Planen Sie in Österreich ein Mehrfamilienhaus oder eine umfassende Sanierung? Dann führt kein Weg an der OIB‑Richtlinie 4 Barrierefreiheit (Bauvorschrift zu Sicherheit und Zugänglichkeit) vorbei. Die Ausgabe 2025 präzisiert Vorgaben. Dadurch beeinflusst sie Grundrisse, Türmaße und mitunter die Wirtschaftlichkeit Ihres Projekts. Wenn Sie früh planen, vermeiden Sie Mehrkosten. Nachfolgend erfahren Sie, was gilt, was sich ändert und wie Sie praxisnah vorgehen.
So wirkt OIB‑Richtlinie 4 auf Ihr Projekt
Die OIB‑Richtlinie 4 wird vom Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) herausgegeben. Sie regelt Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit und gehört zu sechs OIB‑Richtlinien, etwa zu Brandschutz, Schallschutz und Energieeffizienz. Seit 2015 haben Niederösterreich und weitere Bundesländer diese Regeln in die Bauordnungen übernommen. Daher gelten sie verbindlich für bewilligungs‑, anzeige‑ und meldepflichtige Vorhaben. Zudem wird der Stand alle vier Jahre überarbeitet. Die Ausgabe 2025 führen die Länder gestaffelt 2025/26 mit Übergangsfristen ein.
Für Bauherr:innen heißt das: Prüfen Sie früh, welche Fassung in Ihrem Bundesland gilt. Dadurch vermeiden Sie Planänderungen. Außerdem gewinnen Sie Spielraum bei Einreichung, Vergabe und Ausführung.
Zunächst: Für wen gelten die Regeln?
Für welche Wohnbauten gilt OIB‑Richtlinie 4 Barrierefreiheit?
Nicht jedes Eigenheim fällt unter die strengen Vorgaben. Die OIB‑Richtlinie 4 greift vor allem bei Mehrfamilienhäusern mit mehr als zwei Wohnungen. Ebenso betrifft sie Gebäude für Menschenansammlungen sowie öffentlich zugängliche Einrichtungen, zum Beispiel Dienststellen, Ordinationen oder Handelsbetriebe. Ein Einfamilienhaus muss hingegen nicht barrierefrei errichtet werden. Planen Sie jedoch ein Mehrfamilienhaus mit mehr als zwei getrennt begehbaren Wohnbereichen, dann sind die Vorgaben einzuhalten.
Die wichtigsten Anforderungen im Überblick
Bei Eingang und Erschließung gilt: Mindestens ein Eingang, idealerweise der Haupteingang oder ein naher Zugang, muss stufenlos erreichbar sein. Somit sind Stufen und unüberwindbare Schwellen zu vermeiden. Hauptgänge benötigen mindestens 1,20 Meter Breite. Für Türen gelten klare Mindestmaße: Haupt- und Wohnungseingänge müssen 90 Zentimeter nutzbare Breite bieten, sonstige Türen mindestens 80 Zentimeter. Wo Höhen zu überwinden sind, regeln Rampen die Erschließung. Das maximale Längsgefälle beträgt 6 Prozent bei barrierefreien Gebäuden; allgemein sind bis zu 10 Prozent zulässig. Quergefälle sind nicht erlaubt. Außerdem sind beidseitige Handläufe und Radabweiser vorzusehen. Am Anfang und Ende sind horizontale Flächen von mindestens 1,20 Meter herzustellen, bei Richtungsänderungen über 45° 1,50 Meter. Zwischenpodeste sind spätestens nach 10 Metern erforderlich und mindestens 1,20 Meter lang. Treppen sollen geradläufig sein. Trittflächen messen mindestens 30 Zentimeter, die Höhe beträgt 16 Zentimeter. Nach maximal 20 Stufen ist ein Podest anzuordnen. Beidseitige Handläufe erhöhen die Sicherheit.
