Ab 13. Jänner 2026 gelten in Österreich neue Grenzwerte für PFAS im Trinkwasser. Diese per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen, oft als sehr langlebige Ewigkeitschemikalien bezeichnet, stecken in Beschichtungen, Reinigungsmitteln und Feuerlöschmitteln und können so ins Wasser gelangen. Dieser Überblick ordnet die PFAS Grenzwerte Trinkwasser ein, erklärt, was sich ändert, wer betroffen ist und welche sinnvollen Schritte Sie jetzt vorbereiten. Wer früh plant, schützt Gesundheit, Haushalt und Budget langfristig und transparent.
So wirken PFAS Grenzwerte Trinkwasser ab 2026
Seit Februar 2024 ist es fix: Die Trinkwasserverordnung führt den Parameter PFAS-Summe ein. Damit werden PFAS Grenzwerte Trinkwasser verbindlich. Ab 13. Jänner 2026 darf die Summe von 20 ausgewählten, besonders bedenklichen PFAS im Trinkwasser 0,1 Mikrogramm pro Liter nicht überschreiten. PFAS steht für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen; sie sind extrem langlebig und weit verbreitet. Deshalb setzen Behörden eine strenge Grenze. Die Vorgabe zeigt deutlich, dass Vorsorge Priorität hat. Frühzeitige Planung hilft, Prüfungen, Dokumentation und gegebenenfalls Aufbereitung rechtzeitig sicher zu erfüllen.
Die Zahl wirkt klein, ist aber bewusst streng gewählt und signalisiert, wie ernst das Thema bewertet wird. Entsprechend braucht es klare Zuständigkeiten, saubere Nachweise und verlässliche Abläufe.
Was bedeutet das konkret für Sie?
Wer betroffen ist: Brunnen, Anlagen, Haushalte
Verfügen Sie über einen eigenen Brunnen, eine Quartiersanlage oder eine Kleinkläranlage, sind Sie ab 2026 selbst für die Trinkwasserqualität verantwortlich – inklusive Dokumentation. Daher sollten Sie Prüfungen planen und die Probenahme fachgerecht ermöglichen. Alle anderen Haushalte beziehen Wasser vom Versorger. Diese Unternehmen müssen PFAS überwachen und die PFAS Grenzwerte Trinkwasser einhalten; Sie brauchen also keine eigenen Tests, solange Werte passen. Beruhigend: Eine österreichweite Stichprobe mit 343 Proben meldete bisher keine Beanstandungen.
Planung beim Neubau und bei der Sanierung
Wer neu baut oder saniert, sollte PFAS-Fragen gleich in die Haustechnik integrieren. Zunächst planen Sie Probenahmestellen ein, hygienisch zugänglich: nach der Aufbereitungsanlage und an der Übergabestelle zur Hausinstallation. Dadurch vermeiden Sie spätere Umbauten. Danach legen Sie fest, wie Puffer-, Filter- oder Aufbereitungssysteme dokumentiert werden. Moderne Pläne enthalten Schema, Wartungsintervalle und Messpunkte. Anschließend regeln Sie Wartung und Verantwortung, etwa für Aktivkohlefilter, vertraglich und mit Budget. Prüfen Sie zudem, ob Liefer- und Prüfzyklen zum Bauzeitenplan passen; im Zweifel berücksichtigen Sie die PFAS Grenzwerte Trinkwasser. Bei Fragen können Sie jederzeit eine Beratung anfordern.
Aufgaben für Hausverwaltungen
Für die Verwaltung von Häusern gelten ab 2026 klare Abläufe. Fordern Sie regelmäßig Analyseergebnisse vom Wasserversorger an und archivieren Sie diese in der Objektdokumentation. Das schafft Transparenz und schützt rechtlich. Meldet der Versorger eine Überschreitung, informieren Sie Bewohner:innen umgehend und leiten Maßnahmen ein. Darüber hinaus prüfen Sie gezielt Optionen der Aufbereitung, beispielsweise Aktivkohlefilter. Vor Entscheidungen braucht es eine Ursachenanalyse und den Abgleich mit PFAS Grenzwerte Trinkwasser; folglich wird das Thema Teil der Budgetplanung.
Änderungen für Bewohner:innen
Oft ändert sich nichts; Meldungen kommen vom Versorger. Abkochen hilft nicht.
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Bauplanung rechtzeitig ausrichten
Probenahme, Dokumentation und Wartung früh einplanen; Prüfungen passen und Umbauten entfallen.
- Probenahme nach Aufbereitung vorsehen
- Übergabestelle zur Hausinstallation gezielt einplanen
- Zugänglichkeit hygienisch sichern, damit Labore normgerecht und einfach Proben ziehen können
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Bestandsobjekte strukturiert prüfen
Dokumente sichten und Status beim Versorger abfragen.
- Aktuelle Analyseergebnisse beim Wasserversorger anfordern
- Objektdokumentation vervollständigen; Prüfzyklen und Zuständigkeiten festhalten
- Bei Auffälligkeiten Informationsketten und Maßnahmenplan vorbereiten
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Brunnen und Budget planen
Untersuchungspläne aktualisieren und Rücklagen bilden.
- Erste PFAS-Tests für 2026 fix buchen
- Wartung von Aktivkohlefiltern vertraglich regeln und terminisieren
- Kostenrahmen für Ursachenanalyse und mögliche Aufbereitung in der Planung berücksichtigen
Konkreter Maßnahmen-Fahrplan
- PFAS als Thema im Projektbriefing verankern und Verantwortliche benennen; dadurch sind Ziele, Prüfpunkte und Fristen zu Beginn klar.
- Probenahmestellen festlegen: nach Aufbereitung und an der Übergabestelle. Lage und Zugänglichkeit in den Plänen dokumentieren.
- Dokumentationskonzept erstellen: Schema der Haustechnik, Wartungsintervalle, Prüfroutinen und Meldewege definieren und zentral ablegen.
- Wartung regeln: Verträge abschließen, Budgets zuweisen und Termine fixieren, insbesondere bei Aktivkohlefiltern.
- Wasserversorger kontaktieren, Analysen anfordern und Ablage klären; auf PFAS Grenzwerte Trinkwasser referenzieren.
- Für Brunnen-Betreiber: Untersuchungsplan aktualisieren und erste PFAS-Tests für 2026 buchen; zudem Probennahme fachgerecht organisieren.
- Bei Auffälligkeiten Ursache ermitteln und geeignete Aufbereitung prüfen, beispielsweise Aktivkohle; anschließend Kosten, Betrieb und Wartung bewerten.
- Kommunikation vorbereiten: Informationsblätter, Aushänge und Kontaktwege definieren, damit Bewohner:innen bei Überschreitungen schnell und klar informiert sind.
Fazit
Die neuen PFAS-Grenzwerte sind keine Panikmache, sondern Vorsorge. Österreichs öffentliche Versorgung arbeitet zuverlässig; bisher zeigen Stichproben keine Beanstandungen. Wer Zuständigkeiten klärt, Probenahme ermöglicht und Wartung organisiert, bleibt souverän. So schützen Sie Gesundheit, Zeit und Budget. Planen Sie jetzt vorausschauend, damit Ihr Trinkwasser 2026 und darüber hinaus sicher bleibt; PFAS Grenzwerte Trinkwasser setzen den Rahmen.
Quellen: Stand Februar 2024, geprüfte Behörden- und Fachseiten: umweltbundesamt.at (Bericht), land-oberoesterreich.gv.at (Infoblatt), verbrauchergesundheit.gv.at (FAQ), ages.at (Monitoring).