Die 0 Prozent Umsatzsteuer Photovoltaik endete in Österreich früher als geplant. Dennoch gibt es eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2025, die vielen Projekten weiterhin Steuerfreiheit ermöglicht. Entscheidend sind Vertragsdatum, Lieferung und Installation. Dadurch bleibt Ihr Budget planbar, und Sie sichern sich spürbare Vorteile. Gleichzeitig müssen Förderung und Netztermine passen. Wer jetzt strukturiert vorgeht, nutzt die Chance – ohne Qualität, Termine oder Finanzierung aus dem Blick zu verlieren.
So sichern Sie 0 % USt trotz Aus
Ursprünglich sollte der Nullsteuersatz bis Ende 2025 gelten. Aufgrund der Budgetsanierung beschloss der Ministerrat jedoch am 5. März 2025 die vorzeitige Streichung. Bereits am 6. März folgte der Nationalratsbeschluss – damit fiel die Steuerbefreiung mit 1. April 2025. Dennoch gilt eine Übergangsbestimmung bis 31. Dezember 2025. Sie greift allerdings nicht automatisch, sondern nur bei klar nachvollziehbarer Vertragssituation. Vielmehr hängt alles am Vertragsdatum und am Fertigstellungstermin. Wer diese beiden Punkte richtig plant, kann die 0 Prozent Umsatzsteuer Photovoltaik weiterhin nutzen und die Umsetzung realistisch, fristgerecht und rechtssicher steuern.
Maßgeblich ist, ob der Kaufvertrag vor dem 7. März 2025 unterzeichnet wurde und ob Lieferung und Installation rechtzeitig erfolgen. Andernfalls gilt ab April 2025 der Regelsteuersatz von 20 %, sofern keine Frist greift.
Entscheidend ist der Vertragszeitpunkt.
Wer von 0 Prozent Umsatzsteuer Photovoltaik profitiert
Wenn Ihr Kaufvertrag vor dem 7. März 2025 geschlossen wurde, können Sie die Steuerbefreiung sichern. Voraussetzung ist, dass Lieferung und Installation spätestens bis 31. Dezember 2025 erfolgen; andernfalls fallen 20 % Umsatzsteuer an. Wurde der Vertrag hingegen nach dem 6. März 2025 abgeschlossen, bleibt nur ein kurzes Zeitfenster: Lieferung und Installation bis 31. März 2025 bedeuten noch 0 % USt, danach gelten 20 %. Somit profitieren trotz Gesetzesänderung weiterhin jene Projekte, die fristgerecht umgesetzt werden – und zwar unabhängig davon, ob es sich um Einfamilienhäuser, kleine Mehrparteienhäuser oder Mieterstrom‑Anlagen handelt; die 0 Prozent Umsatzsteuer Photovoltaik greift nur, wenn die Termine exakt eingehalten werden.
Was die Steuerbefreiung konkret umfasst
Die Regelung erfasst nicht nur Geräte, sondern auch Leistungen. Begünstigt sind PV‑Module bis 35 kWp Engpassleistung (maximale Nennleistung), passendes Zubehör wie Wechselrichter, Montagesysteme und Verkabelung sowie Batteriespeicher, sofern diese gemeinsam mit den Modulen geliefert werden. Zudem sind Installationsarbeiten inklusive Montage und Inbetriebnahme (Start der Anlage) umfasst. Dadurch reduziert sich die Gesamtsumme spürbar. Bei einer durchschnittlichen 10‑kWp‑Anlage mit Speicher sparen Sie etwa 3.600 Euro. Folglich steigt die Wirtschaftlichkeit sofort, weil Material und Handwerk gemeinsam steuerfrei sind; die 0 Prozent Umsatzsteuer Photovoltaik wirkt also auf alle begünstigten Positionen gleichzeitig.
