Nullsteuersatz Photovoltaik Österreich: Abnahme entscheidet

Nullsteuersatz Photovoltaik Österreich: Abnahme entscheidet

Nullsteuersatz Photovoltaik

Bis 31. Dezember 2025 gilt für Photovoltaikanlagen bis 35 kWp (Kilowattpeak) der Nullsteuersatz Photovoltaik (0 % Umsatzsteuer). Danach wird es teurer: Ab 1. Jänner 2026 fallen wieder 20 % an. Für Bauherr:innen, Käufer:innen und kleine Investor:innen ist der Stichtag entscheidend. Denn nicht die Bestellung zählt, sondern die Abnahme und Inbetriebnahme. So planen Sie rechtzeitig und sichern Budgets. Außerdem vermeiden Sie Nachfakturierungen, wenn Termine rutschen. Handeln Sie daher früh und prüfen Sie die Timelines.

So sichern Sie den Nullsteuersatz Photovoltaik

Seit 1. Jänner 2024 sind in Österreich PV-Anlagen bis 35 kWp von der Umsatzsteuer befreit. Diese Regel hat tausenden Haushalten Geld gespart. Allerdings endet der Nullsteuersatz Photovoltaik mit 31. Dezember 2025. Ab 1. Jänner 2026 gilt wieder der reguläre Umsatzsteuersatz von 20 %. Daher steigen die Investitionskosten erheblich. Bei einer durchschnittlichen Anlage summiert sich das auf mehrere tausend Euro. Zudem richtet sich der Steuersatz nicht nach Vertragsabschluss oder Anzahlung, sondern nach Abnahme, Installation und Inbetriebnahme (Leistungsausführung).

Wer 2025 noch fertig wird, profitiert vom Nullsteuersatz. Wird die Anlage hingegen erst ab 1. Jänner 2026 in Betrieb genommen, fallen 20 % Umsatzsteuer an. Planen Sie deshalb Puffer ein und klären Sie frühzeitig die Terminlage mit allen Beteiligten.

Stichtag ist die Inbetriebnahme.

Abnahme statt Bestellung: Das entscheidende Datum

Viele vermuten, eine Anzahlung oder ein früher Vertrag sichere den Nullsteuersatz Photovoltaik. Das ist ein Trugschluss. Maßgeblich ist die Leistungsausführung (Abnahme, Installation und Inbetriebnahme). Erfolgt sie nach dem 31. Dezember 2025, greift der 20-%-Satz. Ein praktisches Beispiel: Schließt der Elektriker die Module im Mai 2026 an, wird die Rechnung mit 20 % Umsatzsteuer berechnet – selbst wenn sie 2025 gelegt wurde. Deshalb sollten Termine und Teilleistungen (abgegrenzte Arbeitsschritte) sauber dokumentiert werden. Für Rückfragen können Sie hier eine Beratung anfordern.

Diese Gruppen trifft es 2026 besonders stark

Besonders aufpassen sollten private Hausbesitzer:innen, die im Hinblick auf den Nullsteuersatz Photovoltaik Dachsanierungen mit einer PV-Neuinstallation kombinieren. Läuft die Renovierung erst Anfang 2026, verteuert die Rückkehr zu 20 % die Gesamtinvestition deutlich. Zudem sind Wohnungseigentümergemeinschaften betroffen: Bei Sammelprojekten werden Dächer oft nacheinander saniert; einzelne Tranchen rutschen dann leicht ins neue Jahr. Ebenso kritisch sind Speicher-Nachrüstungen. Wird ein Stromspeicher gemeinsam mit PV-Modulen gekauft und überschreitet das Verhältnis 1:2 (kWp zu kWh), unterliegt der Speicher dem vollen Steuersatz – und unter Umständen die gesamte Anlage. Schließlich sind auch Bauträger mit engen Timings gefordert.

Fünf Tipps für Ihr PV-Projekt jetzt

Zunächst sichern Sie das Inbetriebnahme-Datum – nicht nur die Montage. Fragen Sie konkret nach, bis wann die Anlage fertig und am Netz ist. Danach prüfen Sie Vertragsklauseln: Leistungsabgrenzung und Teilleistungen sollten eindeutig dokumentiert sein. Anschließend spielen Sie Verzögerungsszenarien mit dem Installateur durch und klären, wer das Steuerrisiko trägt. Außerdem vergessen Sie Förderungen nicht: Die Steuerbefreiung ersetzt zwar die Bundesförderung, jedoch bleiben Landes- und Gemeindeförderungen 2026 relevant. Schließlich gilt: Ist 2025 realistisch, sichert der Nullsteuersatz Photovoltaik den vollen 20-%-Preisvorteil.

