OIB-Richtlinie 3: Was 2025–2026 für Bauprojekte zählt

OIB-Richtlinie 3: Was 2025–2026 für Bauprojekte zählt

OIB-Richtlinie 3

Sie planen 2025 oder 2026 zu bauen? Dann lohnt es sich, die überarbeitete OIB-Richtlinie 3 genau anzusehen. Denn sie verschärft Anforderungen an Innenraumluft, Lüftung und Radonschutz. Dadurch ändern sich Materialwahl, Planung und Budget. Zugleich profitieren Sie von gesünderer Raumluft. Zudem vermeiden Sie spätere Nachbesserungen. Deshalb wird das Thema zur Chefsache. Wer jetzt vorausschauend entscheidet, senkt Risiken, spart Zeit und schützt die eigene Familie.

So greifen die neuen Regeln 2025–2026

Die Bundesländer übernehmen ab 2025 schrittweise die aktualisierte OIB-Richtlinie 3 (Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz). Klingt nach Bürokratie, hat jedoch direkte Folgen. Erstens steigen die Anforderungen an Emissionen aus Baumaterialien, insbesondere VOC (flüchtige organische Verbindungen) und Formaldehyd. Zweitens werden präzisere Nachweise für Lüftungskonzepte verlangt. Drittens verschärfen sich die Vorgaben beim baulichen Radonschutz. Daher sollten Planungen ab sofort darauf ausgerichtet werden, auch wenn die formale Übernahme in Wien, Niederösterreich oder dem Burgenland erst 2026 erfolgt. Zudem sind Einreichungen ab 2026 teils mit strengeren Nachweisen verbunden.

Kurz gesagt: strengere Emissionsgrenzwerte, verbindliche Lüftungsnachweise und klarere Regeln für den Radonschutz nach OIB-Richtlinie 3. Folglich braucht es früher fundierte Entscheidungen.

Darauf sollten Sie sich jetzt einstellen.

Darum betrifft die OIB-Richtlinie 3 Ihr Bauprojekt

„Das regelt doch mein Architekt.“ Schön wär’s. In der Praxis verändern die Vorgaben der OIB-Richtlinie 3 viele Details. Zum Beispiel erfüllen nicht alle Bodenbeläge, Wandfarben oder Dämmstoffe die Grenzwerte. Außerdem braucht es belastbare Lüftungskonzepte statt „Fenster auf“. Der Radonschutz fordert mehr Sorgfalt bei erdberührten Bauteilen. Deshalb steigen Planungsaufwand, Terminrisiken und teils die Kosten. Wer jedoch früh klare Entscheidungen trifft und Nachweise einholt, reduziert Verzögerungen und vermeidet teure Umplanungen.

Materialwahl: Kosten, Risiken und Verfügbarkeit

Nicht jedes Wunschprodukt bleibt zulässig. Hersteller müssen Emissionen belegen, insbesondere zu VOC und Formaldehyd. Daher kann es vorübergehend zu längeren Lieferzeiten und höheren Preisen kommen. Zudem sind Produktwechsel möglich, wenn Zertifikate fehlen. Praxis‑Tipp: Fragen Sie bei der Bemusterung nach der Konformität mit OIB-Richtlinie 3 (Version 2025). Lassen Sie sich Zertifikate zeigen. Holen Sie Alternativen ein, bevor die Ausschreibung startet. So behalten Sie Budget und Termine im Griff. Bei Bedarf können Sie ergänzend Fachberatung einholen: Beratung anfordern.

Lüftung: Der Nachweis wird Pflicht

Eine ausreichende Belüftung lässt sich nicht mehr nur durch „Fensterlüften“ belegen. Planer:innen müssen künftig nach OIB-Richtlinie 3 detailliert nachweisen, dass Feuchte und Schadstoffe zuverlässig abgeführt werden. Deshalb wird die kontrollierte Wohnraumlüftung (mechanische Zu‑ und Abluft) in vielen Fällen faktisch zum Standard. Das erhöht die Planungstiefe und Kosten. Zudem erfordert es eine frühe Entscheidung für zentrale oder dezentrale Systeme. Praxis‑Tipp: Klären Sie bereits in der Vorentwurfsphase, welche Lösung technisch und budgetär passt. Denn nachträgliche Leitungsführungen sind oft aufwendig und teuer.

