Trinkwasserpflicht 2026: Pflichten, Fristen, Risiken erklärt

Trinkwasserpflicht 2026: Pflichten, Fristen, Risiken erklärt

Trinkwasserpflicht 2026

Ab 1. Jänner 2026 gelten in Österreich neue Vorgaben für die Trinkwasserhygiene. Diese Trinkwasserpflicht 2026 setzt die EU‑Trinkwasserrichtlinie konkret um. Für viele Gebäude bedeutet das regelmäßige Risikobewertungen der Warmwasseranlage statt einzelner Proben. Dadurch steigt die Sicherheit, aber auch der Organisationsbedarf. Ein‑ und Zweifamilienhäuser sind grundsätzlich befreit. Mehrparteienhäuser und Gebäude mit öffentlicher Nutzung müssen jedoch handeln, um Legionellen wirksam vorzubeugen.

So erfüllen Sie die Trinkwasserpflicht 2026

Die Richtlinie verlangt eine umfassende Risikobewertung der Trinkwasseranlage. Statt starrer Vorgaben nach Gebäudetyp zählt künftig die Nutzung. Entsprechend variieren die Anforderungen. Entscheidend ist die Gesamtfunktion: Fließwege, Zirkulation, Temperaturen und mögliche Stagnation. Einzelne Wasserproben reichen daher nicht mehr. Die österreichische ÖNORM B1921 beschreibt Vorgehen und Dokumentation. So werden Schwachstellen systematisch erkannt und präventiv behoben.

Ein‑ und Zweifamilienhäuser sind grundsätzlich ausgenommen. Sobald jedoch eine gewerbliche Nutzung vorliegt, etwa eine Ferienvermietung mit Duschen, greifen die Pflichten. Für viele Privatbesitzer ist das eine Entlastung.

In größeren Bauten ändern sich Abläufe.

Wer betroffen ist und wie oft geprüft wird

Betroffen sind Mehrparteienhäuser mit zentraler oder dezentraler Warmwasseraufbereitung. Ebenso gelten die Vorgaben für Hotels, Pensionen und Gaststätten. Darüber hinaus umfassen sie Pflege‑ und Gesundheitseinrichtungen, Schulen sowie Bürogebäude. Weitere Gebäude mit öffentlicher Wassernutzung fallen ebenfalls darunter. Für diese Objekte sind Kontrollen künftig alle drei Jahre fällig, im Rahmen der Trinkwasserpflicht 2026. Dadurch entsteht Planungssicherheit und die Trinkwassersicherheit bleibt nachweisbar.

Risikobewertung: Was jetzt im Betrieb zählt

Ab 1. Jänner 2026 ist eine systematische Bewertung der gesamten Anlage Pflicht. Ein akkreditierter Fachbetrieb analysiert nicht nur Laborbefunde, sondern prüft auch Leitungsnetze auf Totleitungen (ungenutzte Abschnitte), die Temperaturverteilung und den technischen Zustand. Zeigen Ergebnisse eine Überschreitung, folgt ein Risikomanagementplan mit konkreten Sanierungsschritten. Außerdem sind alle Befunde, Maßnahmen und Wartungen nachvollziehbar zu dokumentieren. Bereits bei Bau oder Sanierung sind zugängliche Probenahmestellen einzuplanen. Für die Umsetzung empfiehlt sich fachliche Begleitung – Beratung anfordern.

Legionellen kurz und klar erklärt

Legionellen sind Bakterien, die sich in warmem Wasser vermehren und über Aerosole, also feinste Tröpfchen in der Luft, eingeatmet werden. Dadurch kann die Legionärskrankheit entstehen, eine schwere Lungenentzündung. Daher verlangt die Richtlinie mehr Prävention. Entscheidend ist, stagnierendes Wasser und kritische Temperaturen zu vermeiden. Folglich helfen korrekte Zirkulation, ausreichend heißes Warmwasser und regelmäßige Kontrollen, das Risiko für Bewohner:innen deutlich zu senken.

Die Neuerungen im kompakten Überblick

Die drei Kernpunkte zeigen, worauf es ab 2026 ankommt – kurz zusammengefasst.

  1. Risikobewertung statt Einzelproben

    Statt einzelner Proben zählt das System. Daher werden Flüsse, Temperaturen und Stagnation bewertet.

    • Totleitungen konsequent identifizieren
    • Zirkulations- und Vorlauftemperaturen regelmäßig prüfen
    • Technischen Zustand von Leitungen und Speichern beurteilen, um Schwachstellen frühzeitig zu erkennen
  2. Betroffene Gebäude und Prüffristen

    Pflicht gilt für Gebäude mit öffentlicher Nutzung. Weitgehend.

    • Mehrparteienhäuser mit zentraler oder dezentraler Warmwasseraufbereitung
    • Hotels, Pensionen und Gaststätten, zudem Schulen und Bürogebäude
    • Pflege‑ und Gesundheitseinrichtungen; Prüfung alle drei Jahre
  3. Pflichten für Betreiber:innen

    Überschreitungen erfordern Maßnahmenpläne. Außerdem gilt Dokumentationspflicht.

    • Risikomanagementplan bei Überschreitung erstellen
    • Alle Befunde, Wartungen und Maßnahmen nachvollziehbar dokumentieren
    • Probenahmestellen bereits bei Bau oder Sanierung gut zugänglich einplanen

Ihre nächsten Schritte 2025–2026

  1. Beauftragen Sie bis November/Dezember 2025 einen akkreditierten Fachbetrieb für die Erstbewertung, damit Sie ab 2026 regelkonform starten.
  2. Prüfen Sie Bestandsanlagen auf Stagnation und Totleitungen; planen Sie gegebenenfalls Modernisierungen der Zirkulation.
  3. Passen Sie Wartungsverträge mit Hausverwaltung und Installateur:innen an, sodass regelmäßige Prüfungen und Fristen automatisch eingehalten werden.
  4. Stellen Sie Warmwasser ausreichend heiß ein; achten Sie gleichzeitig auf Energieeffizienz.
  5. Planen Sie zugängliche Probenahmestellen bei Bau oder Sanierung.
  6. Richten Sie eine strukturierte Dokumentation ein, um Befunde, Maßnahmen und Wartungen lückenlos nachzuverfolgen und vorzulegen.
  7. Reservieren Sie Budget für Erstbewertung und mögliche Sanierungsschritte. Dadurch vermeiden Sie Verzögerungen und sichern die Trinkwasserqualität verlässlich ab.
  8. Klären Sie Zuständigkeiten im Team: Eigentümer, Verwaltung und Fachbetriebe. So weiß jede Partei, wer meldet, prüft, dokumentiert und umsetzt.

Fazit

Ab 1. Jänner 2026 gelten europaweit abgestimmte Standards auch in Österreich. Das stärkt Gesundheit und Werterhalt Ihrer Immobilie. Wer jetzt plant, spart später Aufwand. Daher lohnt es, 2025 die Erstbewertung zu beauftragen und Verträge anzupassen. So starten Sie gelassen in den neuen Standard und erfüllen Prüfpflichten ohne Hektik. Gleichzeitig senken Sie das Risiko für Legionellen und schaffen nachweisbare Sicherheit für Bewohner:innen und Nutzer:innen.

Quellen: energie-effizient-heizen.at, immobilienscout24.de, halle.de, aqua-free.com, empowerdx.de, agrolab.com, sozialministerium.gv.at, tuv.at, techem.com – Auswahl, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

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