Heizungstausch Förderung 2025: Zuschüsse in Wien, NÖ, Bgld

Heizungstausch Förderung 2025: Zuschüsse in Wien, NÖ, Bgld

Heizungstausch Förderung 2025

Öl- und Gasheizungen werden teuer. Gleichzeitig steigt der Druck zu wechseln. 2025/26 lohnt der Tausch; die Heizungstausch Förderung 2025 bringt zusätzliche Mittel. Bund und Länder fördern Wärmepumpen und Pellets deutlich. In Wien, Niederösterreich und Burgenland sind bis zu 19.000 Euro möglich. Fristen, Nachweise und Abläufe unterscheiden sich jedoch, zudem gelten neue digitale Schritte. Dieser Überblick zeigt, wie Sie Förderungen kombinieren, Termine einhalten und vor dem ersten Angebot die richtigen Punkte prüfen.

So kombinieren Sie Förderungen 2025/26

Österreich priorisiert den Ausstieg aus fossilen Heizungen. Zunächst startet die neue Bundesförderung für Wärmepumpen mit pauschal 7.500 Euro, begrenzt auf 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Gefördert werden Leistungen ab dem 3. Oktober 2025; die Registrierung beginnt im November 2025. Zudem unterstützt „Sauber Heizen für Alle“ einkommensschwache Haushalte mit bis zu 100 Prozent der anerkannten Kosten. Das Programm „Raus aus Öl und Gas“ ist beendet und durch diese Schienen ersetzt. In Kombination mit Landesprogrammen sind bis zu 19.000 Euro möglich.

Programme laufen nicht deckungsgleich; Antragswege, Fristen und Nachweise variieren je Bundesland. Reihenfolge früh klären und Plätze sichern. Für Ihre Situation können Sie jetzt unverbindlich Beratung anfordern.

Beachten Sie Fristen, Nachweise und Reihenfolgen.

Burgenland: Zwei Wege zum Zuschuss wählen

Im Burgenland wählen Eigentümer:innen von Ein‑, Zwei‑ oder Reihenhäusern zwischen zwei Landesprogrammen; eine Kombination ist ausgeschlossen. Alternativenergieanlagen fördern Wärmepumpen mit 30 Prozent, maximal 2.500 Euro. Die befristete Sonderförderaktion Heizungstausch 2025 zahlt 30 Prozent bis 3.500 Euro und läuft bis 31. Dezember 2025. Anträge sind bis 31. Januar 2026 möglich, nach Inbetriebnahme per Mail oder Post an Abteilung 9. In beiden Programmen gilt eine maximale Vorlauftemperatur (Heizwasseraustritt) von 55 Grad Celsius. Zusätzlich greift der Handwerkerbonus 2025: 20 Prozent der Arbeitskosten bis 1.500 Euro, ohne Doppelförderung.

Wien: Heizungstausch Förderung 2025 online

Die Stadt Wien fördert im Rahmen der Wohnungsverbesserung hocheffiziente alternative Energiesysteme mit 35 Prozent der anerkannten förderbaren Kosten, maximal 8.000 Euro. Zugleich gilt die 55‑Grad‑Grenze bei der Vorlauftemperatur (Temperatur des Heizwassers am Ausgang), und das Objekt muss Hauptwohnsitz sein. Der Förderantrag ist vor Durchführung der Maßnahmen online zu stellen; danach ist nach Abschluss die Endabrechnung einzureichen. Wer die Reihenfolge missachtet, riskiert den Zuschuss. In Kombination mit der neuen Bundesförderung von 7.500 Euro ergeben sich bis zu 15.500 Euro, ohne Handwerkerbonus oder Zuschüsse für einkommensschwache Haushalte. Dadurch lohnt sich eine frühe Planung besonders.

Niederösterreich: Bundesförderung nützen

Niederösterreich bietet derzeit keine eigenständige Landesförderung für den Heizungstausch. Daher sollten Eigentümer:innen die Bundesschienen konsequent nützen. Zunächst steht die neue Bundesförderung für Wärmepumpen mit 7.500 Euro bereit. Zudem kann „Sauber Heizen für Alle“ die Förderung bei erfüllten Einkommenskriterien aufstocken. Liegt das Haushaltseinkommen im unteren Drittel, ist eine nahezu vollständige Übernahme möglich. Für Luft‑Wasser‑Wärmepumpen gilt dabei eine Kostenobergrenze von 25.586 Euro. Folglich empfiehlt sich eine genaue Prüfung der Einkommensgrenzen und eine rechtzeitige Registrierung.

