Ende der KIM-VO: Finanzierungsspielräume seriös nutzen

Ende der KIM-VO: Finanzierungsspielräume seriös nutzen

Ende der KIM-VO

Seit 1. Juli 2025 ist die KIM‑Verordnung (Regeln für Wohnbaukredite) ausgelaufen – sie wurde bewusst nicht verlängert. Das Ende der KIM-VO eröffnet neue Spielräume für Bauherr:innen, Käufer:innen und kleine Investor:innen. Die Wirtschaftskammer Österreich und das Finanzmarktstabilitätsgremium ließen die Vorgaben auslaufen, weil sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verbessert haben und die Regeln viele Kaufinteressierte hemmten. Gerald Gollenz nannte das einen „großen Erfolg“ für den Wohnungsmarkt.

So nutzen Sie das Ende der KIM-VO

Die KIM‑Verordnung (Regeln für Wohnbaukredite) gilt seit 1. Juli 2025 nicht mehr. Sie wurde nicht bis 2026 verlängert, sondern beendet. Deshalb wäre ein Beitrag zur Verlängerung irreführend. Wichtiger ist, was sich seit Juli für Ihre Finanzierung geändert hat. Die WKO und das Finanzmarktstabilitätsgremium ließen die KIM-VO auslaufen, weil sich die Rahmenbedingungen verbesserten und die Vorgaben viele Interessenten bremsten. Folglich entstehen erleichterte Finanzierungsbedingungen ohne starre Beschränkungen – mit Chancen für Ersterwerber und junge Familien. Auch Banken passen Prozesse an, wodurch Gespräche und Bewertungen wieder stärker am Einzelfall orientiert sind.

Da wir September 2025 haben und die KIM-VO seit Juli außer Kraft ist, fokussieren wir die Folgen. Sie erhalten einen kompakten Überblick mit konkretem Nutzen – klar, verständlich und praxisnah. Rechtslage und aktuelle Marktbeobachtungen sind berücksichtigt.

Zunächst die wichtigsten Punkte im Überblick.

Was sich seit Juli 2025 konkret geändert hat

Mit dem Ende der KIM-VO entfallen frühere Beschränkungen. Finanzierungen sind wieder flexibler gestaltbar, weil starre Quoten und enge Kennziffern nicht mehr automatisch greifen. Für Ersterwerber und junge Familien öffnen sich Optionen, die zuvor an formalen Vorgaben scheiterten. Gleichzeitig beeinflusst das Auslaufen die Kreditvergabe und die Anforderungen an Eigenkapital, Dokumentation und Rückzahlungsfähigkeit. Deshalb lohnt es sich, Angebote sorgfältig zu prüfen, Annahmen zu dokumentieren und die Strategie anzupassen. Darüber hinaus hilft klare Planung bei der Umsetzung und stabilisiert Entscheidungen im Zeitverlauf.

Chancen für Käufer:innen und Investor:innen

Für Käufer:innen und kleine Investor:innen entsteht durch das Ende der KIM-VO mehr Gestaltungsfreiheit. Finanzierungen lassen sich besser an Lebenssituation oder Vorhaben anpassen; Tilgung, Laufzeit und Eigenkapitalbeiträge können zielgerichteter geplant werden, ohne formale KIM-Grenzen zu beachten. Gleichzeitig bleibt die Qualität der Entscheidung zentral: Budget, Rückzahlungsfähigkeit und Reserven müssen stimmig sein, gerade bei Zinsänderungen, Baukosten und Zeitrisiken. Sinnvoll ist, mehrere Angebote strukturiert zu vergleichen, variable mit fixen Komponenten abzuwägen und Nebenkosten vollständig zu erfassen. Ersterwerber und junge Familien profitieren, weil ehemals hemmende Vorgaben entfallen; dennoch gilt, Förderungen und regionale Programmen sorgfältig zu prüfen. Für kleine Portfolios empfiehlt sich ein nüchterner Blick auf Cashflow, Instandhaltung und Leerstand. Bei Bedarf können Sie hier Beratung anfordern; der Austausch erleichtert die Einordnung von Annahmen und Unterlagen.

