Sie planen einen Neubau oder eine Sanierung? Dann sollten Sie die neue EU-Gebäuderichtlinie 2026 kennen. Ab 1. Jänner 2026 gelten in Österreich schrittweise strengere Vorgaben für Energie, Solar und Mobilität. Daher betreffen die Regeln Ihr Budget, Ihre Planung und die spätere Nutzung. Gleichzeitig eröffnen sie Chancen: niedrigere Betriebskosten, höhere Werte und bessere Förderchancen. Wenn Sie früh handeln, vermeiden Sie Nachrüstungen und sichern sich Kapazitäten bei Planung und Ausführung.
EU-Gebäuderichtlinie 2026: Wirkung fürs Projekt
Die EPBD (Energy Performance of Buildings Directive, EU-Gebäuderichtlinie) ist das Rahmenwerk für die Wärmewende. Ziel ist klar: Bis 2050 sollen alle Gebäude klimaneutral sein. Deshalb verschärft die Richtlinie Standards für Effizienz, erneuerbare Energie am Gebäude und Ladeinfrastruktur. Ab 2026 muss Österreich die Vorgaben ins nationale Recht überführen. Folglich ändern sich Einreichung, Planung und Kosten. Ihr Projekt wird grüner und smarter; zugleich steigen anfangs Aufwand und Investitionen, wobei Kosten und Nutzen abgewogen werden.
Für Sie heißt das konkret: Bereits die Planung 2026 berücksichtigt Solaranlagen, Ladepunkte und höhere Energiestandards. Zudem werden digitale Gebäudedaten wichtiger, wodurch Verwaltung und Sanierungen transparenter werden.
Wichtig ab 1. Jänner 2026 für Einreichungen.
Pflichten zu Solar und Ladeinfrastruktur im Überblick
Solaranlagen werden ab 2026 schrittweise zur Norm. Neue Gebäude mit geeigneten Dachflächen sind so zu planen, dass PV später kostengünstig nachrüstbar ist; das gilt auch bei großen Sanierungen. Zeitplan bis 2030 gestaffelt; Ausnahmen bei Unzumutbarkeit. Ab 2027 stattet der öffentliche Neubau Solar aus, ab 2028 gilt Nullemissionsbau. Zudem gelten Mindestanforderungen für Ladeinfrastruktur bei E‑Autos und Fahrrädern. Planen Sie Leitungen und Anschlüsse früh. Diese Vorgaben beruhen auf der EU-Gebäuderichtlinie 2026.
Energieausweis und Renovierungspass: digitaler
Die Energieausweise werden inhaltlich erweitert und künftig detaillierter. Neu eingeführt wird der Renovierungspass (Fahrplan für die Sanierung): Spätestens bis 29. Mai 2026 soll er verfügbar sein. Er zeigt schrittweise Maßnahmen, Prioritäten und wirtschaftlich sinnvolle Zeitpunkte auf. Dadurch können Sie Investitionen strategisch planen und Förderungen gezielter nutzen. Gleichzeitig werden digitale Gebäudedaten zum Standard. Somit erleichtern sich Verwaltung, Wartung und spätere Nachrüstungen. Zudem steigt die Transparenz über den Gebäudezustand im Lebenszyklus. Das ist praxisrelevant, nicht bloß Bürokratie. Diese Instrumente sind zentrale Bausteine der EU-Gebäuderichtlinie 2026.
So planen Sie Ihr Projekt richtig
Zunächst binden Sie Profis früh ein: Architekt:innen und Fachplaner berücksichtigen die neuen Standards bereits in der Einreichung. Dadurch vermeiden Sie Verzögerungen und Mehrkosten. Außerdem lohnt der Blick auf Förderprogramme von Bund und Ländern; oft rechnet sich eine Lösung über dem Mindeststandard. Denken Sie zudem ganzheitlich: Dämmung, Heizung, Solar und Mobilität wirken zusammen. Rechnen Sie schließlich mit Mehrkosten, doch gilt Kostenoptimalität (bestes Verhältnis Kosten zu Nutzen). Für eine erste Einschätzung können Sie Beratung anfordern.
