Asbest Grenzwerte Österreich: was Sanierungen jetzt ändert

Asbest Grenzwerte Österreich: was Sanierungen jetzt ändert

Asbest Grenzwerte Österreich

Ab Dezember 2025 gelten die Asbest Grenzwerte Österreich deutlich strenger. Daher betrifft die Neuerung jede Sanierung im Altbestand. Denn strengere Messungen, mehr Schutztechnik und zusätzliche Dokumentation verlängern Abläufe und erhöhen Kosten. Gleichzeitig schafft die Anpassung mehr Sicherheit auf der Baustelle. Mit vorausschauender Planung sichern Sie Termine, Budgets und Freigaben. Nachfolgend lesen Sie, was sich ändert – und wie Sie Ihr Projekt rechtzeitig darauf ausrichten.

Darum ändern sich Sanierungen 2025

Der Arbeitsplatzgrenzwert (zulässige Faserkonzentration am Arbeitsplatz, max. Asbestfasern pro m³ Luft) sinkt um den Faktor zehn: von 100.000 auf 10.000 Fasern pro Kubikmeter. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2023/2668, veröffentlicht am 30. November 2023 und bis 21. Dezember 2025 in Österreich umzusetzen. Zudem wird schrittweise auf Elektronenmikroskopie (mikroskopisches Verfahren mit Elektronen) umgestellt. Werden „dünne Fasern“ mit weniger als 0,2 Mikrometern nicht erfasst, gilt sogar 2.000 Fasern pro Kubikmeter.

Somit ändern sich Abläufe von der ersten Bestandsaufnahme über Schutzkonzepte bis zur Freimessung und Abrechnung. Folglich braucht es mehr Vorlauf, genauere Probenahmen und belastbare Terminplanung.

Kurz erklärt: Asbest Grenzwerte Österreich

So wirken die Asbest Grenzwerte Österreich auf Ihre Projekte

Voruntersuchungen werden detaillierter. Bisher reichte oft eine Sichtprüfung oder wenige Proben. Künftig sind umfassende Asbest-Erkundungen vor Umbau oder Abbruch die Regel. Besonders betroffen sind Gebäude der Jahre 1945 bis 1990, denn Asbest war damals weit verbreitet. Daher sollten Bauteile systematisch aufgenommen und beprobt werden. Zudem empfiehlt sich eine klare Protokollierung der Funde. Dadurch lassen sich Sanierungsumfang, Kosten und Schutzstufen frühzeitig belastbar festlegen.

Schutzkonzepte und Abläufe auf der Baustelle

Arbeiten mit erwarteter Grenzwertüberschreitung erfordern bereits heute Sanierungszonen mit Schleusensystem und Unterdruckhaltung. Mit den niedrigeren Grenzwerten werden diese Maßnahmen häufiger nötig – auch bei Tätigkeiten, die bislang als geringfügig galten. Deshalb steigt der Bedarf an geprüften Fachfirmen und an Freimessungen. Gleichzeitig nehmen Dokumentationspflichten zu. Darüber hinaus benötigen präzisere Messmethoden mehr Zeit in spezialisierten Laboren. In Wien, Niederösterreich und Burgenland könnten Kapazitäten knapp werden, sodass Laborberichte länger dauern. Planen Sie daher Puffer ein.

Planung: Tipps, Timing und Budget

Starten Sie Asbest-Untersuchungen 6–8 Monate vor Baubeginn statt der bisher üblichen 2–3 Monate. Dadurch gewinnen Sie Puffer für Nachuntersuchungen und die Ausarbeitung passender Sanierungskonzepte. Kalkulieren Sie für Erkundung und Sanierung 15–25 % mehr Budget ein. Projekte, die Sie noch vor Dezember 2025 starten, profitieren von den aktuell gültigen Grenzwerten. Bei späteren Terminen sollten Terminpläne und Ausschreibungen die neuen Anforderungen von Anfang an abbilden. Wünschen Sie Unterstützung? Dann jetzt Beratung anfordern.

Besonders betroffene Bauteile im Blick

Fokus: Faserzementplatten sowie Putze, Spachtelmassen und Fliesenkleber; unter 0,1 Massenprozent gilt 0,008 Massenprozent – künftig strenger kontrolliert.

  1. Dach und Fassade prüfen

    Zunächst Faserzementplatten gezielt beproben. Ergänzen Sie die Sichtprüfung; Baujahr 1945–1990 besonders beachten.

    • Dach- und Fassadenflächen vollständig erfassen.
    • Zudem Randzonen, Anschlüsse und Durchdringungen prüfen.
    • Bei Befund Schutzkonzept und Entsorgungsvorgaben frühzeitig in die Ausschreibung aufnehmen.
  2. Innenwände und Flächen bewerten

    Danach Putze und Spachtelmassen gezielt untersuchen.

    • Proben in verschiedenen Höhen und Raumzonen entnehmen.
    • Gleichzeitig dünne Schichten und Spachtelgänge nicht auslassen.
    • Bei niedrigen Gehalten gelten 0,008 Massenprozent als strenger Grenzwert.
  3. Böden und Nassräume beachten

    Anschließend Fliesenkleber stichprobenartig analysieren; Fugen öffnen.

    • Altbeläge vorsichtig an definierten Stellen lösen.
    • Darüber hinaus Materialwechsel in Türbereichen beachten.
    • Freimessung und Dokumentation rechtzeitig einplanen, insbesondere bei Teilrückbauten.

Zeitplan: Schritt für Schritt

  1. Zunächst Baujahr, Umbauhistorie und Materialien sichten; bei 1945–1990 aufmerksam sein, da Asbest weit verbreitet war.
  2. Danach Angebote für Erkundung, Probenahme und Labor einholen; Verfügbarkeiten früh sichern.
  3. Anschließend Beprobung und Erstbericht 6–8 Monate vor Baubeginn durchführen; so bleibt Puffer für Nachuntersuchungen.
  4. Sanierungskonzept festlegen; Schutzstufe, Schleusen und Unterdruck gemäß Befund.
  5. Termine mit Sanierungsfirma, Labor, Entsorger fixieren; Puffer einplanen.
  6. Ausschreibung: Grenzwerte, Messverfahren, Schutzmaßnahmen und Entsorgungswege klar beschreiben, damit Angebote vergleichbar sind.
  7. Behördliche Anzeigen und interne Freigaben vorbereiten; in Wien, Niederösterreich und Burgenland zusätzliche Laborlaufzeiten berücksichtigen.
  8. Schließlich Baustart; Freimessungen, Unterlagen und Fotodokumentation lückenlos führen und der Schlussabrechnung beilegen, um Rechtssicherheit zu sichern.

Fazit

Die Asbest Grenzwerte Österreich sinken um den Faktor zehn, und die Messung stellt auf Elektronenmikroskopie um. Dadurch werden Voruntersuchungen, Schutzmaßnahmen und Dokumentation umfangreicher. Gleichzeitig steigt die Sicherheit für alle Beteiligten. Wer früh plant, hält Termine und Budgets und vermeidet Nachträge. Beziehen Sie die neuen Anforderungen spätestens ab dem vierten Quartal 2025 in Terminpläne und Ausschreibungen ein. So bleibt Ihr Sanierungsvorhaben trotz strenger Regeln verlässlich steuerbar.

Quellen: spektrum.de, wko.at, weka.at, red-on-line.com, arbeitsinspektion.gv.at

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