Baukostenindex und Baupreisindex: Kosten 2026 im Griff

Baukostenindex und Baupreisindex: Kosten 2026 im Griff

Baukostenindex und Baupreisindex

2026 bringt neue Spielregeln für Bau und Sanierung. Ab 1. Jänner stützen sich viele Verträge auf neue Baukostenindizes der Statistik Austria. Wer Baukostenindex und Baupreisindex verwechselt, riskiert teure Fehlkalkulationen. Das klingt technisch, ist jedoch entscheidend für Ihr Budget. Denn falsche Indizes, fehlende Klauseln oder unklare Bezugspunkte kosten schnell viel Geld. Seit 2025 steigen Materialpreise und Löhne wieder. Daher sollten Sie die Indizes verstehen, korrekt verankern und Reserven planen. So bleibt Ihr Projekt sicher, planbar und finanzierbar.

So steuern Sie Baukosten 2026 sicher

Seit Anfang 2025 zieht die Bauwirtschaft wieder an. Materialpreise und Handwerkerlöhne steigen parallel – so intensiv wie zuletzt 2022. Folglich sind stabile Baukosten 2026 kein Selbstläufer. Sie sollten aktiv gegensteuern. Die gute Nachricht: Mit den richtigen Werkzeugen behalten Sie die Kontrolle. Dazu zählen korrekte Indizes, klare Preisgleitungsklauseln (automatische Preisanpassung im Vertrag) und angemessene Reserven. Außerdem hilft eine saubere Vertragslogik, Streit zu vermeiden. So bleibt Ihr Zeitplan realistisch und Ihre Finanzierung tragfähig.

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Zunächst klären wir die zentralen Begriffe.

Baukostenindex und Baupreisindex erklärt

Hier kommt es oft zu Verwechslungen: Baukostenindex und Baupreisindex werden häufig gleichgesetzt, sind jedoch verschieden. Beide Werte stammen von Statistik Austria. Der Baukostenindex (Kosten der Bauunternehmen) zeigt Löhne und Materialpreise, also die Grundkosten der Ausführung. Der Baupreisindex (tatsächlich gezahlter Preis) bildet hingegen das ab, was Sie bezahlen – inklusive Nebenkosten, Gewinn und Risikozuschlägen. Deshalb benötigen Sie für Kreditabsicherung oder Förderprüfungen meist den Baupreisindex. Seit 2021 gilt die Basis Dezember 2020 = 100; ab 2026 ist das Standard.

Preisgleitung nach ÖNORM B 2110/B 2111 präzise

Für neue Verträge ist die Preisgleitung Ihr wirksamster Schutz. Eine Preisgleitungsklausel (automatische Anpassung bei Änderungen) gleicht steigende oder fallende Baupreise aus. Grundlage sind ÖNORM B 2110 bzw. B 2111. Entscheidend ist eine sauber formulierte Regel. Erstens der richtige Basismonat, meist der Unterzeichnungsmonat. Zweitens der passende Index, z. B. Wohnhaus- und Siedlungsbau oder Tiefbau. Drittens klare Formeln, etwa „Erhöhung um 60 % der Indexsteigerung“. Viertens verbindliche Veröffentlichungstermine. Ohne diese Punkte drohen teure Konflikte.

Baukosten 2026 im kompakten Überblick

Im April 2025 lagen die Kosten im Wohnhaus- und Siedlungsbau um 3,3 % über dem Vorjahr. Das wirkt moderat, ist jedoch spürbar. Planen Sie ein Haus für €500.000, entspricht das €16.500 Mehrkosten. Wichtig: Die genauen Indexwerte für Jänner 2026 sind noch nicht veröffentlicht. Sie erscheinen am 15. Jänner 2026 bei Statistik Austria. Wer bis dahin seinen Vertrag unterzeichnet, sollte diese Zahlen bereits in die Kalkulation einbeziehen – sonst tragen Sie die Januarteuerung allein. Daher lohnt sich eine Planung rund um den Termin.

Ihre nächsten Schritte 2026 im Überblick

Danach sehen Sie die wichtigsten Maßnahmen im kompakten Überblick.

Kompakt: Was jetzt zu tun ist

Kurzfassung der prioritären Schritte für Planung, Finanzierung und Vertrag.

  1. Früh und klug kontrahieren

    Sichern Sie Angebote möglichst vor Jahreswechsel ab. Gleichzeitig verankern Sie eine wirksame Preisgleitung.

    • Verträge im Dezember 2025 finalisieren.
    • Basismonat eindeutig im Vertrag festhalten.
    • Gewerke getrennt beauftragen, jedoch einheitlich indexieren.
  2. Finanzierung mit Reserven planen

    Planen Sie 5–10 % Reserve ein; zudem prüfen Sie etwaige Indexbindungen.

    • Bank frühzeitig über Preisgleitung informieren.
    • Tilgungsplan auf Szenarien mit Indexanstieg testen.
    • Dokumentation der Indizes für Kreditentscheidung bereithalten.
  3. Förderungen gezielt absichern

    Prüfen Sie Obergrenzen genau und nutzen Sie neue BKI‑Kennwerte 2026.

    • Förderbedingungen je Programm sorgfältig lesen.
    • Kostenpositionen mit Indexstand transparent belegen.
    • Fristen und Nachweise rechtzeitig einplanen, damit Mittel nicht verfallen.

Praxis-Checkliste für Verträge

  1. Pro Gewerk den passenden Index festlegen (z. B. Wohnhaus- und Siedlungsbau); Zuständigkeiten eindeutig schriftlich zuordnen.
  2. Basismonat definieren, meist der Unterzeichnungsmonat; anschließend keine stillschweigende Änderung zulassen.
  3. Preisgleitungsformel klar formulieren, etwa „60 % der Indexsteigerung“; gleichzeitig Anwendungsfälle und Schwellenwerte definieren.
  4. Veröffentlichungstermine nennen und daraus eindeutige Startpunkte für Preisanpassungen ableiten.
  5. Reserve von 5–10 % in Budget und Kreditrahmen einplanen.
  6. Regionale Marktpreise und Faktoren prüfen; zudem Ballungsraumaufschläge berücksichtigen, etwa in Wien oder Niederösterreich.
  7. Jänner 2026: Indexwerte sind noch nicht veröffentlicht; daher den Termin 15. Jänner 2026 einplanen und Kalkulation zeitnah aktualisieren.
  8. Vor Unterzeichnung juristische und planerische Prüfung einholen; dadurch vermeiden Sie Auslegungsspielräume und sichern faire Risikoteilung.

Fazit

2026 verlangt aktive Kostensteuerung. Wer Baukostenindex und Baupreisindex sauber unterscheidet, ÖNORM‑Preisgleitung nutzt und ausreichende Reserven plant, behält die Kontrolle. Zudem helfen klare Basismonate, passende Indizes und feste Veröffentlichungstermine, Streit zu vermeiden. Weil Material und Löhne seit 2025 wieder steigen, lohnt sich frühes, gut strukturiertes Kontrahieren. So bleibt Ihr Projekt planbar, förderfähig und finanzierbar – ohne unangenehme Budgetlücken.

Quellen: offizielle Indizes und Marktanalysen – für Österreich und EU – bki.de, infina.at, bmwet.gv.at, wko.at, oenb.at, statistik.at, wien.gv.at, statistik.at, statista.com, report.at

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