OIB-Richtlinie 2 im Überblick: Brandschutz 2023 präzisiert

OIB-Richtlinie 2 im Überblick: Brandschutz 2023 präzisiert

OIB-Richtlinie 2

Planen Sie einen Neubau oder größeren Umbau? Dann sollten Sie jetzt genau hinsehen. Die aktualisierte OIB-Richtlinie 2 zum Brandschutz bringt präzisere Vorgaben, die direkt Ihre Planung und Bauausführung beeinflussen. Seit 2025 übernehmen die Bundesländer die Ausgabe 2023 schrittweise in ihre Bauordnungen. Deshalb ist es wichtig, früh zu klären, welche Regeln bei Ihnen gelten. So vermeiden Sie Verzögerungen bei Baufreigabe und Abnahme und sichern klare Entscheidungen.

OIB-Richtlinie 2: Bedeutung und Zweck

Die OIB-Richtlinien (Rahmen für bautechnische Regeln) erstellt das Österreichische Institut für Bautechnik. Sie orientieren sich an den Grundanforderungen der EU-Bauproduktenverordnung und decken viele Themen ab, etwa Schallschutz oder Energie. Die OIB-Richtlinie 2 regelt den Brandschutz. Sie definiert Anforderungen an Bauteile, Rettungswege (gesicherte Fluchtwege), Brandabschnitte und Fassaden. Zunächst sind die Richtlinien Empfehlungen. Erst nach Übernahme in die jeweilige Bauordnung werden sie verbindlich. Seit 2025 erfolgt diese Umstellung gestaffelt.

Für Ihr Projekt heißt das: Prüfen Sie früh, welche Ausgabe gilt. Andernfalls planen Sie womöglich nach veralteten Vorgaben. Folglich drohen Mehrkosten und Verzögerungen. Stimmen Sie zeitig mit Planung und Ausführung ab.

So behalten Sie den Überblick beim Brandschutz.

Einführung nach Bundesländern und Fristen im Überblick

Derzeit gilt in Kärnten, Niederösterreich und Wien bereits die Ausgabe 2023, während in den übrigen Bundesländern noch die Ausgabe 2019 Anwendung findet. Deshalb sollten Sie vor dem Start klären, welche Version Ihr Standort verlangt. Insbesondere in Wien, Niederösterreich und Kärnten müssen die präzisierten Nachweise jetzt erfüllt sein. Die Übergangsfristen unterscheiden sich je Region. Stimmen Sie daher früh mit Architekt oder Baumeister ab. Für eine sichere Einordnung können Sie zudem eine kurze Beratung anfordern.

Die wichtigsten Änderungen der Ausgabe 2023

Die Aktualisierung der OIB-Richtlinie 2 bringt Klarstellungen und strengere Nachweise. Zunächst werden Vorgaben zu Brandabschnitten präzisiert, die Feuer räumlich begrenzen. Auch Installationsschächte und Durchdringungen, etwa für Leitungen, sind genauer geregelt. Das betrifft vor allem mehrgeschossige Wohnbauten und Reihenhäuser mit gemeinsamen Installationen. Zudem werden Rettungswege strenger gefasst. Bei Betriebsbauten mit mehr als zwei oberirdischen Geschossen ist ein durchgehendes Treppenhaus erforderlich. Außentreppen sind nur zulässig, wenn Baustoffe mindestens Klasse A2 haben. Darüber hinaus wird die Nachweisführung für Außenwandaufbauten und Fassaden klarer. Ab Gebäudeklasse 3 gilt für bestimmte Bauteile “REI 90 und A2” (90 Minuten Feuerwiderstand, kein Brandbeitrag). Geeignete Holzbauteile finden Sie unter www.dataholz.eu.

