Steigende Energiekosten und Klimaziele betreffen Ihre Immobilie direkt. Mit dem verlängerten Sanierungsbonus 2025/26 modernisieren Sie Ihr Zuhause energieeffizient und senken dauerhaft Kosten. Dabei gilt: Die Förderung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss. Somit investieren Sie in Dämmung, Fenster oder eine Gesamtsanierung, ohne Ihr Budget zu überlasten. Wer früh plant, profitiert zudem vom Windhundverfahren. Dadurch sichern Sie sich die besten Zuschüsse und erhöhen gleichzeitig den Wert Ihrer Liegenschaft.
So sichern Sie bis zu 42.000 €
Das Klimaschutzministerium hat die Fördersätze deutlich angehoben und bis Ende 2025 zusätzliches Bundesbudget für den Gebäudesektor bereitgestellt. Die Förderung erfolgt als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss. Dabei werden bis zu maximal 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten übernommen. Für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser gibt es je nach Tiefe der Sanierung klar definierte Höchstbeträge. Zudem profitieren Wohnhausanlagen und mehrgeschoßige Gebäude von pauschalen Zuschüssen je Quadratmeter Wohnnutzfläche.
Entscheidend ist die Reihenfolge: First come, first served. Anträge sind laufend möglich, daher lohnt sich frühe Planung. So erhöhen Sie die Chance auf eine rasche Zusage und sichern sich passende Budgets.
Im Überblick die wichtigsten Beträge.
Förderbeträge für Ein- und Zweifamilienhäuser
Für Einzelbauteilsanierungen, etwa den Austausch von Fenstern, erhalten Sie bis zu 9.000 Euro je Wohneinheit. Bei einer Teilsanierung mit 40 Prozent Reduktion des Heizwärmebedarfs sind bis zu 18.000 Euro möglich. Eine umfassende Sanierung auf guten Standard wird mit bis zu 27.000 Euro gefördert. Erreichen Sie den klimaaktiv-Standard, steigt der Zuschuss sogar auf bis zu 42.000 Euro. Zusätzlich gibt es einen Bonus für ein Gesamtsanierungskonzept in Höhe von 550 Euro. Somit lohnt sich eine ganzheitliche Planung gleich doppelt.
Wohnhausanlagen: Förderung je Quadratmeter
Für Wohnhausanlagen und mehrgeschoßige Gebäude beträgt die Förderung bis zu 300 Euro pro Quadratmeter Wohnnutzfläche. Setzen Sie zudem bei mindestens 25 Prozent aller gedämmten Flächen nachhaltige Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen ein, erhöht sich die Förderung auf bis zu 525 Euro pro Quadratmeter. Dadurch lassen sich Sanierungspakete wirtschaftlich gestalten. Außerdem können Sie Bundesmittel mit Landesprogrammen kombinieren. Eine Doppelförderung derselben Kosten ist allerdings ausgeschlossen. Unterschiedliche Maßnahmen dürfen hingegen aus verschiedenen Fördertöpfen finanziert werden. Für Projekte in Wien, Niederösterreich und Burgenland verbessert das die Planbarkeit von Umfang, Bauteilen und Bauzeit.
Diese Maßnahmen werden gefördert
Gefördert werden thermische Sanierungen von Gebäuden, die älter als 15 Jahre sind. Im Fokus steht der bessere Wärmeschutz bestehender Bausubstanz. Dazu zählen Einzelbauteilsanierungen wie der Austausch von Fenstern und Außentüren. Diese Variante eignet sich besonders, wenn Sie schrittweise vorgehen möchten, und bringt bis zu 9.000 Euro je Wohneinheit. Die höchsten Zuschüsse gibt es jedoch bei umfassenden Sanierungen, die das gesamte Gebäude energetisch aufwerten – von der Dämmung über die Heizung bis hin zu den Fenstern.
Antrag: so gehen Sie jetzt vor
Strukturiert planen. Oder Beratung anfordern.
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1. Budget und Timing sichern
Anträge sind laufend möglich; vergeben wird nach Windhundprinzip. Daher früh registrieren.
- Fristen prüfen und Unterlagen vorbereiten.
- Budgetbedarf realistisch schätzen und ausreichend Puffer einplanen.
- Förderfenster beobachten und bei Freigabe zügig einreichen, um die Chance auf Zuschüsse zu erhöhen.
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2. Planung und Konzept erstellen
Ein stimmiges Sanierungskonzept spart Zeit und Geld.
- Maßnahmenpaket festlegen: Dämmung, Fenster, ggf. Heizung.
- Qualitätsziele definieren; klimaaktiv-Standard kann höhere Zuschüsse bringen.
- Gesamtsanierungskonzept nutzen; es bringt zusätzlich 550 Euro.
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3. Antrag, Umsetzung, Abrechnung
Antrag stellen, Maßnahmen umsetzen und sauber abrechnen.
- Maximal 50 Prozent der Kosten werden gefördert.
- Auszahlung erfolgt nach Umsetzung und nach Endabrechnungsunterlagen.
- Dokumentation vollständig halten und Nachweise fristgerecht einreichen.
Wichtige Voraussetzungen
- Gebäudealter: mindestens 15 Jahre. Damit richtet sich die Förderung klar auf thermische Sanierungen von Bestandsgebäuden.
- Die Förderung ist ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss zu förderfähigen Kosten.
- Bei Teilsanierungen muss der Heizwärmebedarf um mindestens 40 Prozent reduziert werden, damit die Förderung gewährt werden kann.
- Umfassende Sanierungen müssen definierte energetische Standards erreichen.
- Anträge sind laufend möglich; vergeben wird nach Windhundverfahren.
- Die endgültige Summe wird nach Umsetzung und nach Vorlage der Endabrechnungsunterlagen festgelegt und ausbezahlt.
- Kombinationen mit Landesprogrammen sind möglich. Eine Doppelförderung derselben Kosten ist ausgeschlossen; unterschiedliche Maßnahmen dürfen aus verschiedenen Töpfen stammen.
- Zusätzlich gilt der Steuervorteil: Für geförderte thermisch-energetische Sanierungen stehen 800 Euro jährlich als Öko-Sonderausgabenpauschale bereit.
Fazit
Der Sanierungsbonus 2025/26 macht energetische Modernisierung besonders attraktiv. Sie reduzieren Energiekosten, steigern den Wohnkomfort und verbessern die CO₂-Bilanz. Gleichzeitig erhöhen Sie den Wert Ihrer Immobilie. Da Budgets begrenzt und Anträge laufend sind, zahlt sich frühes Handeln aus. Planen Sie daher vorausschauend, kombinieren Sie Förderquellen rechtssicher und sichern Sie sich die passenden Zuschüsse für Dämmung, Fenster oder eine umfassende Sanierung.
Quellen: fensterversand.at, umweltfoerderung.at, austrotherm.at, wien.arching.at, bmf.gv.at