Radonschutz: sicher und dicht bauen

Radon, ein radioaktives Gas, steigt aus dem Boden auf. Jedes Detail zählt.

  1. Pflichten bei erdberührten Bauteilen

    Kellerwände und Bodenplatten brauchen radondichte Abdichtungen. Vorgaben sind fixiert.

    • Abdichtungen konsequent radondicht ausführen.
    • Vorgaben der OIB-Richtlinie 3 (2025) beachten.
    • Nachweise und Detailpläne rechtzeitig einholen und dokumentieren.
  2. Durchdringungen richtig planen

    Rohre und Kabel sind Schwachstellen. Deshalb braucht es saubere Details.

    • Manschetten und geprüfte Dichtsysteme früh vorsehen.
    • Haustechnik, Rohbau und Abdichtung abgestimmt planen und koordinieren.
    • Ausführung prüfen und protokollieren; Fotos und Prüfberichte sichern.
  3. Regionen, Messung, Mehrkosten

    In Teilen von OÖ, Steiermark und Kärnten erhöhtes Risiko; auch in NÖ und Wien.

    • Frühe Radon-Messung auf dem Grundstück veranlassen.
    • Bei hohen Werten Maßnahmen verbindlich in die Planung aufnehmen.
    • Zusatzkosten für Folien oder Unterbodenlüftung realistisch einplanen.

Checkliste: So gehen Sie jetzt vor

  1. Mit Architekt:in/Planer:in sprechen: OIB‑RL 3 (2025) aktiv ansprechen, Anpassungen prüfen, Zuständigkeiten klären und die notwendigen Nachweise früh terminieren.
  2. Lüftungskonzept festlegen: zentral oder dezentral wählen, Platzbedarf sichern und Kosten in die Gesamtfinanzierung integrieren.
  3. Baustoffe prüfen: Nachweise zu VOC/Formaldehyd einfordern, Alternativen vergleichen und Freigaben für die Ausschreibung vorbereiten.
  4. Radon-Risiko klären: regionale Karten sichten, bei Bedarf Messung beauftragen und Ergebnisse in die Abdichtungsplanung überführen.
  5. Angebote vergleichen: Lüftungssysteme und Abdichtungen parallel einholen.
  6. Zeitpuffer einplanen: Zertifikate, Berechnungen und Materialbeschaffung benötigen Vorlauf; folglich früh reservieren.
  7. Timeline beachten: 2025 starten erste Länder; 2026 folgen weitere, darunter Wien, Niederösterreich, Burgenland. Einreichungen ab 2026 teils mit strengeren Nachweisen.
  8. Bemusterung strukturieren: Zertifikate zeigen lassen, Auswahl dokumentieren und Alternativen vor der Ausschreibung festlegen, um Verzögerungen zu vermeiden.

Fazit

Die OIB-Richtlinie 3 wirkt zunächst bürokratisch, schützt jedoch Ihre Gesundheit. Bessere Innenraumluft, weniger Schadstoffe und wirksamer Radonschutz zahlen sich aus. Wer jetzt die Anforderungen einplant, reduziert spätere Umplanungen und Kosten. Deshalb lohnt es sich, Lüftung, Materialien und Abdichtungen früh zu fixieren. Mit klarer Kommunikation, belastbaren Nachweisen und realistischem Zeitplan bleibt Ihr Projekt auf Kurs – und das Zuhause langfristig wertbeständig.

Quellen: OIB-Richtlinie 3, Ausgabe 2025 (oib.or.at); Leitfaden Innenraumhygiene (ages.at); WHO Indoor Air Quality Guidelines; Radon-Info Österreich (bmkoes.gv.at, ages.at). Stand: 10/2025.

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