Sanierungsbonus 2025: Fristen, Fördersätze, Ablauf kompakt

Sanierungsbonus 2025: Fristen, Fördersätze, Ablauf kompakt

Sanierungsbonus 2025

Sie planen eine Sanierung Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung? Dann ist jetzt Ihr Zeitfenster: Der Sanierungsbonus 2025 wird fortgeführt, die Zuschüsse sind attraktiv, und Leistungen ab dem 3. Oktober 2025 werden anerkannt. Allerdings gilt: Der Antrag muss korrekt vorbereitet sein, sonst verlieren Sie Geld. Deshalb zeigt dieser Überblick, wie Sie Förderquoten, Fristen und Unterlagen optimal nutzen. Wenn Sie Unterstützung wünschen, können Sie hier eine kurze Beratung anfordern.

Darum lohnt sich die Sanierung 2025/26

Gute Nachrichten zuerst: Die Sanierungsoffensive läuft weiter, und der Staat fördert Ihre Investitionen in Effizienz. Ab sofort werden Leistungen anerkannt, die ab dem 3. Oktober 2025 erbracht wurden. Allerdings sollten Sie das Procedere (Ablauf der Antragstellung) genau beachten. Denn nur korrekt gestellte Anträge sichern die Auszahlung. Zudem startet die Online-Antragstellung für den Sanierungsbonus 2025 erst Mitte November 2025 auf der Plattform sanierungsoffensive.gv.at. Planen Sie daher Ihre Schritte frühzeitig und halten Sie alle Nachweise bereit.

Danach entscheiden Sie über Maßnahmen und Budget. Gleichzeitig prüfen Sie, ob Einzelmaßnahmen genügen oder eine umfassende Sanierung sinnvoll ist. So vermeiden Sie Fehlstarts – und steigern die Chance auf die höchste Förderung.

So gehen Sie jetzt am besten vor

Sanierungsbonus 2025: Was sich bei Förderung geändert hat

Die Sanierungsoffensive Neu bringt eine klare Zäsur: Die maximale Förderquote sank von bis zu 75 Prozent auf maximal 30 Prozent. Dennoch bleiben die Zuschüsse attraktiv, da die absoluten Förderungssätze angehoben wurden. Außerdem sorgt ein Budget von 1,8 Milliarden Euro für 2026 bis 2030 für Planungssicherheit. Gleichzeitig wurde das Programm in zwei Säulen gegliedert: Kesseltausch (Austausch auf klimafreundliche Heizsysteme) und Sanierungsbonus 2025 (thermisch-energetische Sanierungen). Somit finden alle Vorhaben eine passende Schiene.

Kategorien und Fördersummen im Überblick

Wie viel Sie erhalten, hängt von der Sanierungsart und dem Sanierungsbonus 2025 ab. Bei Einzelbauteilmaßnahmen ist je Antrag nur eine Maßnahme möglich: Für Fenster und Türen gibt es bis zu 9.000 Euro. Für Fassadendämmung, Dach oder Kellerdecke sind bis zu 5.000 Euro vorgesehen. Bei größeren Vorhaben gelten Pauschalen: Eine Teilsanierung mit 40 Prozent gedämmter Gebäudehülle bringt bis zu 10.000 Euro. Eine umfassende Sanierung im guten Standard bringt bis zu 15.000 Euro, im klimaaktiv Standard (höherer Effizienzstandard) bis zu 20.000 Euro. Zusätzlich bestehen flächenbezogene Förderungen zwischen 200 und 350 Euro pro Quadratmeter Wohnnutzfläche. Dabei wird die jeweils höhere Förderung ausbezahlt. Wichtig: Maximal 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.