Drei zentrale Maßnahmen jetzt umsetzen

So gehen Sie vor: realistisch planen, Risiken absichern, Förderungen nutzen.

  1. Termin und Inbetriebnahme sichern

    Fixieren Sie Abnahme- und Inbetriebnahme-Termin; Puffer einplanen und Teilleistungen dokumentieren.

    • Inbetriebnahme-Datum schriftlich fixieren
    • Puffer für Lieferung, Montage und Netzanschluss einplanen
    • Teilleistungen und Abgrenzungen im Bauablauf klar protokollieren
  2. Verträge und Steuerrisiko prüfen

    Klären Sie Nachfakturen und die Tragung des Steuerrisikos.

    • Leistungsabgrenzung und Teilleistungen vertraglich definieren
    • Verzögerungsklauseln sowie Zuständigkeiten für Termine und Behörden prüfen
    • Rechnungsstellung nach tatsächlicher Leistungsausführung eindeutig festhalten
  3. Förderungen und Abschluss timen

    Prüfen Sie Zuschüsse; schließen Sie früh ab, falls 2025 realistisch ist.

    • Landes- und Gemeindeförderungen 2026 checken
    • Förderfristen, Budgets und Kombinationsregeln mit Nullsteuersatz prüfen
    • Bei früher Inbetriebnahme 2025 sichern Sie definitiv 20 % Preisvorteil

Praxis-Check: Ihre To-do-Liste

  1. Installateur kontaktieren, Inbetriebnahme-Datum schriftlich bestätigen; anschließend Puffer einplanen und Netzanschluss-Termin abstimmen.
  2. Bauzeitenplan prüfen; daher kritische Pfade für Lieferung, Montage, Zählersetzen und Abnahme markieren.
  3. Rechnungstermine nicht mit Steuerrecht verwechseln: Maßgeblich ist die Leistungsausführung. Erfolgt die Inbetriebnahme 2026, gelten 20 %. Der Nullsteuersatz Photovoltaik knüpft daran.
  4. Verträge prüfen: Teilleistungen und Nachfakturen sowie Zuständigkeiten klar regeln.
  5. Terminrisiken offenlegen; deshalb Puffer und Alternativen vorsehen.
  6. Förderlandschaft prüfen: Die Steuerbefreiung ersetzt die Bundesförderung; dennoch gelten Landes- und Gemeindeförderungen 2026 weiter.
  7. Speicher beachten: Überschreitet das Verhältnis 1:2 (kWp zu kWh) die Grenze, gilt für den Speicher der volle Steuersatz – ggf. für die gesamte Anlage.
  8. Beispiel verinnerlichen: Wird im Mai 2026 angeschlossen, sind 20 % fällig, selbst bei Rechnung 2025. Somit ist die rechtzeitige Inbetriebnahme zentral für den Nullsteuersatz Photovoltaik.

Fazit

Die Steuerbefreiung war 2024 und 2025 ein klarer Vorteil. Ab 2026 gilt wieder 20 % Umsatzsteuer – das macht PV-Anlagen spürbar teurer. Entscheidend ist jedoch nicht die Bestellung, sondern die Abnahme und Inbetriebnahme. Nur wenn Ihre Anlage 2025 tatsächlich läuft, profitieren Sie vom Nullsteuersatz Photovoltaik. Deshalb sollten Sie jetzt Termine festzurren, Verträge prüfen und Förderungen klären. So sichern Sie Budget, vermeiden Nachfakturen und bringen Ihr Projekt zuverlässig ans Netz.

Quellen: billup.at, eet.energy, pvaustria.at, hoferleitinger.at, bmf.gv.at, ikb.at, mg-solar-shop.at, wko.at, zendure.de, steuerberatung-goldenits.at – Auswahl, ohne Gewähr; Stand: 11/2025.

Jetzt Beratung anfragen