Worauf Sie jetzt besonders achten

Auch ohne KIM-VO bleibt Sorgfalt entscheidend. Dimensionieren Sie Ihre Finanzierung realistisch und planen Sie Puffer für Unvorhergesehenes ein. Ein nachvollziehbarer Eigenkapitalplan und klare Ziele für Bau, Kauf oder Sanierung sind hilfreich. Dokumente frühzeitig sammeln, Gespräche gut vorbereiten und Zusagen schriftlich festhalten – so vermeiden Sie Verzögerungen. Zeitpläne und Meilensteine definieren, Zuständigkeiten klären und Zahlungsströme strukturieren erhöht die Verlässlichkeit. Achten Sie auf Zinsbindungen, Sondertilgungsrechte, Nebenkosten und Versicherungen; prüfen Sie zudem, welche Klauseln variabel sind. Eine transparente Kommunikation mit allen Beteiligten – vom Planer bis zur Bank – schafft Tempo und Verbindlichkeit.

Strategien für Ihre Finanzierung

Drei Ansatzpunkte folgen, sie geben Orientierung und erleichtern Entscheidungen.

  1. Finanzierung planvoll strukturieren

    Ziele, Budget und Zeitplan klären. Tilgung, Laufzeit und Eigenkapital ordnen – so entsteht ein tragfähiges Konzept.

    • Prioritäten definieren und Konsequenzen nüchtern prüfen.
    • Meilensteine setzen, Zuständigkeiten klären und Fristen sichern.
    • Liquiditätsreserve einplanen; Abweichungen früh erkennen und korrigieren.
  2. Ersterwerber und junge Familien

    Spielräume nutzen und realistisch bleiben: Belastbarkeit testen, Planung auf die eigene Lebenssituation abstimmen.

    • Haushaltsrechnung aktualisieren und Rückzahlungsfähigkeit testen.
    • Förderungen und Zuschüsse prüfen, sofern passend und verfügbar.
    • Ratenhöhe, Laufzeit und Reserven an Lebensereignisse anpassen.
  3. Kleine Investor:innen fokussieren

    Cashflow, Instandhaltung und Leerstandsrisiken nüchtern bewerten; Annahmen transparent dokumentieren.

    • Szenarien rechnen und belastbare Puffer definieren.
    • Nebenkosten und Instandhaltung realistisch einkalkulieren.
    • Finanzierungsstruktur auf Stabilität ausrichten und fortlaufend aktualisieren.

Checkliste in 8 Schritten

  1. Zunächst Budgetrahmen definieren: Einnahmen, Ausgaben und Puffer erfassen; daraus Monatsrate und verfügbares Eigenkapital ableiten.
  2. Danach Ziele priorisieren: Bau, Kauf oder Sanierung benennen; Abhängigkeiten erkennen.
  3. Anschließend Unterlagen sammeln: Einkommensnachweise, Eigenkapitalbelege, Objektunterlagen, Zeitpläne. So beschleunigen Sie Gespräche und behalten Überblick.
  4. Parallel Angebote strukturieren und Vergleichskriterien festlegen; so prüfen Sie Konditionen transparent.
  5. Gespräche vorbereiten; Fragen, Dokumente und Zeitfenster vorab klären.
  6. Risiken und Puffer definieren: Baukosten, Zeitrisiken und Reserven einplanen; dadurch bleiben Entscheidungen belastbar.
  7. Entscheiden und dokumentieren: Struktur, Eigenkapital, Laufzeit und Tilgung festlegen; Entscheidungen schriftlich festhalten und Zuständigkeiten zuordnen.
  8. Schließlich Umsetzung steuern: Meilensteine, Fristen und Zahlungspläne überwachen; bei Abweichungen früh gegensteuern und Kommunikation sichern.

Fazit

Die KIM-VO ist seit 1. Juli 2025 außer Kraft und wurde nicht verlängert. WKO und Finanzmarktstabilitätsgremium ließen sie auslaufen, weil sich Rahmenbedingungen verbesserten und die Vorgaben viele Interessenten hemmten. Gerald Gollenz sprach von einem „großen Erfolg“. Für Bauherr:innen, Käufer:innen und kleine Investor:innen entstehen Chancen, Finanzierungen flexibler zu gestalten. Gleichzeitig bleibt Planung entscheidend: realistische Budgets, belastbare Rückzahlungsfähigkeit, dokumentierte Annahmen und klare Meilensteine sorgen dafür, dass Vorhaben stabil und transparent umgesetzt werden.

Quellen: immobilien-austria.at, immobilien-rebernig.at, brichard.at, betterhomes.at, teamneunzehn.at. Weitere Hinweise finden Sie in den verlinkten Beiträgen.

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