Praktische Folgen für Bauherr:in

Brandschutz wird zur Pflicht in der Detailplanung. Materialwahl, Raumordnung, Treppenhäuser und Installationen müssen von Beginn an mitgedacht werden. Bei Ausschreibungen ist sicherzustellen, dass alle Gewerke die aktuellen Anforderungen der OIB-Richtlinie 2 einhalten. Verlangen Sie daher Prüfzeugnisse und Klassifizierungen. Die Nachweise erfolgen gemäß europäischen Normen, zum Beispiel nach ÖNORM EN 13501-2. Für bestimmte Bauteile sind Prüfungen wie die ÖNORM B 3800-9 erforderlich. Zudem können hochwertigere Materialien und aufwendigere Konstruktionen die Kosten erhöhen. Kalkulieren Sie diese Mehrkosten frühzeitig ein.

Tipps für Ihr Bauvorhaben – Schritt für Schritt

Diese Punkte senken Risiken und sichern Termine. Behalten Sie Kosten im Blick.

  1. Rechtslage früh prüfen

    Klärung der gültigen OIB-Richtlinie 2 je Bundesland verhindert teure Planungsfehler.

    • Standort und Bauordnung eindeutig bestätigen.
    • Übergangsfristen und Stichtage mit dem Planer abstimmen.
    • Nahe Landesgrenzen zusätzlich prüfen, ob sich Anforderungen in der Nachbargemeinde unterscheiden.
  2. Nachweise und Produkte dokumentieren

    Prüfzeugnisse, CE-Kennzeichen und Klassifizierungen lückenlos sammeln.

    • Konforme Produkte nach ÖNORM EN 13501-2 spezifizieren.
    • Erforderliche Prüfungen, etwa ÖNORM B 3800-9, rechtzeitig einplanen.
    • Nachweise zentral ablegen, damit Abnahme und Versicherung reibungslos gelingen.
  3. Fachplanung gezielt einbinden

    Bei größeren Vorhaben früh einen Brandschutzplaner hinzuziehen.

    • Schnittstellen zwischen Gewerken klar definieren.
    • Treppenhaus, Rettungswege und Installationsschächte koordiniert planen.
    • Außenwandaufbauten und Fassaden früh auf Anforderungen und Nachweise prüfen.

Checkliste: Ihre nächsten Schritte

  1. Bundesland prüfen und dokumentieren, ob Ausgabe 2019 oder 2023 gilt. Danach Zeitplan und Meilensteine an Übergangsfristen ausrichten.
  2. Mit Architekt oder Baumeister früh abstimmen, damit keine Planung nach alten Vorgaben erfolgt.
  3. Rettungswege früh mit den aktuellen Vorgaben abgleichen. Bei Betriebsbauten >2 oberirdischen Geschossen ein durchgehendes Treppenhaus vorsehen.
  4. Außenwände: Ab Gebäudeklasse 3 prüfen, ob “REI 90 und A2” gefordert sind.
  5. Rauch- und Wärmeabzug bei Räumen über 200 m² rechtzeitig mitplanen.
  6. Leistungsverzeichnisse so formulieren, dass alle Gewerke Prüfzeugnisse und Klassifizierungen nach OIB und einschlägigen ÖNORMEN liefern.
  7. Kosteneffekte durch hochwertige Brandschutzmaterialien berücksichtigen und Puffer einplanen. Änderungen in der Bauphase vermeiden, da Nachrüstungen teurer sind.
  8. Bei Holzbau geeignete Bauteile recherchieren, etwa über dataholz.eu, und Nachweise projektbezogen dokumentieren. So sind Abnahme und Versicherung vorbereitet.

Fazit

Die OIB-Richtlinie 2 in der Ausgabe 2023 erhöht Sicherheit und Klarheit. Zwar erfordert sie mehr Planung und Dokumentation, jedoch vermeiden Sie dadurch spätere Konflikte und teure Nachbesserungen. Wer Materialien, Rettungswege und Fassaden früh konform auslegt, schafft verlässliche Grundlagen für Genehmigung und Abnahme. In Wien, Niederösterreich und Kärnten gelten die neuen Vorgaben bereits. Daher lohnt sich jetzt der Abgleich Ihrer Planung – am besten, bevor Sie ausschreiben.

Quellen: [1], [2], [3], [4], [5], [6], [7], [8], [9], [10] – Auswahl: Richtlinien, Auslegungen und Praxis zu OIB-Richtlinie 2 Brandschutz; Standhinweise, Normen, Fachartikel (ohne Gewähr).

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