löhne um die durchschnittliche VPI-Veränderung 2025. Folglich kann die Erhöhung höher oder niedriger als 2,7 % ausfallen – je nach Inflationsverlauf.

Kurz gesagt: planbar, jedoch teurer.

Warum Angebote 2025 schneller veralten – Bau-KV 2025

Ein Angebot aus März 2025 beruht auf alten Lohnsätzen. Beginnt der Bau später, steigen die Kosten – es sei denn, Preise sind bis zur Fertigstellung fixiert. Viele Verträge enthalten Preisgleitklauseln (Formel zur Indexanpassung), die Lohn- und Materialkosten an Indizes koppeln. Prüfen Sie deshalb den Beobachtungszeitraum genau; mit Blick auf den Bau-KV 2025 wird er transparenter. Der neue KV verschiebt ihn auf das Kalendervorjahr, um saisonale Kalkulationen zu erleichtern. Bei Unsicherheit: Beratung anfordern.

Risiken bei langen Bauzeiten am Bauprojekt

Je länger ein Projekt dauert, desto wahrscheinlicher werden Nachforderungen. Besonders betroffen sind handarbeitsintensive Gewerke wie Zimmerer, Maurer, Fliesenleger oder Stuckateure. Hier liegt der Personalanteil oft bei 40 bis 60 % der Gesamtkosten. Verzögert sich der Ablauf, greift rasch die nächste Lohnstufe – insbesondere im Rahmen des Bau-KV 2025. Zudem erhöhen angepasste Taggelder und Zulagen die Nebenkosten. Insbesondere der Winterbau verteuert sich, da Arbeiten bei Minusgraden ohnehin mehr kosten. Planen Sie daher personalintensive Tätigkeiten bevorzugt in die warmen Monate und sichern Sie Termine frühzeitig ab.

Regionale Unterschiede beachten

Die Lohnerhöhungen gelten österreichweit im Bau-KV 2025, doch die Auswirkungen variieren. In Wien und Umgebung sind Anfahrtswege meist kürzer; daher fällt die erhöhte Fahrtkostenvergütung geringer ins Gewicht. In ländlichen Regionen Niederösterreichs und des Burgenlands kann sie hingegen stärker wirken. Außerdem schwankt die Verfügbarkeit von Fachkräften. Wo der Markt eng ist, geben Firmen Kostensteigerungen schneller weiter. Prüfen Sie folglich regionale Besonderheiten bei Logistik, Terminen und Kapazitäten.

Praktische Tipps für Sie zum Bau-KV 2025

So gehen Sie strukturiert vor – und vermeiden Nachträge und spätere Mehrkosten.

  1. Verträge klar datieren

    Vereinbaren Sie Stichtage und Gültigkeitsdauer, damit KV-Stand und Anpassungen klar geregelt sind.

    • KV-Stand und Datum im Angebot festhalten.
    • Gültigkeit und Bindefrist transparent definieren.
    • Änderungsklauseln präzise regeln, damit Nachträge nachvollziehbar bleiben.
  2. Preisgleitklausel richtig lesen

    Klären Sie Indizes, Zeiträume und Intervalle, damit klar ist, wie und wann Preise angepasst werden.

    • Konkreten Lohnkostenindex und Materialindex benennen.
    • Beobachtungszeitraum beachten; dieser liegt nun beim Kalendervorjahr.
    • Anpassungsfrequenz festlegen; zudem Formel offenlegen und Beispiele prüfen.
  3. Kalkulationen gesamthaft prüfen

    Beziehen Sie Subfirmen und Nebenkosten ein; sonst drohen Mehrkosten und spätere Nachforderungen.

    • Subunternehmer auf aktuellen KV-Stand verpflichten.
    • Budgetpuffer von 5–8 % für 2025/26 einplanen.
    • Vergleichsangebote zeitnah einholen und zügig vergeben, um Sprünge zu vermeiden.

Reihenfolge für Ihr Vorgehen

  1. Bedarf definieren und Finanzierung klären; danach Budgetrahmen festlegen und Puffer einplanen, damit Spielräume für steigende Personal- und Nebenkosten bestehen.
  2. KV-Stand im Angebot schriftlich bestätigen lassen und Gültigkeit datieren, damit spätere Anpassungen transparent nachvollziehbar bleiben.
  3. Leistungsverzeichnis erstellen und Angebote gleichzeitig einholen; folglich sind Preisstände vergleichbar und Entscheidungen schneller möglich.
  4. Preisgleitklauseln prüfen: Index, Zeitraum, Intervall und Formel verstehen; gegebenenfalls Anpassungen verhandeln.
  5. Ablauf so planen, dass personalintensive Arbeiten nicht im Winter liegen; dadurch reduzieren Sie Taggeld- und Zulageneffekte.
  6. Termine absichern und Pufferzeiten definieren; dadurch verringern Sie das Risiko, in die nächste Lohnstufe zu rutschen.
  7. Freigaben und Änderungen dokumentieren; somit bleiben Nachträge prüfbar und Kosten können verursachungsgerecht zugeordnet werden.
  8. Regionale Faktoren berücksichtigen: Anfahrtswege, Verfügbarkeit, Kapazitäten; anschließend die passende Vergabestrategie wählen.

Fazit

Der Bau-KV 2025 ist kein Alarmgrund; der Zweijahresrahmen 2025/26 fordert kluge Planung. Löhne steigen 2025 um 2,7 % (Angestellte 2,4–2,7 %), Taggelder wurden erhöht, das Nächtigungsgeld liegt bei 16,90 Euro, und die Fahrtkostenvergütung beträgt 12 Cent pro Kilometer. 2026 folgt die VPI-gebundene Anpassung. Wer Angebote, Preisgleitklauseln und Stichtage sorgfältig klärt, vermeidet Überraschungen und steuert das Budget verlässlich.

Quellen: Handwerk und Bau, GPA, GBH, Vorlagenportal, WKO Angestellte, WKO Arbeiter, GPA Detaildokument, Handwerk und Bau News, GBH Beilage, Kollektivvertrag Portal – Auswahl, Stand 2025.

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