Basisjahr 2025 verstehen: Bauindizes sicher umstellen

Basisjahr 2025 verstehen: Bauindizes sicher umstellen

Basisjahr 2025

Indexklauseln entscheiden über faire Preise beim Bauen. Ab 1. Jänner 2026 stellt Statistik Austria die Bauindizes auf das Basisjahr 2025 um. Daher sollten Sie Verträge, Ausschreibungen und Wertsicherungen jetzt genau prüfen. Sonst drohen Nachträge, Streit und Verzögerungen. In diesem Beitrag erfahren Sie kompakt, was Basisjahre bedeuten, welche Indizes es gibt und wie Sie Fehler vermeiden. So sichern Sie Ihr Budget – bei Neubau, Sanierung und Vermietung – rechtzeitig und ohne Mehraufwand.

So vermeiden Sie Indexfallen 2026

Eine Indexklausel (Preisgleitung) passt vereinbarte Preise an, wenn Kosten stark steigen oder fallen. Das ist sinnvoll, denn Rohstoff- und Lohnkosten schwanken. Allerdings wirkt die Klausel nur korrekt, wenn sie den richtigen Index mit exaktem Namen, Abkürzung und Basisjahr 2025 nennt – oder zumindest das gültige Basisjahr eindeutig festhält. In Österreich liefert Statistik Austria die Referenzen: den Verbraucherpreisindex VPI (Wertsicherung in Mietverträgen), den Baupreisindex (Preise aus Bauherrensicht) sowie den Baukostenindex (Kostenentwicklung bei Unternehmen). Deshalb entscheidet die Auswahl über faire Abrechnung statt Streit.

Wenn Sie unsicher sind, prüfen Sie Vertragsentwürfe früh. Zudem lohnt ein kurzer Blick auf die Indexbezeichnung und das Basisjahr. Bei Fragen können Sie hier eine Beratung zur Umstellung auf Basisjahr 2025 anfordern.

Ab 2026 zählt die richtige Basis.

Umstellung auf Basisjahr 2025: Das ändert sich

Seit dem ersten Quartal 2021 werden Bauindizes auf Basis Jahresdurchschnitt 2020 = 100 veröffentlicht. Ab 1. Jänner 2026 stellt Statistik Austria auf Basisjahr 2025 um. Das ist Routine, hält Werte jedoch aktuell und aussagekräftig. Für Ihre Verträge heißt das: Ab 2026 darf „Basis 2020“ nicht mehr in neuen Klauseln stehen. Es muss „Basis 2025“ lauten. Andernfalls sind alte und neue Reihen nicht direkt vergleichbar. Folglich funktionieren Preisgleitungen fehlerhaft – oder bleiben ganz ohne Wirkung.

Welcher Index passt zu Ihrem Vertrag wirklich

Mehrere Indizes erfüllen unterschiedliche Zwecke. Der Baupreisindex misst die tatsächlichen Preise, die Bauherr:innen zahlen. Er erscheint quartalsweise und eignet sich für Preisgleitungen in Verträgen mit Handwerkern oder Gewerken. Der Baukostenindex erfasst dagegen die Kostenentwicklung der Unternehmen, also Material und Löhne. Er wird monatlich erhoben und ist eher für Großprojekte, Generalunternehmer oder lange Vertragslaufzeiten relevant. Für Wertsicherungen in Mietverträgen dient der Verbraucherpreisindex VPI. Als Privatbauherr:in nutzen Sie meist den Baupreisindex – und ab 2026 in der Fassung mit Basisjahr 2025. Damit bleiben Anpassungen nachvollziehbar und rechtssicher.

Drei typische Szenarien ab 2026

Zunächst betrifft die Umstellung auf das Basisjahr 2025 neue Bauverträge. Schreiben Sie etwa Dacharbeiten im März 2026 aus, ist „Baupreisindex … Basis 2025“ korrekt. „Basis 2020“ wäre hingegen falsch. Danach geht es um Wertsicherungen in Mietverträgen: Formeln wie „VPI Basis 2020 + 2 %“ sind ab 2026 zu aktualisieren, damit Anpassungen der Inflation folgen. Schließlich bleiben bestehende Verträge gültig. Dennoch können Parteien bei Bedarf mit Umrechnungsfaktoren und Parallelreihen von Statistik Austria alte Reihen auf die neue Basis übersetzen und so saubere Vergleiche herstellen.

Ihre nächsten Schritte im Jahr 2026

Nutzen Sie die folgende Übersicht als schnelle Praxis-Checkliste.

  1. Neuer Bauvertrag ab März 2026

    Nutzen Sie „Baupreisindex … Basis 2025“. Sonst entstehen Rechenfehler und teure Nachträge.

    • Indexname und Gewerk exakt anführen.
    • Ab 2026 niemals mehr „Basis 2020“ in neuen Verträgen nennen.
    • Falls nötig, nutzen Sie offizielle Umrechnungsfaktoren, um Angebote sauber vergleichbar zu machen.
  2. Mietvertrag mit Wertsicherung 2026

    Aktualisieren Sie die Formel auf „VPI Basis 2025“. So bleiben Berechnungen transparent.

    • So folgen Anpassungen weiterhin der gemessenen Inflation.
    • Bestehende Vereinbarungen bleiben gültig, sofern sie vor 2026 abgeschlossen wurden.
    • Ergänzend sind Parallelreihen verfügbar, falls beide Parteien angepasste Werte benötigen.
  3. Bereits bestehende Verträge

    Alte Klauseln gelten weiter, bleiben jedoch auf Basis 2020.

    • Änderungen nur einvernehmlich und schriftlich vornehmen.
    • Vergleiche mit Umrechnungsfaktor und Parallelreihe erstellen, sofern nötig.
    • Dokumentieren Sie die Quelle von Statistik Austria für Transparenz.

Checkliste 2026 kompakt

  1. Überprüfen Sie alle laufenden Verträge aus 2025 oder früher. Notieren Sie Indexname, Basisjahr und die genaue Klausel.
  2. Für neue Verträge ab 2026 „Basis 2025“ angeben. So bleiben Preisanpassungen korrekt.
  3. Lassen Sie sich bei Unsicherheiten vom Baumeister, der Hausverwaltung oder dem GU die Indexbezeichnung schriftlich bestätigen.
  4. Nutzen Sie den Wertsicherungsrechner von Statistik Austria für Berechnungen.
  5. Ausschreibungen klar: „Baupreisindex, Basis 2025, Gewerk [XYZ]“.
  6. Bei Mietverträgen die Wertsicherung auf „VPI Basis 2025“ aktualisieren, damit Anhebungen der Inflation folgen.
  7. Bei bestehenden Verträgen nötigenfalls mit Umrechnungsfaktoren und Parallelreihen arbeiten. Quelle, Datum und Rechenschritte dokumentieren.
  8. Planen Sie Puffer ein und klären Sie Termine früh. So vermeiden Sie Verzögerungen, wenn Angebote wegen der Basisumstellung neu kalkuliert werden.

Fazit

Die Umstellung auf Basis 2025 ist kein Notfall, aber eine klare Sorgfaltspflicht. Wer ab 1. Jänner 2026 noch alte Bezeichnungen nutzt, riskiert Rechenfehler, Nachträge und vermeidbare Konflikte. Gleichzeitig ist die Lösung einfach: Verwenden Sie in neuen Verträgen „Basis 2025“ und ziehen Sie bei Bedarf die Umrechnungsfaktoren sowie den Wertsicherungsrechner von Statistik Austria heran. So bleiben Ihre Projekte transparent, planbar und fair abgerechnet.

Quellen: statistik.at, statistik.at

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