Objektsicherheitsprüfungen 2025: ÖNORM B 1300/1301

Objektsicherheitsprüfungen 2025: ÖNORM B 1300/1301

Objektsicherheitsprüfungen 2025

Ab 2025 gelten überarbeitete ÖNORMEN B 1300 und B 1301 für Objektsicherheitsprüfungen 2025 (regelmäßige Sicherheitschecks). Dadurch wird Ihre Liegenschaft umfassender begutachtet – von Außenanlagen bis zur Infrastruktur für E‑Ladestation. Das schafft Klarheit und reduziert Risiken. Gleichzeitig steigt der organisatorische Aufwand. Dennoch lohnt sich der frühzeitige Start: Sie planen Maßnahmen geordnet, vermeiden Streit mit Versicherern und schützen somit Werte, Bewohner:innen und sich selbst.

Objektsicherheitsprüfungen 2025: Ihr Nutzen

Die ÖNORMEN (österreichische Standards) B 1300 für Wohngebäude und B 1301 für Nichtwohngebäude wurden aktualisiert. Neu adressiert werden Außenanlagen, moderne Absturzsicherungen sowie die Infrastruktur für E‑Ladestation. Zudem erfassen die Checklisten Geräte und Systeme, die früher fehlten. Wichtig ist auch die präzisere Durchführung: Es reicht nicht mehr, dass „der Hausmeister mal schaut“. Gleichzeitig wurden die Dokumentationspflichten verschärft. Denn saubere Berichte zeigen im Schadensfall, dass Sie Ihre Pflichten ernst nehmen.

Außerdem steigen die Anforderungen an Prüfer:innen. Objektsicherheitsprüfungen müssen geschult und zertifiziert erfolgen. Dadurch steigt zwar der Aufwand, jedoch gewinnen Sie verlässliche Ergebnisse und zusätzliche Sicherheit.

Darum lohnt sich der frühe Start.

Die vier Säulen der Objektsicherheit erklärt

Die ÖNORMEN unterteilen den Prüfumfang in vier Bereiche. Erstens: Technische Objektsicherheit bedeutet die Kontrolle von Dach, Fassade, Geländern, Treppen und Fundament. Kleine Risse können sich sonst zu großen Schäden entwickeln. Zweitens: Gefahrenvermeidung und Brandschutz umfasst Rauchmelder, Feuerlöscher, Blitzschutz sowie Lüftungsanlagen. Drittens: Gesundheits- und Umweltschutz fokussiert Trinkwasserhygiene, Nassraum-Desinfektion und Lüftung. Viertens: Einbruchschutz und Außengefahren betreffen Zugänge, Garagentore und Naturgefahren.

Wer betroffen ist – und wann es zählt

Betroffen sind alle Eigentümer:innen von Wohngebäuden, Hausverwaltungen, Bauträger und Planer. Der Zeitpunkt ist jetzt: 2025–2026 startet ein neuer Prüfzyklus, in dem die aktualisierten Standards gelten. Wer Checklisten noch nach alten Vorgaben nutzt, riskiert unbemerkt Compliance-Probleme (Einhaltung von Vorgaben). Zwar sind die ÖNORMEN nicht rechtsverbindlich, jedoch orientieren sich Versicherer und Gerichte daran. Versicherer können Leistungen kürzen, wenn dokumentierte Mängel nicht behoben werden. Gerichte prüfen im Schadensfall, ob der Stand der Technik eingehalten wurde – genau daran messen die ÖNORMEN. Daher sollten Sie die Vorgaben konsequent umsetzen.

Was ändert sich konkret für Sie?

Zunächst sollten Sie Ihre Checklisten anpassen und alle neuen Prüfpunkte integrieren. Danach planen Sie das Budget höher ein, weil intensivere Prüfungen und zusätzliche Mängelbehebungen Zeit und Geld kosten. Anschließend beauftragen Sie qualifizierte, zertifizierte Prüfer:innen; das erhöht zwar die Kosten, jedoch deutlich die Sicherheit. Schließlich nehmen Sie die Dokumentation ernst: Bewahren Sie Berichte, Fotos und Behebungsprotokolle systematisch auf. Für Unterstützung können Sie hier unverbindlich Beratung anfordern.

Praktische Tipps für den Einstieg

Starten Sie geordnet – und gewinnen Zeit. Nutzen Sie den Vorlauf, bevor der Prüfzyklus greift.

  1. Frühzeitig prüfen lassen

    Lassen Sie eine erste umfassende Prüfung vor der Pflicht durchführen. So bleibt Zeit für Korrekturen.

    • Zunächst Termin mit Fachbetrieb vereinbaren.
    • Danach Umfang und Checklisten gemäß ÖNORMEN abstimmen.
    • Anschließend Befunde priorisieren; dadurch planen Sie Maßnahmen, Budgets und Fristen transparent.
  2. Transparente Kommunikation planen

    Informieren Sie Betroffene frühzeitig. So steigt die Akzeptanz.

    • Außerdem Termine und Maßnahmen früh klar ankündigen.
    • Zudem Zugang zu Wohnungen und Technikräumen rechtzeitig organisieren.
    • Darüber hinaus Rückfragen bündeln und Ergebnisse verständlich aufbereiten.
  3. Verträge und Policen prüfen

    Prüfen Sie Verwaltervertrag und Versicherungen. So vermeiden Sie Lücken.

    • Zunächst Leistungsumfang zur Prüfung klären.
    • Außerdem Kostenregelung und Fristen eindeutig festhalten.
    • Schließlich Versicherer informieren, damit Auflagen korrekt berücksichtigt sind.

Checkliste: Ihre nächsten Schritte

  1. Jetzt Starttermin fixieren und Verantwortlichkeiten benennen; dadurch schaffen Sie Klarheit und vermeiden Verzögerungen beim Prüfstart.
  2. Vorab Pläne, Bestandsunterlagen und alte Berichte sammeln, damit Prüfende effizient arbeiten.
  3. Checklisten nach ÖNORMEN B 1300/B 1301 aktualisieren und fehlende Punkte ergänzen; somit sind alle Systeme erfasst.
  4. Angebote zertifizierter Prüfer:innen einholen und transparent vergleichen.
  5. Budget für Prüfung und Mängelbehebung realistisch reservieren.
  6. Dokumentation strukturieren: Berichte, Fotos und Protokolle zentral ablegen; dadurch bleiben Nachweise im Zugriff.
  7. Maßnahmenplan priorisieren: zunächst sicherheitskritische Punkte, danach wirtschaftliche Optimierungen; folglich reduzieren Sie Risiken und Folgekosten.
  8. Stakeholder informieren: Eigentümer:innen, Mieter:innen und Dienstleister; gleichzeitig Feedback einholen, um Abläufe reibungslos zu koordinieren.

Fazit

Die aktualisierten ÖNORMEN sind kein Formalismus, sondern ein Sicherheitsnetz. Sie definieren klare Standards, damit Gebäude tatsächlich sicher bleiben. 2025 ist daher der richtige Zeitpunkt, aktiv zu werden. Wer jetzt prüft, dokumentiert und gezielt handelt, reduziert Haftungsrisiken und vermeidet Streit mit Versicherern. Gleichzeitig schützen Sie Bewohner:innen und Ihr Investment. Nutzen Sie den Vorlauf, planen Sie strukturiert – und setzen Sie Maßnahmen Schritt für Schritt um.

Quellen: wowflow.com, cms.law, wko.at, arching.at, austrian-standards.at, ars.at, wko.at, bauakademie.at, ars.at, tuv.at

Jetzt Beratung anfragen