Kollektivverträge Bau 2025: Kosten, Indizes, Verträge

Kollektivverträge Bau 2025: Kosten, Indizes, Verträge

Kollektivverträge Bau 2025

Ab Frühjahr 2025 steigen Ihre Baukosten. Denn die Kollektivverträge Bau 2025 (branchenweite Mindestlöhne) erhöhen österreichweit Löhne und Zulagen. Dadurch verteuern sich Planung, Bau und Nebenkosten spürbar. Im Baugewerbe steigen die Mindestlöhne ab 1. Mai 2025 um 2,7 %. Bei Ziviltechnikern (Architekt:innen und Ingenieur:innen) gelten ab 1. Januar 2025 plus 3,6 % sowie höhere Reise- und Fahrtspesen. Damit Sie im Budget bleiben, zeigen wir, wie Sie jetzt richtig kalkulieren und Verträge klug anpassen.

So wirken die Kollektivverträge Bau 2025

Die Verhandlungen zu den Kollektivverträgen Bau 2025 sind abgeschlossen. Im Baugewerbe und der Bauindustrie steigen die Mindestlöhne ab 1. Mai 2025 um 2,7 %. Zudem erhöhen sich die Lehrlingseinkommen. Parallel dazu verzeichnen Ziviltechniker (Architekt:innen und Ingenieur:innen) ab 1. Januar 2025 ein Plus von 3,6 % bei Mindestgehältern, Zulagen und Trennungsgeldern. Besonders relevant: Die Reiseaufwandsentschädigung steigt auf bis zu 30 € pro Tag, das Nächtigungsgeld auf 17 € je Nacht und das Kilometergeld auf 0,50 € je Kilometer. Das alles schlägt direkt auf Projektbudgets durch.

Die Verhandler orientierten sich an einer rollierenden Inflation (gleitender Durchschnitt der Teuerung) von 3,5 %. Folglich liegen die Abschlüsse knapp über der Teuerungsrate. Daher steigen Personalkosten und Angebote.

Darum verteuern sich Bau- und Planungsleistungen.

Kostenfolgen für Planung, Bau und Angebote

Ab Mai werden Arbeitsstunden auf der Baustelle teurer, weil Betriebe höhere Lohnkosten weitergeben müssen. Gleichzeitig passen Planungsbüros ihre Honorare an, da auch dort Personalkosten steigen. Zudem kalkulieren Nachunternehmer die neuen Sätze in ihre Offerte ein. Deshalb erhöhen sich Stundensätze, Pauschalen und Einheitspreise. Prüfen Sie daher laufende Verträge und sprechen Sie mit Ihren Partnern über die Auswirkungen. So lassen sich Nachträge besser einordnen und Zahlungspläne rechtzeitig anpassen.

Ausblick bis 2026: Laufzeiten und Indizes

Besonders wichtig: Die Bauarbeiter-Kollektivverträge laufen diesmal zwei Jahre. Für 2026 ist eine automatische Anpassung an die Inflationsrate vereinbart. Das schafft Planungssicherheit, führt aber voraussichtlich zu weiteren Kostensteigerungen. Zudem fließen die Lohnerhöhungen zeitversetzt in die offiziellen Baukostenindizes (amtliche Preisindizes) ein, die häufig die Basis für Preisgleitklauseln (vertragliche Preisformeln zur Indexanpassung) sind. Rechnen Sie daher auch bei bestehenden Verträgen mit Nachforderungen. Holen Sie sich rechtzeitig Unterstützung und lassen Sie Kalkulationen aktualisieren – etwa durch eine kurze Beratung anfordern.

Regionale Besonderheiten im Osten

In Wien, Niederösterreich und dem Burgenland gelten dieselben bundesweiten Kollektivverträge. Allerdings können lokale Zuschläge, Anfahrten und Marktgegebenheiten zusätzliche Kosten auslösen. Gerade im Großraum Wien sind Lohnnebenkosten traditionell höher, wodurch sich Effekte verstärken können. Vergleichen Sie daher Angebote regional, prüfen Sie Reisekostenpositionen und achten Sie auf Zuschläge. Klären Sie außerdem, wie Dienstreisen, Nächtigungen und Kilometerleistungen konkret abgerechnet werden.

Trotzdem Chancen für Qualität nutzen

Mehr Lohn sichert Fachkräfte. Die Zweijahreslaufzeit schafft Planungssicherheit.

  1. Sofort handeln: laufende Projekte

    Kalkulationen und Verträge prüfen; Preisauswirkungen mit Planern klären.

    • Leistungsverzeichnisse und Angebote aktualisieren.
    • Preisstände und Indexbezug in Verträgen dokumentieren.
    • Zahlungspläne und Puffer anpassen; Nachträge und Teuerungen liquiditätsseitig abdecken.
  2. Neue Vorhaben realistisch kalkulieren

    Für 2025 mit 3–4 % Mehrkosten rechnen und Budgets sauber nachziehen.

    • Einmalige und laufende Kosten getrennt erfassen.
    • Vergleiche von Angeboten mit identen Leistungsgrenzen erstellen.
    • Nebenkosten wie Reisen, Nächtigungen und Kilometer sauber ausweisen.
  3. Verträge klug absichern

    Preisgleitklauseln und Risikoteilung juristisch prüfen lassen.

    • Preisformeln und Indizes klar definieren.
    • Anpassungsstichtage und Meldefristen ausdrücklich regeln.
    • Höchstgrenzen, Prüfrechte und Nachweispflichten vereinbaren.

Ihr Fahrplan bis Mitte 2025

  1. Bis Ende Oktober 2024: Laufende Kalkulationen und Verträge prüfen, Preisstände festhalten und mit Planern sowie Baufirmen Rücksprache halten.
  2. November–Dezember 2024: Neue Angebote einholen, Leistungsgrenzen vereinheitlichen und Entscheidungskriterien schriftlich festlegen.
  3. Ab Januar 2025: Bei Planungsleistungen mit den neuen Sätzen der Ziviltechniker rechnen; Honorarnoten und Budgets entsprechend anpassen.
  4. Januar–April 2025: Ausschreibungen finalisieren und Vergaben vorbereiten, damit Preisänderungen transparent nachvollziehbar bleiben.
  5. Ab Mai 2025: Alle Bauleistungen mit erhöhten Lohnkosten kalkulieren.
  6. Laufend: Preisgleitklauseln und Baukostenindizes beobachten; Nachforderungen frühzeitig prüfen und fristgerecht schriftlich beantworten.
  7. Budget: Einen Puffer gemäß Empfehlung einplanen und für 2025 pauschal 3–4 % Mehrkosten berücksichtigen; Finanzierung bei Bedarf nachschärfen.
  8. Dokumentation: Angebote, Indexstände und Gesprächsergebnisse zentral ablegen; somit bleiben Entscheidungen nachvollziehbar und Risiken besser steuerbar.

Fazit

Die Kollektivvertragsabschlüsse 2025 sind fix und wirken rasch in Projekte hinein. Mindestlöhne am Bau steigen um 2,7 % ab Mai, bei Ziviltechnikern erhöhen sich Gehälter und Zulagen um 3,6 % ab Januar. Preisgleitklauseln und Indizes greifen zeitversetzt, weshalb Nachforderungen möglich sind. Wer jetzt Kalkulationen prüft, Budgets anpasst und 3–4 % Mehrkosten für 2025 einplant, behält die Kontrolle. Sprechen Sie früh mit Partnern und vermeiden Sie so teure Überraschungen.

Quellen: wko.at, gpa.at, handwerkundbau.at

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