Sauber Heizen: So läuft es konkret ab

Registrierung ab 2. Januar 2025, dann Beratung und Antrag. Frist 31.12.2025.

  1. Schallschutz und Aufstellung planen

    Luft‑Wasser‑Wärmepumpen sind hörbar. Prüfen Sie Vorgaben früh und wählen Sie den Standort so, dass Nachbarn geschützt bleiben.

    • Gemeindliche Schallschutzregeln prüfen.
    • Zudem Abstände zu Nachbarn und Fenstern einhalten.
    • Darüber hinaus Aufstellung, Schallschutzhauben und Körperschall entkoppeln, damit Grenzwerte auch nachts eingehalten werden.
  2. Elektrischer Anschlusswert prüfen

    Klärung mit dem Netzbetreiber spart Zeit und vermeidet Mehrkosten.

    • Verfügbarkeit eines Starkstromanschlusses am Standort prüfen.
    • Außerdem Hausanschlusskapazität klären; nötige Verstärkung und Zählerschrank planen.
    • Schließlich Netzanschlussfristen und mögliche Baukostenzuschüsse berücksichtigen.
  3. Heizlast & Energieausweis klären

    Nachweise sichern die korrekte Dimensionierung und Förderfähigkeit.

    • Heizlastberechnung (Gebäudewärmebedarf) beauftragen.
    • Zudem aktuellen Energieausweis oder gleichwertige Nachweise vorbereiten.
    • Unterlagen vor dem Angebot erstellen, damit Antrag und Ausführung reibungslos passen.

Wichtige Fristen und Budgets

  1. Burgenland: Sonderförderaktion 2025 läuft bis 31.12.2025; Ansuchen spätestens bis 31.01.2026 nach Inbetriebnahme einreichen.
  2. Alternativenergieanlagen im Burgenland: 30 Prozent Förderung, maximal 2.500 Euro; Kombination mit der Sonderaktion ist ausgeschlossen.
  3. Wien: Antrag vor Durchführung online stellen, sonst droht Förderverlust. Nach Abschluss die Endabrechnung fristgerecht einreichen.
  4. Heizungstausch Förderung 2025: neue Bundesförderung 7.500 Euro, 30 Prozent Deckel; Registrierung startet im November 2025.
  5. Gefördert werden Leistungen, die ab dem 03.10.2025 erbracht werden.
  6. Nach Registrierung zur neuen Bundesförderung bleiben neun Monate, um die Maßnahme umzusetzen und vollständig abzuschließen.
  7. „Sauber Heizen für Alle“: Registrierung ab 02.01.2025 bis längstens 31.12.2025 möglich; Budget kann früher enden, daher rasch registrieren und Beratung nutzen.
  8. Technikvorgaben: Max. Vorlauftemperatur 55 °C und Kältemittel mit GWP (Global Warming Potential) unter 150 sind zentrale Voraussetzungen für die Förderung.

Fazit

Wer jetzt auf Wärmepumpe oder Pellets umsteigt, profitiert 2025/26 spürbar. Bund und Länder fördern umfangreich; die Heizungstausch Förderung 2025 fällt dabei besonders ins Gewicht. Gleichzeitig entscheiden Fristen, Reihenfolgen und Nachweise über den Erfolg. Planen Sie früh, berücksichtigen Sie die 55‑Grad‑Grenze und ein Kältemittel mit GWP unter 150 und klären Sie Technik. Prüfen Sie zudem, ob „Sauber Heizen für Alle“ greift. So kombinieren Sie Zuschüsse stimmig und vermeiden Verzögerungen.

Quellen: heizma.at, oekofen.com, umweltfoerderung.at, burgenland.at, oesterreich.gv.at, hafnertec.com, finanz.at, noe.gv.at, meisterinstallateure.at, noe.arbeiterkammer.at

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