Planen Sie Ihr Haus oder eine Sanierung? Dann sollten Sie jetzt genau hinschauen. Mit den OIB-Richtlinien 2025 greifen in weiten Teilen Österreichs strengere, harmonisierte Bauvorschriften. Dadurch steigen die Anforderungen an Energie, Komfort und Sicherheit – und damit häufig die Baukosten. Wer jedoch rechtzeitig plant, vermeidet teure Anpassungen. Zugleich sichern frühe Entscheidungen realistische Budgets, sauberere Angebote und eine zügige Einreichung. So behalten Bauherr:innen und Investor:innen ihr Projekt im Griff und schaffen Basis für Planung.
OIB-Richtlinien: Das müssen Sie wissen
Die OIB-Richtlinien werden vom Österreichischen Institut für Bautechnik entwickelt. Sie sorgen dafür, dass in allen Bundesländern vergleichbare technische Standards gelten. Dadurch lassen sich Planung, Genehmigung und Ausführung besser abstimmen. Die Regeln decken sechs Hauptbereiche ab: mechanische Festigkeit und Standsicherheit, Brandschutz, Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz, Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit, Schallschutz sowie Energieeinsparung und Wärmeschutz. Damit erhalten Bauherr:innen und Planer:innen eine klare, verbindliche Basis für Entscheidungen entlang des Projektablaufs.
Für Sie heißt das: Anforderungen sind transparent und vergleichbar. Dennoch bleiben länderspezifische Details. Daher klären Sie früh, welche Fassung gilt, und planen Sie entsprechend.
Darum wird 2025 zum Schlüsseljahr
OIB-Richtlinien 2025: Länder und Termine
Die OIB-Richtlinien 2023 wurden am 25. Mai 2023 beschlossen. Maßgeblich ist jedoch, wann Ihr Bundesland diese Fassung für verbindlich erklärt. In Wien gilt sie seit dem 23. Februar 2024. In Kärnten ist sie seit dem 31. Dezember 2024 in Kraft. In Niederösterreich gilt sie seit dem 18. März 2025. Für die übrigen Bundesländer liegen noch keine konkreten Termine vor; dort gelten weiterhin die OIB-Richtlinien von 2019. Prüfen Sie daher den Standort und richten Sie den Zeitplan danach aus.
Diese Änderungen beeinflussen Ihr Budget
Vor allem die Richtlinie 6 verschärft die Anforderungen an Energieeinsparung und Wärmeschutz. Folglich werden dickere Dämmschichten, bessere Fenster und effizientere Heizsysteme zur Pflicht. Diese Maßnahmen sind sinnvoll, verursachen jedoch höhere Initialkosten. Neu ist außerdem der verpflichtende Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes (Überhitzungsbegrenzung). Dadurch dürfen sich Gebäude im Sommer nicht zu stark aufheizen. Betroffen sind Fenstergröße und -ausrichtung, Verschattung sowie die Speicherfähigkeit der Bauteile. Außerdem präzisiert die Richtlinie 4 die Barrierefreiheit (hindernisfreie Nutzung). Ergänzend gibt es Anpassungen im Brandschutz, die Planung, Materialwahl und Gliederung des Gebäudes betreffen.
Anwendung: Timing und Einreichfristen
Für die Anwendung zählt das Einreichdatum (Datum der Baueinreichung), nicht der Baubeginn. Wenn Sie noch nach den alten Regeln bauen möchten, handeln Sie daher rasch. Zunächst prüfen Sie, ob eine frühere Einreichung fachlich und wirtschaftlich sinnvoll ist, denn nachträgliche Änderungen sind meist teurer als eine von Beginn an abgestimmte Lösung. Zudem können Bundesländer Übergangsbestimmungen und Abweichungen festlegen. Erkundigen Sie sich bei Gemeinde oder Planer – oder Beratung anfordern. Dokumente und Nachweise sollten termingerecht vorbereitet werden, damit die Einreichung vollständig und prüffähig ist.
Konkrete Sofort-Maßnahmen für Sie
Mit diesen Schritten sichern Sie Kosten, Qualität und Termine.
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Rechtslage klären, Einreichfenster nutzen
Klären Sie, welche Richtlinien gelten und bis wann, um das Einreichfenster realistisch zu bewerten.
- Mit Planer die Rechtslage prüfen
- Termine und Übergangsfristen Ihres Bundeslands abgleichen
- Frühere Einreichung fachlich, zeitlich und finanziell prüfen; gegebenenfalls Zeitplan sofort anpassen
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Planung an neue Standards anpassen
Integrieren Sie die Anforderungen früh. So reduzieren Sie Änderungen.
- Fassadenaufbau mit ausreichender Dämmstärke festlegen
- Fensterflächen, Orientierung und Verschattung frühzeitig optimieren
- Effiziente Haustechnik von Beginn an mitplanen und dimensionieren
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Komfort, Barrierefreiheit, Brandschutz
Planen Sie Komfort, Barrierefreiheit und Brandschutz frühzeitig mit.
- Barrierefreiheit mit sinnvollen Reserven einplanen
- Sommerlichen Wärmeschutz fachgerecht und nachweisbar sicherstellen
- Brandschutz bei Materialwahl und Gliederung des Gebäudes berücksichtigen
Checkliste: Ihre nächsten Schritte
- Projektstandort und geltende OIB-Fassung prüfen; danach entscheiden, ob Sie noch nach 2019 oder bereits nach 2023 einreichen.
- Einreichdatum realistisch planen und mit allen Beteiligten abstimmen; Puffer einplanen.
- Energiekennwerte und Wärmeschutz nach Richtlinie 6 berechnen lassen; Dämmung, Fenster und Heizung darauf abstimmen.
- Sommerlichen Wärmeschutz über Verschattung und Orientierung schlüssig nachweisen.
- Fensterflächen und Verschattung architektonisch sinnvoll abstimmen.
- Barrierefreiheit nach der präzisierten Richtlinie 4 umsetzen; Reserven einplanen, um Anpassungen zu vermeiden.
- Brandschutzanforderungen früh mit der Planung verzahnen; Materialwahl, Bauteilklassen und Abschottungen rechtzeitig festlegen, um Umplanungen zu vermeiden.
- Mehrkosten durch neue Standards transparent kalkulieren; Angebote vergleichen und den Zeitplan so wählen, dass Nachträge möglichst vermieden werden.
Fazit
Die OIB-Richtlinien 2023 sind beschlossen und wirken bereits. 2025 wird daher für viele Projekte zum Kostentreiber – wenn die Planung zu spät reagiert. Berücksichtigen Sie Fristen, Nachweise und Details früh, damit Budget und Qualität stabil bleiben. Zudem steigern bessere Dämmung und Wärmeschutz Komfort und Zukunftssicherheit. Mit Blick auf die OIB-Richtlinien 2025 gilt: Wer sauber plant, erhält verlässliche Zahlen und erspart sich teure Umplanungen.
Quellen: oib.or.at (Richtlinien, Kernaufgaben), ztkammer.at (Rechtsinfo), wien.arching.at (Baurecht), wko.at (Fachinfo), holzbauaustria.at (Änderungen 2023)