EUDR Holz Nachweise 2026: Pflichten, Risiken, Praxis

EUDR Holz Nachweise 2026: Pflichten, Risiken, Praxis

EUDR Holz Nachweise

Ab 2026 wird jedes Holzbrett dokumentationspflichtig: Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) greift auch in Österreich und verlangt EUDR Holz Nachweise entlang der gesamten Kette. Daher betrifft sie Ihre Sanierung ebenso wie den Neubau. Holz und Holzprodukte dürfen nicht von Flächen stammen, die seit 31. Dezember 2020 abgeholzt wurden. Zudem brauchen Lieferant:innen lückenlose Herkunftsnachweise. Andernfalls drohen Verzögerungen und Mehrkosten. Für Bauherr:innen, Käufer:innen und kleine Investor:innen gilt deshalb: rechtzeitig planen, Unterlagen einfordern und Risiken minimieren.

EUDR Holz Nachweise 2026: Was jetzt wichtig ist

Im November 2025 wurde eine weitere Verschiebung diskutiert, jedoch bleibt die Richtung klar: Die EUDR kommt. Spätestens ab Mitte 2026 gelten die Pflichten für mittlere und große Bauunternehmen, etwas später für kleinere Betriebe. Folglich lassen sich Holzprodukte nicht mehr ohne verlässliche Herkunftsdaten und EUDR Holz Nachweise beschaffen – egal ob Bauholz, Dachbalken, Parkett, Türen oder Möbel. Entscheidend ist, dass jedes Produkt rückverfolgbar ist, vom Wald bis zur Baustelle. Somit verändert die Verordnung Einkauf, Planung und Übergabe spürbar.

Fehlen Dokumente, können Behörden Ware beschlagnahmen. Dann stockt der Bau, Termine wackeln und der Kostendruck steigt. Das Risiko trifft auch private Bauherr:innen, wenn Generalunternehmer:innen oder Lieferant:innen mangelhaft dokumentieren.

So schützen Sie Termine und Budget.

Drei EUDR-Pflichten, die Sie kennen sollten

Zunächst verlangt die EUDR belastbare Herkunftsnachweise (EUDR Holz Nachweise). Jedes Holzprodukt muss bis zum Einschlagsort zurückverfolgt werden, idealerweise mit geografischen Koordinaten (GPS). Danach folgt die Risikoanalyse samt Sorgfaltserklärung: Unternehmen prüfen Lieferketten, bewerten Risiken und melden die Erklärung im EU‑Informationssystem. Schließlich ist die Dokumentation fünf Jahre aufzubewahren. Als Bauherr:in sollten Sie diese Unterlagen konsequent einfordern und vertraglich absichern, auch bei kleineren Lieferant:innen.

Was gilt konkret auf Ihrer Baustelle ab 2026

Ab Mitte 2026 dürfen Holzprodukte nur noch mit klarer Herkunft auf die Baustelle. Daher müssen Lieferant:innen das Ursprungsland nennen und, wo verfügbar, die GPS‑Koordinaten des Einschlags. Zudem ist eine Due-Diligence-Prüfung (Risikoprüfung der Lieferkette) erforderlich, deren Sorgfaltserklärung in das EU‑Informationssystem eingemeldet wird. Die zugehörigen EUDR Holz Nachweise und Unterlagen sind für jedes Produkt fünf Jahre zu archivieren. Wichtig ist außerdem das Stichtagsprinzip: Maßgeblich ist, wann ein Produkt „auf den Markt gebracht“ wurde. Ferner sollten größere Projekte digitale Systeme nutzen, um Chargen und Nachweise zentral zu erfassen. Kleinere Primärproduzent:innen erhalten Erleichterungen, dennoch brauchen Sie die Dokumente.