Fristen und korrekte Reihenfolge

Für den Erfolg sind Fristen entscheidend. Anerkannt werden Leistungen ab dem 3. Oktober 2025. Die Antragstellung startet Mitte November 2025 auf sanierungsoffensive.gv.at. Die Einreichung muss bis 31. Dezember 2026 erfolgen. Die Umsetzung samt Endabrechnung ist spätestens bis 30. September 2028 abzuschließen. Wichtig: Beim Sanierungsbonus 2025 ist der Antrag immer vor der Auftragserteilung zu stellen. Zunächst planen Sie, danach reichen Sie ein, anschließend warten Sie die Genehmigung ab. Erst danach erteilen Sie den Auftrag. Andernfalls entfällt die Förderung.

Welche Kosten förderfähig sind

Förderfähig sind Material, Planung und Montage. Trennen Sie Kosten sauber.

  1. Kostenarten richtig abrechnen

    Achten Sie früh auf klare Aufteilung. Dadurch vermeiden Sie Rückfragen und sparen Zeit bei der Endabrechnung.

    • Material separat vom Arbeitslohn ausweisen.
    • Planungsleistungen (z. B. Architekt) gesondert darstellen.
    • Bitten Sie Betriebe schon im Angebot um eine klare Trennung aller Positionen.
  2. Kombination mit Landesprogrammen klären

    Ko-Förderungen sind möglich, jedoch oft gedeckelt.

    • Prüfen Sie vorab die genauen Regeln Ihres Bundeslandes.
    • Rechnen Sie nicht mit addierten Beträgen; es gelten Obergrenzen.
    • Dokumentieren Sie jede Beihilfe, da sie die Gesamtförderung beeinflusst.
  3. Nachweise und Dokumente

    Für größere Vorhaben gelten höhere Anforderungen an Belege.

    • Energieausweis (Bewertung des Energiebedarfs) bereitstellen.
    • Rechnungen vollständig und nachvollziehbar mit Maßnahmenbezug einreichen.
    • Bewahren Sie alle Unterlagen bis zur Endabrechnung am 30. September 2028 bei der zuständigen Stelle (Kommunalkredit Public Consulting) auf.

Praktische Schritte für Ihren Antrag

  1. Jetzt mehrere Angebote einholen und vergleichen. Achten Sie auf klare Positionen, damit die Abrechnung reibungslos funktioniert.
  2. Zeitpuffer einplanen: Ab Mitte November 2025 startet das Portal für den Sanierungsbonus 2025. Rechnen Sie mit Andrang.
  3. Energieausweis beschaffen, sofern eine Teil- oder umfassende Sanierung geplant ist. Starten Sie früh, da die Erstellung Zeit beansprucht.
  4. Antrag vor Auftragserteilung stellen. Andernfalls entfällt die Förderung.
  5. Budgetmittel beachten: Bearbeitung nur solange Mittel da sind. Reichen Sie rasch ein.
  6. Regionale Programme prüfen und mit dem Bundesbonus abstimmen. So vermeiden Sie Deckelungen und sichern die beste Kombination.
  7. Unterlagen strukturieren: Angebote, Verträge, Rechnungen und Zahlungsnachweise geordnet ablegen. Dadurch beschleunigen Sie die Endabrechnung bis 30. September 2028.
  8. Maßnahmenwahl festlegen: Zunächst Einzelmaßnahme oder Paket entscheiden, danach Pauschalen mit flächenbezogener Förderung vergleichen und die höhere Variante nutzen.

Fazit

Die Sanierungsoffensive 2025/26 bietet Ihnen ein großzügiges, zugleich klar strukturiertes Förderumfeld. Zwar ist die Förderquote auf 30 Prozent begrenzt, dennoch sind die Pauschalen attraktiv und planbar. Entscheidend sind die Fristen: Leistungen ab 3. Oktober 2025, Antragstellung ab Mitte November 2025, Einreichung bis 31. Dezember 2026 und Abschluss bis 30. September 2028. Wer jetzt Angebote einholt, Unterlagen ordnet und den Antrag rechtzeitig stellt, sichert sich mit dem Sanierungsbonus 2025 die bestmögliche Förderung.

Quellen: sanierungsoffensive.gv.at, internorm.com, umweltfoerderung.at, kurier.at, sanierungsoffensive.gv.at, bmluk.gv.at, infina.at, wko.at

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