OIB-Richtlinie 6 2025: Energieausweis, Zeitplan, Planung

OIB-Richtlinie 6 2025: Energieausweis, Zeitplan, Planung

OIB-Richtlinie 6 2025

Die OIB-Richtlinie 6 2025 verschärft die Regeln für energieeffizientes Bauen in Österreich. Daher betrifft sie Ihre Baugenehmigung, Ihren Energieausweis und oft auch Ihre Förderungen. Insbesondere in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland gelten die neuen Vorgaben stufenweise ab Ende 2025. Wenn Sie neu bauen oder sanieren, sollten Sie jetzt prüfen, was sich ändert. So sichern Sie fristgerecht die Genehmigung und vermeiden unnötige Mehrkosten im Betrieb.

OIB-Richtlinie 6 2025: Energieausweis

Die zentrale Neuerung präzisiert die energetische Gesamtbilanz Ihres Gebäudes. Beim Energieausweis (gesetzlicher Nachweis der Energieeffizienz) zählt künftig nicht nur der Heizwärmebedarf. Vielmehr werden zusätzlich bewertet: die Primärenergiebilanz (gesamter vorgelagerter Energieaufwand), die sommerliche Überwärmung (zu hohe Raumtemperaturen im Sommer) sowie der Einsatz erneuerbarer Energieträger (z. B. PV und Wärmepumpe). Dadurch ändern sich Berechnung, Grenzwerte und Nachweise. Folglich beeinflusst dies Genehmigungsfähigkeit, Förderungen und später Ihre Heizkosten.

Das ist keine Spielerei, sondern relevant für Ihren Erfolg. Deshalb lohnt sich eine saubere Planung: Sie erhöhen die Chance auf Förderungen und halten Betriebskosten langfristig niedrig.

Darum lohnt es sich, früh zu prüfen

Einführung und Zeitplan in Wien, NÖ, Burgenland

In Wien, Niederösterreich und dem Burgenland erfolgt die Einführung stufenweise, beginnend Ende 2025 bis in das erste Halbjahr 2026. Ab dem jeweiligen Stichtag müssen neue Energieausweise nach OIB-Richtlinie 6 2025 erstellt werden. Gleichzeitig bleiben für bereits eingereichte oder in Bearbeitung befindliche Projekte Übergangsfristen bestehen. Dadurch müssen Sie genehmigte Pläne nicht kurzfristig neu aufrollen. Prüfen Sie dennoch rechtzeitig den Zeitplan, denn die gewählte Einreichstrategie kann über das anzuwendende Regelwerk entscheiden.

Wer jetzt handeln sollte – und warum genau

Handlungsbedarf haben alle, die in den kommenden Monaten bauen oder renovieren wollen, ebenso Planer:innen und Energieausweis-Ersteller:innen. Für Bauherr:innen wird die Haustechnik-Auslegung kritischer: Heiz- und Kühlsysteme sind präzise zu dimensionieren; eine überdimensionierte Wärmepumpe kann Anforderungen verfehlen. Zudem rücken Bauteilkennwerte (Wärmedämmwerte von Bauteilen) stärker in den Fokus. Darüber hinaus ändert sich die PV-Eigenstromanrechnung (Anrechnung von selbst genutztem Solarstrom), weshalb Ausrichtung und Größe sauber zu kalkulieren sind. Planer:innen benötigen aktuelle Software-Updates und methodische Sicherheit. Bei Bedarf sollten Abläufe und Nachweise früh unter der OIB-Richtlinie 6 2025 abgestimmt werden – etwa hier: Beratung anfordern.

Planung: die drei wichtigsten Hebel

Setzen Sie in der Planung gezielt an drei Stellen an. Erstens: Legen Sie Ihre Energiestrategie früh fest – ob Wärmepumpe, Gas oder erneuerbare Energien im Mix; das prägt die Gesamtbilanz. Zweitens: Nehmen Sie sommerlichen Wärmeschutz ernst. Große Südfenster brauchen Beschattung, Lüftungskonzepte und Speichermassen, sonst drohen Grenzwertverstöße. Drittens: Verstehen und dimensionieren Sie Photovoltaik richtig. Fördervorgaben und Energieausweis sollten die Auslegung leiten – nicht umgekehrt.

Das spricht für die Neuerungen

Die Straffung erhöht Effizienz, Planungssicherheit und senkt Kosten.

  1. Energiestrategie früh festlegen

    Legen Sie Heizsystem und Energieträger-Mix früh fest, damit Bilanz und Förderchancen stimmig sind.

    • Wärmepumpe, Gas oder Hybrid früh bewerten.
    • Primärenergie konsequent mitprüfen.
    • Förderbedingungen und Netzzugang früh klären, damit Dimensionierung passt.
  2. Sommerlicher Wärmeschutz planen

    Beschattung, Lüftung und Speichermasse kombinieren. Fenster gezielt steuern.

    • Außenliegende Beschattung bevorzugen; Innenschutz ergänzen.
    • Nachtauskühlung und Querlüftung früh im Grundriss mitdenken.
    • Speichermassen aktivieren, etwa über schwere Bauteile oder Bauteilaktivierung.
  3. PV richtig dimensionieren

    PV-Größe und Ausrichtung auf Eigenverbrauch und Bilanz abstimmen.

    • Dachflächen und Verschattung realistisch bewerten.
    • PV-Eigenstromanrechnung und Zählerkonzept früh festlegen.
    • Wechselrichter- und Speicherwahl auf Lastprofile und Förderlogik abstimmen.

Konkrete Schritte für Sie

  1. Besprechen Sie früh die OIB-Richtlinie 6 2025 mit Ihrem Planungsteam und klären Sie die Auswirkungen auf Ihr Projekt.
  2. Prüfen Sie den Zeitplan: Fallen Einreichung und Energieausweis vor oder nach dem Stichtag?
  3. Lassen Sie die Haustechnik präzise dimensionieren. Vermeiden Sie Überdimensionierung, sie gefährdet Anforderungen und Bilanz.
  4. Prüfen Sie Bauteilkennwerte und optimieren Sie Dämmung, Fenster und Dach bei Bedarf.
  5. Planen Sie den sommerlichen Wärmeschutz und ergänzen Sie nötige Beschattung.
  6. Klären Sie die PV-Strategie: Dimensionierung, Eigenverbrauch und Zählerkonzept müssen zur Bilanz und zu Förderungen passen.
  7. Prüfen Sie Übergangsfristen und Dokumente: Was ist bereits eingereicht und welche Energieausweis-Version gilt? Das entscheidet über das anzuwendende Regelwerk.
  8. Planen Sie Genehmigungsstrategie und Termine; stimmen Sie Einreichung, Berechnungen und Förderanträge auf Stichtage ab, um Nachteile zu vermeiden.

Fazit

Die OIB-Richtlinie 6 2025 verschiebt den Fokus von Einzelkennzahlen zur energetischen Gesamtbilanz. Damit werden Planung, Haustechnik und der sommerliche Wärmeschutz verbindlicher. Wer früh entscheidet, reduziert Risiken und verbessert Förderchancen. Klären Sie Strategie, Zeitplan und Berechnungen im Planungsteam und prüfen Sie die Stichtage. So wird die Neuerung zur Chance für geringere Betriebskosten und mehr Planungssicherheit.

Quellen: oib.or.at, archiphysik.at, energieagentur.tirol – Auszüge, Vorabinfos und Fachbeiträge zur OIB-Richtlinie 2025; Stand der Veröffentlichung vorbehaltlich Detailpräzisierungen.

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