Ab 2025 ändert sich für Klimaanlagen und Wärmepumpen vieles. Denn die EU verschärft die Regeln für fluorierte Treibhausgase (F-Gase; synthetische Kältemittel). Dadurch wirken sich neue Grenzwerte direkt auf Auswahl, Lieferzeiten und Kosten aus. Gleichzeitig profitieren Sie von mehr Planungssicherheit, wenn Sie frühzeitig umstellen. Wer jetzt auf natürliche Kältemittel oder geeignete Alternativen setzt, vermeidet spätere Nachrüstungen. Zudem bleiben Wartung und Ersatzteile langfristig verfügbar, sofern die Anlage klug geplant wird.
So wirken sich die neuen Regeln aus
Die neue F-Gase-Verordnung gilt seit März 2024; seit 1. Januar 2025 greifen erste Beschränkungen. Die am Markt verfügbare Menge an HFKW (teilfluorierte Kohlenwasserstoffe) wurde gegenüber 2024 um rund 22 Prozent reduziert. Folglich verknappt sich das Angebot, und die Preise steigen. Dadurch verlängern sich zudem Lieferzeiten für Geräte, die noch auf diese Kältemittel angewiesen sind. Diese Entwicklung war absehbar, doch nun ist sie Realität. Wer rechtzeitig umplant, sichert sich Auswahl und kalkulierbare Kosten – insbesondere mit natürlichen Kältemitteln.
Seit Jahresbeginn dürfen neue Mono-Split-Geräte oder Wärmepumpen unter 3 Kilogramm Füllmenge nur Kältemittel mit GWP (Global Warming Potential; Klimawirkung vs. CO₂) unter 750 nutzen. Diese Regel war lange angekündigt, nun gilt sie.
Zudem sind Anlagen mit GWP ab 150 verboten.
Wartung, Service und Ersatzkältemittel ab 2025
Auch im Service wird es strenger. Kältemittel mit einem GWP ab 2.500 dürfen seit 2025 für Kälteanlagen nur noch recycelt oder wiederaufbereitet zur Wartung und Reparatur verwendet werden. Frischware ist tabu. Für Wärmepumpen und Klimaanlagen gilt dieses Verbot ab 2026. Daher wird die Instandhaltung älterer Systeme mit hochpotenten Mitteln wie R404A aufwendig und teuer. Betreiber sollten die Verfügbarkeit prüfen, denn Beschaffung und Entsorgung werden komplexer. Frühe Abstimmung lohnt – Beratung anfordern.
GWP verstehen: natürliche Kältemittel bewerten
Der GWP-Wert beschreibt, wie stark ein Kältemittel den Treibhauseffekt verursacht, verglichen mit CO₂. Manche F-Gase erreichen eine Klimawirkung, die bis zu 23.500‑mal höher ist als CO₂. Je höher der Wert, desto schädlicher wirkt das Gas. Deshalb senkt die EU die zulässigen Werte schrittweise. Ab 2032 sind in Neuanlagen generell nur noch Kältemittel mit einem GWP unter 750 erlaubt. Folglich verändern sich Angebot, Wartungsoptionen und Lebenszykluskosten deutlich. Zudem erleichtert ein niedriger GWP die Einhaltung künftiger Quoten und Servicegrenzen. Für viele Anwendungen rücken natürliche Kältemittel in den Fokus. Gleichzeitig bleibt Ihre Anlage länger konform.
Kältemittel: Was jetzt sinnvoll ist
Die Branche hat reagiert. Betroffene Anlagen werden üblicherweise mit R32 angeboten, das mit einem GWP von 675 die aktuellen Grenzwerte erfüllt. Allerdings ist R32 ein Zwischenschritt. Langfristig rücken natürliche Kältemittel in den Fokus: Propan (R290), CO₂ und Ammoniak. Diese Stoffe haben ein sehr niedriges Treibhauspotenzial. Gleichzeitig stellen sie neue Anforderungen. Propan ist brennbar und gehört zur Sicherheitsklasse A3. R32 gilt als leicht brennbar (A2L). Dennoch ist der Einsatz beherrschbar, wenn Planung und Montage korrekt erfolgen. Natürliche Kältemittel erfordern eine fachgerechte Planung.