Wichtige Grenzen und Voraussetzungen
Die Befreiung gilt nur bis 35 kWp. Für private Dächer und kleine Mehrfamilienhäuser ist das in der Regel ausreichend; für größere Vorhaben hingegen wird die Grenze relevant. Wer ein Mieterstrom‑Modell plant (Stromverkauf an Mieter), sollte die Dimensionierung sorgfältig prüfen. Unternehmen mit Vorsteuerabzug (Rückerstattung der gezahlten Umsatzsteuer) profitieren nicht, da sie die Steuer ohnehin abziehen können. Deshalb zählt die Einordnung Ihres Projekts früh. Holen Sie sich bei Unsicherheiten rasch Hilfe – jetzt Beratung anfordern.
Förderung parallel richtig timen
OeMAG‑Zuschuss (~160 €/kWp): Antrag, Netz und Fristen vor Start abstimmen.
-
Vertrag vor 7. März 2025
Vertrag vor 7. März 2025? Lieferung und Installation bis 31. Dezember 2025 sichern 0 % USt; später gilt 20 %.
- Wichtiges Fristende: 31. Dezember 2025.
- Beide Leistungen müssen rechtzeitig und gemeinsam abgeschlossen sein.
- Teillieferungen helfen nicht; erst mit kompletter Montage greift die Befreiung.
-
Vertrag nach dem 6. März 2025
0 % USt bis 31. März 2025 bei Lieferung und Installation.
- Planung und Montage müssen sehr eng getaktet und verlässlich sein.
- Rutscht die Installation in den April, greift automatisch der Regelsteuersatz.
- Frühzeitige Terminbindung mit dem Installateur verhindert Engpässe und Verzögerungen.
-
Förderung und Netz im Blick
Förderantrag vor Inbetriebnahme stellen; Netzanschluss rechtzeitig planen.
- Antrag vor der Inbetriebnahme einreichen.
- Netzbetreiber‑Fristen früh klären, um Wartezeiten zu vermeiden.
- Fördervertrag und Übergangsfrist laufen parallel; Termine sauber synchronisieren.
Prüfen Sie diese Punkte zuerst
- Vertragsdatum prüfen: Vor 7. März 2025 gelten Fristen bis 31. Dezember 2025; danach nur bis 31. März 2025 – so sichern Sie die 0 Prozent Umsatzsteuer Photovoltaik.
- Liefer‑ und Installationstermine verbindlich fixieren und schriftlich bestätigen lassen.
- Leistungsumfang präzise festhalten: Lieferung und Montage als getrennte Positionen ausweisen, damit beide von 0 % USt umfasst sind.
- Anlagengröße auf maximal 35 kWp auslegen und Reserven realistisch kalkulieren.
- Mieterstrom‑Pläne auf die 35‑kWp‑Grenze abstimmen.
- OeMAG‑Investzuschuss rechtzeitig beantragen; Antrag muss vor der Inbetriebnahme erfolgen und mit dem Bauablauf zusammenpassen.
- Unternehmensstatus klären: Mit Vorsteuerabzug lohnt die Befreiung nicht; daher Projekt steuerlich richtig einordnen und dokumentieren.
- Finanzierung und Cashflow auf Fristen ausrichten; Puffer für Netztermine einplanen, um Liefer‑ und Montagefenster sicher einzuhalten.
Fazit
Die 0 % USt sind vorzeitig gefallen, dennoch bleibt die Tür bis 31. Dezember 2025 einen Spalt offen. Wer einen Vertrag vor dem 7. März 2025 hat oder sehr rasch bis 31. März umsetzt, kann weiterhin sparen. Gleichzeitig erhöhen klare Termine, saubere Verträge und eine abgestimmte Förderung die Planungssicherheit. Deshalb lohnt es sich, strukturiert vorzugehen und die Fristen aktiv zu steuern. So sichern Sie Vorteile aus der 0 Prozent Umsatzsteuer Photovoltaik und vermeiden Aufpreise von 20 %.
Quellen: neoom.com, greensolar.at, pvaustria.at, ennergy.de, bmf.gv.at, wko.at, ikb.at, solarvie.de, photovoltaikanlage.at, bmf.gv.at, Auswahl, Stand März 2025; Inhalte redaktionell geprüft.