Das ändert sich in der Ausgabe 2025
In der OIB‑Richtlinie 4 Barrierefreiheit präzisiert die Ausgabe 2025 Bewegungsflächen in Wohnungen und Gemeinschaftsbereichen. Außerdem wird die Anordnung von Bedienelementen wie Lichtschaltern, Türöffnern oder Thermostaten genauer festgelegt. Sie müssen in ergonomisch sinnvoller Höhe und Position liegen. Gleichzeitig wird geschärft, welche Wohnungen und Bereiche barrierefrei erreichbar sein müssen. Daher sollten Aufzugsplanung, Schachtmaße und Erschließungswege von Beginn an mitgedacht werden. Bei umfassenden Sanierungen werden Nachrüstpflichten konkreter, etwa beim nachträglichen Einbau von Aufzügen oder der Anpassung von Türbreiten. Wer rechtzeitig plant, setzt Maßnahmen kosteneffizienter um.
Was bedeutet das für Ihr Projekt
Daraus folgen klare Planungsaufgaben. Nachfolgend die wichtigsten Stellhebel.
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Grundriss frühzeitig dimensionieren
Planen Sie Gänge, Bewegungsflächen und Wendekreise großzügig. Dadurch sichern Sie Komfort und vermeiden spätere Kollisionen mit Möbeln oder Technik.
- Gänge mit ausreichender Breite anlegen.
- Wendeflächen in Wohnungen und Fluren vorsehen.
- Zugänge zu Gemeinschaftsräumen ohne Engstellen führen, damit Geräte und Hilfsmittel manövrieren können.
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Türen und Aufzugsschächte richtig bemessen
Beachten Sie Mindestbreiten und Schächte von Beginn an. Denn nachträgliche Anpassungen sind teuer.
- Wohnungs- und Haustüren mit 90 cm nutzbarer Breite einplanen.
- Sonstige Türen mit mindestens 80 cm Breite vorsehen.
- Aufzüge, Schächte und Erschließungswege früh koordinieren, um OIB‑Richtlinie 4 Barrierefreiheit in jedem relevanten Geschoss zu sichern.
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Kosten, Förderung und Termine
Kalkulieren Sie Barrierefreiheit von Anfang an ein. Dadurch bleibt das Budget stabil und Fristen bleiben realistisch.
- Kosten früh und realistisch berücksichtigen.
- Förderangebote der Länder prüfen und nutzen.
- Bei Unsicherheit fachlich prüfen lassen – oder direkt Beratung anfordern.
Ihre nächsten Schritte im Überblick
- Projektstand klären: Neubau oder umfassende Sanierung? Danach prüfen, ob die Vorgaben der OIB‑Richtlinie 4 Barrierefreiheit greifen und welche Fassung im Bundesland gilt.
- Übergangsfristen beachten. Stimmen Sie Einreichtermine früh ab, um unnötige Planänderungen zu vermeiden.
- Grundriss prüfen. Dimensionieren Sie Gänge, Bewegungsflächen und Wendeflächen so, dass spätere Anpassungen entfallen.
- Türmaße festlegen. Halten Sie 90 cm bei Haupt- und Wohnungstüren sowie 80 cm bei sonstigen Türen ein.
- Erschließung planen. Sichern Sie stufenlose Zugänge und prüfen Sie Aufzug, Schachtmaße und Wege.
- Rampen und Treppen bewerten. Beachten Sie 6 Prozent Längsgefälle, Podeste, Handläufe sowie die Stufen‑ und Podestregeln.
- Sanierung: Nachrüstpflichten prüfen. Bewerten Sie Möglichkeiten für Aufzugseinbau und Türbreitenanpassung frühzeitig.
- Budget und Förderung koordinieren. Planen Sie Barrierefreiheit von Beginn an ein und dokumentieren Sie Entscheidungen sauber.
Fazit
Die OIB‑Richtlinien 2025 wirken zunächst komplex. Dennoch eröffnen sie die Chance, von Anfang an nutzer:innenfreundlich und zukunftsfähig zu bauen. Wer Anforderungen früh integriert, spart Zeit, Nerven und Kosten. Gleichzeitig steigt der Wohnkomfort und die Vermarktungschance. Planen Sie daher vorausschauend, binden Sie Fachplaner:innen ein und halten Sie Maße sauber nach. So vermeiden Sie teure Nachbesserungen und schaffen Wohnraum, der heute und morgen überzeugt.
Quellen: forum-verlag.at, ratzinger-bau.at, oib.or.at, oib.or.at, oesterreich.gv.at, wko.at, akademie-herkert.at, land-oberoesterreich.gv.at, klimaaktiv.at, treppenmeister.com