Planung: sicher und zukunftsfest
So planen Sie heute gesetzeskonform, wartungsarm und zugleich zukunftssicher.
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Aufstell- und Brandschutz beachten
Neue Kältemittel erfordern angepasste Aufstellung, Lüftung und Brandschutz.
- Sicherheitsabstände je nach Füllmenge einhalten.
- Räume mit brennbaren Mitteln ausreichend belüften.
- Auf geeignete Aufstellorte achten; Schutz- oder Abblasekonzepte laut Vorgaben prüfen.
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Zertifizierung und Pflichten klären
Ihr Fachbetrieb ist zertifiziert; Sie führen ein Logbuch.
- Dichtheitskontrollen nach CO₂-Äquivalent regelmäßig planen.
- Wartung ausschließlich durch zertifiziertes Personal durchführen lassen.
- Dokumentation vollständig führen, Fristen einhalten und Prüfberichte bereithalten.
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Kosten, Quoten und Timing
Quoten treiben Preise und Wartezeiten. Planen Sie daher Vorlauf ein.
- Früh bestellen und zudem Verfügbarkeit prüfen.
- Geräte mit R32 oder natürlichen Mitteln bevorzugen.
- Bei Altanlagen steigende Servicekosten einkalkulieren und Alternativen rechtzeitig beurteilen.
Kompakte Checkliste für Ihren Start
- Zunächst Bedarf und Gebäude prüfen: Räume, Lasten, Aufstellorte, Brandschutz. Dadurch bestimmen Sie Systemtyp und Kältemittel sinnvoll.
- Danach GWP-Ziele festlegen und Quotenlage berücksichtigen. So vermeiden Sie Engpässe und spätere Aufwände.
- Anschließend Varianten vergleichen: R32 als Brücke versus natürliche Kältemittel wie R290, CO₂ oder Ammoniak. Bewerten Sie Risiken und Auflagen.
- Parallel Installateur auswählen. Achten Sie auf Zertifizierung und Erfahrung.
- Zudem Aufstell- und Lüftungskonzepte planen und dokumentieren – besonders bei natürlichen Kältemitteln.
- Ferner Betreiberpflichten fixieren: Dichtheitskontrollen, Logbuch, Wartungsintervalle. Legen Sie Verantwortlichkeiten und Fristen fest.
- Schließlich Angebot und Lieferzeit verbindlich klären. Preissteigerungen einkalkulieren und Ersatzteil- sowie Serviceverfügbarkeit vertraglich absichern.
- Zum Schluss Inbetriebnahme, Abnahme und Einweisung planen. Stimmen Sie Prüfungen ab, erstellen Sie Dokumente und reservieren Sie Zeit für Tests und Sicherheitshinweise.
Fazit
Die F-Gase-Verordnung ist mehr als Bürokratie. Sie lenkt den Markt hin zu Kältemitteln mit niedrigerem GWP, daher gewinnt vorausschauende Planung an Wert. Wer heute auf R32 oder natürliche Kältemittel setzt, bleibt gesetzeskonform und senkt spätere Service-Risiken. Gleichzeitig gilt die Regelung EU-weit und damit in Österreich. Planen Sie Sicherheitsabstände, Lüftung und Betreiberpflichten ein – dann bleibt Ihre Anlage langfristig wartbar.
Quellen: UBA, LIKK, IHK Karlsruhe, mobile-waerme24, Klimaworld, EU Climate, DGWZ, Die Kälte, UBA FAQ, Kälte-Klima GmbH. Rechtslage, Leitfäden und Marktüberblick zu GWP, Quoten und Service.