Zeitplan und offene Fragen 2026

Österreich und andere EU‑Staaten arbeiten an Durchführungsgesetzen, die die EUDR konkretisieren. Einige Details sind zwar noch unklar, jedoch steht fest: Spätestens ab Mitte 2026 greifen die Pflichten für mittlere und große Bauunternehmen, kleinere folgen etwas später. Warten lohnt nicht. Prüfen Sie daher schon heute Ihre Lieferketten und sensibilisieren Sie Handwerker:innen für EUDR‑Compliance und belastbare EUDR Holz Nachweise. Sprechen Sie zudem mit Planung und GU über Abläufe und Nachweise. Oder Sie können direkt Beratung anfordern.

Checkliste für Ihr Bauprojekt 2026

Nutzen Sie diese Schritte, um Risiken zu senken und rechtssicher zu planen.

  1. Herkunftsnachweis und Koordinaten

    Verlangen Sie Rückverfolgbarkeit bis zum Einschlagsort – mit GPS‑Koordinaten, wo verfügbar, und mit genanntem Ursprungsland.

    • Ursprungsland je Produkt nennen lassen.
    • Koordinaten des Einschlagsorts sofern verfügbar.
    • Lieferant:innen verpflichten, Nachweise pro Charge zu liefern und unverzüglich zu aktualisieren.
  2. Risikoanalyse und Sorgfaltserklärung

    Risiken prüfen und Sorgfaltserklärung im EU‑System melden.

    • Lieferantenbewertungen und Checks sorgfältig dokumentieren.
    • Risikofaktoren erfassen, bewerten und Gegenmaßnahmen nachvollziehbar festlegen.
    • Sorgfaltserklärung fristgerecht einreichen und auf Behördenrückfragen vorbereitet sein.
  3. Dokumentation fünf Jahre

    Bewahren Sie EUDR‑Unterlagen je Produkt fünf Jahre lang geordnet auf.

    • Archivstruktur und Zugriffsrechte klar definieren.
    • Digitale Ablage nutzen, Versionen und Chargen nachvollziehbar kennzeichnen.
    • Verträge um Aufbewahrungspflichten ergänzen und Prüfrechte für Nachweise vereinbaren.

To-dos für Bauherr:innen 2026

  1. Lieferkette vorprüfen: Fragen Sie Handwerker:innen und Zulieferer:innen nach EUDR‑Konformität und verlangen Sie Beispiele.
  2. Bestellscheine anpassen: EUDR‑Pflichten und Nachweise explizit verankern.
  3. Lagerware prüfen: Klären Sie mit GU oder Händler, wann Produkte „auf den Markt gebracht“ wurden, und dokumentieren Sie die Nachweise.
  4. Digitale Schnittstellen nutzen: Chargen und Daten zentral erfassen.
  5. Ansprechrollen festlegen: Zuständigkeiten für Nachweise definieren.
  6. Dokumente archivieren: Für jedes Produkt alle EUDR‑Unterlagen fünf Jahre aufbewahren und revisionssicher ablegen.
  7. Kleine Primärproduzent:innen berücksichtigen: Erleichterungen gibt es zwar, dennoch sollten Sie die erforderlichen Dokumente einfordern und die Qualität prüfen.
  8. Schulung und Kommunikation: Sensibilisieren Sie Team und Partner, starten Sie Pilotbestellungen und testen Sie Prozesse, damit Abläufe 2026 funktionieren.

Fazit

Die EU‑Entwaldungsverordnung ist keine ferne Formalität. Ab 2026 wird sie zum festen Bestandteil des Baualltags. Wer jetzt Lieferketten prüft, Bestellungen anpasst und Nachweise organisiert, vermeidet Verzögerungen, Beschlagnahmen und Rechtsrisiken. Für Bauherr:innen in Österreich heißt das konkret: konsequent nachfragen, Dokumente sichern und Prozesse üben. So halten Sie Termine und Budgets – und bleiben bei Sanierung und Neubau rechtssicher.

Quellen: zdh.de, holzindustrie.at, wko.at, kpmg.com, lko.at, kleinezeitung.at, ey.com – Hintergründe zu EUDR, Lieferketten, Prüfpflichten, Zeitplan und österreichischer Umsetzungspraxis.

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