Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG Österreich). Für Bauherr:innen, Käufer:innen und kleine Investor:innen ist das entscheidend. Denn es verändert Planung, Ausführung und Übergabe. Gleichzeitig wurden 2024 die ÖNORM B 1600 ff (österreichisches Normenwerk) aktualisiert. Dadurch entstehen neue Mindeststandards. Wer sie früh mitdenkt, sichert Rechtssicherheit, spart Folgekosten und steigert die Nutzbarkeit. Vorausschauende Planung lohnt doppelt.
So betrifft Sie das Barrierefreiheitsgesetz
Das BaFG Österreich setzt die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie (EU-Vorgabe) um und macht EU-weit einheitliche, verpflichtende Anforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen verbindlich. Ziel ist klar: Menschen mit Behinderungen sollen selbstbestimmt leben können. Besonders relevant ist das BaFG für Wirtschaftsakteure (Hersteller, Importeure, Händler und Dienstleistungserbringer). Produkte und Services müssen auffindbar, zugänglich und nutzbar sein – in der üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe. Für Ihre Bau- und Umbauvorhaben ergeben sich daraus konkrete, praxisnahe Planungsaufgaben.
Planen Sie öffentlich zugängliche Bereiche, etwa Geschäftslokale, Arztpraxen oder Gastronomie, berücksichtigen Sie die Vorgaben daher von Beginn an. So vermeiden Sie spätere Konflikte und kostspielige Nachrüstungen.
Damit planen Sie rechtssicher und effizient.
Wahrnehmung über zwei Sinne: die Kernanforderung
Ein zentraler Grundsatz lautet: Informationen müssen immer über mindestens zwei Sinne wahrnehmbar sein. Konkret heißt das: Nutzungsinformationen stehen über mehr als einen sensorischen Kanal bereit, beispielsweise schriftlich und per Sprachausgabe. Dadurch finden, verstehen und bedienen Nutzer:innen Angebote leichter. Für Bauherr:innen wird das besonders in öffentlich zugänglichen Gebäudeteilen relevant. Deshalb sollten Sie Beschilderung, Leitsysteme und akustische Hinweise früh einplanen. So bleibt die Umsetzung schlüssig.
ÖNORM B 1600 ff: die wichtigsten Punkte
Parallel zum BaFG Österreich wurden 2024 die ÖNORMEN B 1600 ff (bauliche Barrierefreiheitsnormen) überarbeitet. Sie konkretisieren, wie Barrierefreiheit baulich umzusetzen ist. Zunächst wurden Bewegungsflächen für Rollstuhlnutzer:innen präzisiert. Danach wurden Türlichte (lichte Öffnungsbreite von Türen) und Durchgangsbreiten optimiert. Außerdem gibt es strengere Kontrastvorgaben für bessere Erkennbarkeit. Ferner wurden Leitsysteme (taktil-visuelle Orientierung) aktualisiert. Schließlich passen angepasste Bedienhöhen (Höhe von Schaltern/Bedienfeldern) unterschiedliche Nutzergruppen besser an. Somit entsteht mehr Planungssicherheit.
Wer jetzt konkret handeln muss
Das BaFG Österreich wirkt in Bereiche hinein, die für private Bauvorhaben relevant sind. Direkt betroffen sind Planer:innen, Bauherr:innen und Betreiber von Handels- und Verkaufsflächen, Gastronomie- und Hotelleriebetrieben, Gesundheits- und Serviceeinrichtungen sowie Wohnbauten mit Gemeinschaftsbereichen. Außerdem gelten besondere Pflichten für Dienstleistungserbringer mit Selbstbedienungsterminals (z. B. Kassenautomaten). Sie müssen informieren, ob und inwieweit die bauliche Umgebung – von Zugängen über Wendebereiche bis zu Orientierungssystemen – barrierefrei gestaltet ist. Sie können jederzeit Beratung anfordern.
BaFG Österreich: Vorgaben praktisch umsetzen
Planen Sie bis 2025/26 neu oder groß um, beachten Sie die Normen früh.
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Zugängliche Eingänge und Wege
Dimensionieren Sie Eingänge großzügig und kontrastreich. Zudem planen Sie schwellenfreie Übergänge. So steigt die Orientierung.
- Mindestbreiten und Türlichte einhalten.
 - Eingangsflächen mit klaren Kontrasten markieren.
 - Wetter- und rutschhemmende Beläge vorsehen, damit Wege sicher und gut begehbar bleiben.
 
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Bewegungsflächen und Wendekreise
Abstände einhalten und Engstellen vermeiden. So bleibt es nutzbar.
- Wendekreise für Rollstühle früh in Grundrissen prüfen.
 - Bewegungsflächen an Türen, Aufzügen und Sanitäranlagen absichern.
 - Engstellen an Möblierung, Geländern und Stiegenläufen vermeiden.
 
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Bedienung und Orientierung
Bedienelemente müssen gut erreichbar sein. Zudem helfen klare Leitsysteme.
- Bedienhöhen für diverse Nutzergruppen wählen.
 - Leitsysteme visuell und taktil ausführen, wo sinnvoll.
 - Informationen zusätzlich akustisch bereitstellen, falls möglich.
 
 
Schritte für Ihre Planung
- Rechtslage prüfen: BaFG und ÖNORM B 1600 ff verstehen, Geltungsbereich klären und Projektziele daran ausrichten.
 - Definieren Sie, welche Bereiche öffentlich zugänglich sind und welche Nutzergruppen Sie adressieren.
 - In der Vorplanung Anforderungen systematisch prüfen, Konflikte früh erkennen und Varianten vergleichen, um Folgekosten zu senken.
 - Kalkulieren Sie barrierefreie Lösungen plus Reserven. So bleibt die Umsetzung stabil.
 - Details und Materialien festlegen. Kontraste und Bedienhöhen bestimmen.
 - Leistungsbeschreibungen mit BaFG-/ÖNORM-Kriterien erstellen, Nachweise fordern und Qualifikationen bewerten.
 - Ausführung begleiten, Prüfungen dokumentieren und Abweichungen rasch korrigieren. Zudem Funktionsprüfungen für Leitsysteme, Kontraste und Bedienhöhen durchführen.
 - Abnahme mit Checklisten durchführen, Dokumentation übergeben und Barrierefrei-Information bereitstellen, besonders bei Selbstbedienungsterminals.
 
Fazit
Das BaFG Österreich wirkt zunächst anspruchsvoll, bringt jedoch klare Vorteile. Wer Barrierefreiheit von Anfang an mitplant, erfüllt Gesetze, senkt Risiken und erhöht die Nutzbarkeit seiner Immobilie. Ausnahmen für Kleinstunternehmen entbinden nicht von guter Planung. Daher lohnt es sich, Anforderungen früh zu prüfen und Lösungen konsequent umzusetzen. So bleiben Ihre Projekte rechtssicher, zukunftsfähig und wertstabil.
Quellen: sozialministeriumservice.gv.at, sozialministerium.gv.at, wko.at, wko.at, sozialministerium.gv.at, barrierefrei.at, sozialministeriumservice.gv.at, handelsverband.at, schindhelm.com, myability.org