Zeitplan und Umsetzung in Österreich
Umsetzung: OIB‑Richtlinie 6; Länder bis Mai 2026. Geplante Übergänge.
Die nächsten Schritte für Ihr Bauprojekt
So sichern Sie Planungssicherheit, Budget und Termine. Kapazitäten sind begrenzt.
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Neubau 2026: Solar vorbereiten
Planen Sie Dächer für spätere PV‑Nachrüstung. So sparen Sie Kosten und vermeiden Eingriffe.
- Leitungswege und Reserveflächen vorsehen
- Statik und Befestigungspunkte frühzeitig mitprüfen
- Dachaufbau und Brandschutz so planen, dass die Nachrüstung sicher gelingt
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Öffentliche Bauten geben Tempo vor
Öffentliche Neubauten: 2027 Solar, 2028 Nullemissionsbau.
- Privatprojekte sollten Kapazitäten und Fristen einplanen
- Signalwirkung beeinflusst Standards und Marktverfügbarkeit deutlich
- Ausschreibungen und Genehmigungen berücksichtigen verschärfte Vorgaben
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E‑Mobilität von Beginn an mitdenken
Ladepunkte und Leitungen früh mitplanen, vor allem bei Sanierungen.
- Mindestanforderungen je Gebäudetyp beachten
- Hausanschluss und Lastmanagement rechtzeitig dimensionieren
- Auch Fahrradstellplätze mit Ladeoption in die Planung integrieren
Häufige Fragen in Kürze
- Ab wann gilt was? Ab 1. Jänner 2026 starten Umsetzungen; öffentliche Neubauten bekommen 2027 Solar und ab 2028 Nullemissionsbau.
- Muss ich sofort PV montieren? Nein; ab 2026 muss die Planung eine günstige Nachrüstung ermöglichen.
- Gilt die Ladeinfrastruktur für Wohn- und Gewerbe? Ja, bei Neubau und großen Sanierungen gelten Mindestanforderungen für E‑Autos und Fahrräder.
- Was bringt der Renovierungspass? Er listet Maßnahmen und Zeitpunkte; Einführung bis 29. Mai 2026.
- Wer setzt die Regeln um? Österreich nutzt dafür die OIB‑Richtlinie 6.
- Was bedeutet Kostenoptimalität? Maßnahmen sollen in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Energiesparpotenzial stehen.
- Welche Unterlagen werden digital? Energieausweise werden erweitert; zudem werden digitale Gebäudedaten Standard für Verwaltung, Wartung und Renovierungen.
- Wie reagiere ich als Bauherr:in? Planen Sie früh, prüfen Sie Förderungen und berücksichtigen Sie Solar, Ladepunkte sowie Effizienz ganzheitlich, damit Synergien wirken.
Fazit
Die EPBD ist keine Schikane, sondern eine Richtschnur für zukunftsfähige Gebäude. Wer vorausschauend plant, gewinnt Sicherheit und vermeidet teure Nachbesserungen. Solaranlagen, Ladeinfrastruktur und digitale Gebäudedaten werden Standard. Daher lohnt sich eine integrierte Planung mit klaren Prioritäten und Blick auf Förderungen. Die EU-Gebäuderichtlinie 2026 setzt den Rahmen; frühe Abstimmung im Team sichert Kapazitäten. So bleibt Ihr Projekt bereit für die Anforderungen ab 2026 – termin- und budgettreu.
Quellen: wko.at, handwerkundbau.at, oib.or.at, forum-verlag.at, ista.com, global2000.at, deloitte.com, hlk.co.at, tga.at, gruenstattgrau.at (Auswahl, Stand Q4/2025; ohne Anspruch auf Vollständigkeit)