Formaldehyd in Innenräumen: Grenzwerte und Praxis 2026

Formaldehyd in Innenräumen: Grenzwerte und Praxis 2026

Formaldehyd in Innenräumen

Ab Sommer 2026 greifen in ganz Österreich neue Grenzwerte für Formaldehyd in Innenräumen. Damit sichern Sie Gesundheit und Planungssicherheit. Markieren Sie sich den 6. August 2026: Ab diesem Datum gelten europaweit strengere Emissionsgrenzen. Das betrifft Renovierung, Kauf und Sanierung gleichermaßen. Deshalb sollten Sie bei Möbeln, Türen, Böden und im Innenausbau früh prüfen, welche Produkte konform sind. So vermeiden Sie Verzögerungen und unnötige Mehrkosten.

Darum betrifft Sie Formaldehyd in Innenräumen

Formaldehyd ist eine gasförmige Chemikalie, die vor allem aus Holzwerkstoffen (Platten aus Holzspänen/Fasern) über längere Zeit in die Raumluft ausgast. Die EU stuft den Stoff als krebserregend ein. In schlecht gelüfteten Räumen oder bei vielen Bauteilen aus minderwertigen Holzwerkstoffen kann die Konzentration kritisch werden, insbesondere in Schlaf- und Kinderzimmern. Gute Nachricht: Moderne Produkte emittieren wenig. Mit den neuen Regeln wird der Standard strenger und Ihre Auswahl zugleich transparenter.

Folglich sinkt Ihr Risiko für Schadstoffbelastung deutlich. Zugleich wird die Materialwahl einfacher, weil klare Nachweise Pflicht werden. Fragen Sie daher früh nach Prüfprotokollen, sobald Sie Angebote vergleichen.

So behalten Sie Komfort und Kontrolle.

Neue Emissionsgrenzen ab 6. August 2026

Ab dem 6. August 2026 gelten EU-weit folgende Emissionsgrenzen (zulässige Konzentration in der Luft): 0,062 mg/m³ für Holzwerkstoffprodukte, Möbel und andere Gegenstände auf Holzbasis sowie 0,080 mg/m³ für alle anderen Artikel wie Textilien, Kunststoffe, Leder, elektronische Produkte und Baumaterialien. Für die Innenausstattung von Autos gelten dieselben Werte, jedoch erst ab dem 6. August 2027. Zum Vergleich: Der österreichische Richtwert liegt bei 100 µg/m³ (0,1 mg/m³) und ist damit höher. Das stärkt den Verbraucherschutz.

Diese Produkte sind besonders stark betroffen

Konkrete Auswirkungen spüren Sie bei vielen Elementen Ihrer Wohnung. Betroffen sind Sperrholz-, Span- und MDF-Platten, ebenso fertige Möbel wie Schränke, Regale, Betten und Tische. Außerdem umfassen die Regeln Türen und Türzargen aus Holzwerkstoffen, Bodenbeläge und Parkett sowie diverse Bauprodukte, etwa Dämmstoffe und Verkleidungen. Darüber hinaus zählen Einbauten, Regalanlagen, Laminat und andere Oberflächenbeläge dazu. Nicht betroffen sind massive Holzprodukte. Somit bleiben echte Massivholzmöbel unproblematisch und eignen sich insbesondere für sensible Räume.

Ihr Fahrplan bis zum August 2026

Zunächst gilt: Planen Sie ab Jänner 2026 aktiv. Das klingt früh, jedoch müssen Lagerbestände abgebaut, Produkte zertifiziert und Lieferketten angepasst werden. Daher sollten Sie Bemusterungen starten und gezielt nach einem Prüfkammer-Nachweis (Laborbericht zur Ausgasung) fragen. Danach klären Sie Verträge: Vereinbaren Sie schriftlich, dass alle Materialien die Grenzwerte ab August 2026 einhalten. Anschließend prüfen Sie gelagerte Bestandsware und fordern Zertifikate an. Ab August 2026 darf ohnehin nur noch Konformes verkauft werden. Wenn Sie Unterstützung wünschen, können Sie hier Beratung anfordern.

Drei praktische Tipps für Ihr Projekt

So treffen Sie sichere Entscheidungen und bleiben termintreu.

  1. Zertifikate konsequent einfordern

    Verlangen Sie bei Möbeln und Bauprodukten stets ein Emissions‑Prüfprotokoll. So senken Sie Risiken.

    • Zudem Anbieter um Prüfkammer‑Nachweis bitten.
    • Außerdem Seriennummer und Datum des Berichts prüfen.
    • Nicht zuletzt auf klare Produktbezeichnung und identische Materialcharge achten.
  2. Regionale Lieferketten nutzen

    Europäische Hersteller sind meist schneller konform.

    • Deshalb profitieren Sie oft von kürzeren Lieferwegen.
    • Zudem erleichtert die Nähe Rückfragen zu Prüfberichten und Fristen.
    • Gleichzeitig reduzieren sich Wartezeiten bei Nachbesserungen und Ersatz.
  3. Massivholz wählen, richtig lüften

    Massivholz ist robust; regelmäßiges Lüften bleibt essenziell.

    • Daher wo möglich Massivholzmöbel bevorzugen.
    • Außerdem täglich mehrmals stoßlüften, besonders in Schlafzimmern.
    • Dennoch auf Zertifikate achten, denn Mischmaterialien können Emissionen erhöhen.

Zeitplan und To-dos im Überblick

  1. Jänner 2026: Projektzeitplan aktualisieren, Bemusterung starten und Lieferanten über die EU‑Grenzwerte informieren; Zuständigkeiten festlegen.
  2. Februar: Preisangebote mit Emissionsnachweisen anfordern und vergleichen; Alternativen vormerken.
  3. März: Verträge ergänzen: Konformität ab 6. August 2026 als verbindliche Leistung, inklusive Nachweispflicht und Ersatz bei Verstößen.
  4. April: Gelagerte Bestandsware sichten und Zertifikate prüfen; Risiken dokumentieren.
  5. Mai: Entscheidung für Massivholz dort, wo es sinnvoll ist.
  6. Juni: Liefertermine bestätigen, Puffer einplanen und Rückfragen zu Prüfkammer‑Berichten klären; ggf. Alternativen bestellen.
  7. Juli: Endabstimmung mit Handwerkern; Montage nur mit nachgewiesener Konformität freigeben; Lüftungskonzept festlegen und Übergabeprotokoll vorbereiten.
  8. Ab 6. August 2026: Es dürfen nur noch konforme Produkte verkauft werden; Nachweise bei Übergabe ablegen und für spätere Fragen geordnet archivieren.

Fazit

Die strengeren Grenzwerte für Formaldehyd in Innenräumen ab dem 6. August 2026 bringen mehr Sicherheit und Klarheit. Wenn Sie früh planen, Zertifikate einfordern und Verträge sauber formulieren, vermeiden Sie Verzögerungen. Zudem reduzieren Sie Haftungsrisiken und verbessern das Wohnklima spürbar. Ab August 2026 sind nur noch konforme Produkte im Handel. Mit vorausschauender Bemusterung, regionalen Lieferketten sowie Massivholz und konsequentem Lüften bleiben Sie auf Kurs – fachlich und terminlich.

Quellen: reach-clp-biozid-helpdesk.de, wki.fraunhofer.de, germany.representation.ec.europa.eu – Hintergrund, Gesetzestexte und Zertifizierungsinfos im Überblick.

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