Wohnbauförderung Burgenland 2025: 0,9 % fix, 30 Jahre

Wohnbauförderung Burgenland 2025: 0,9 % fix, 30 Jahre

Wohnbauförderung Burgenland 2025

Sie möchten Ihr älteres Eigenheim im Burgenland zukunftsfit machen? Dann lohnt sich der Blick auf die Wohnbauförderung Burgenland 2025: Das Land unterstützt thermische Sanierungen (energetische Verbesserung von Gebäudehülle und Technik) mit einem Sonderpaket. Dabei gelten 0,9 % Zinsen fix über 30 Jahre und Zuschläge für Komplettsanierungen. Außerdem wird der Ausstieg aus Gas, Heizöl oder Kohle belohnt. Allerdings ist Eile geboten: Anträge sind nur bis 31. Dezember 2025 möglich.

So nutzen Sie die Wohnbauförderung Burgenland 2025

Im Rahmen der Sonderförderrichtlinien der Wohnbauförderung Burgenland 2025 fördert das Land ausschließlich Sanierungen, die auf einer professionellen Energieberatung (qualifizierte Analyse und Konzept) beruhen. Ziel ist es, Gebäude für effiziente alternative Heizungssysteme fit zu machen und klimaschädliche Energieträger zu ersetzen. Die zentrale Voraussetzung: Sie steigen vollständig aus fossilen Energieträgern aus – konkret aus Gas, Heizöl oder Kohle. Ein bloßer Tausch auf eine Gas-Brennwerttherme reicht daher nicht. Stattdessen fokussiert das Land auf Wärmepumpen, Biomasse oder Fernwärme.

Wichtig ist zudem das Timing: Die Mittel werden nach Maßgabe des Landeshaushalts vergeben. Daher empfiehlt sich rasches, geordnetes Vorgehen, um Budgetrisiken zu vermeiden. Planen Sie rechtzeitig; die Förderung im Rahmen der Wohnbauförderung Burgenland 2025 gilt, solange Mittel verfügbar sind.

Anträge bis 31. Dezember 2025

Wohnbauförderung Burgenland 2025: 0,9 % fix, 30 Jahre

Die Förderung erfolgt als zinsvergünstigtes Darlehen im Rahmen der Wohnbauförderung Burgenland 2025. Verzinsung: 0,9 % pro Jahr, fix über die gesamte Laufzeit. Laufzeit: 30 Jahre mit 60 Halbjahresannuitäten (zwei Raten pro Jahr). Rückzahlung: je 1,91 % des Darlehensvolumens pro Halbjahr. Zum Vergleich: Baukredite am Markt liegen deutlich über 3 %, oft bei 4–5 %. Daher kann die Zinsersparnis über 30 Jahre bei 50.000 Euro schnell mehrere zehntausend Euro betragen. Somit rechnet sich die Sanierung langfristig.

Wer im Burgenland 2025 antragsberechtigt ist

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Eigentümer:in eines Eigenheims, Reihenhauses oder einer Wohnung im Burgenland sind. Im Programm Wohnbauförderung Burgenland 2025 ist es nachrangig, ob Haupt- oder Zweitwohnsitz; entscheidend sind Eigentumsstatus und die Bereitschaft zur energetischen Sanierung. Darüber hinaus können Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG, Gemeinschaft der Wohnungseigentümer) profitieren, wenn sie gemeinschaftliche Maßnahmen umsetzen. Die Modalitäten sollten Sie vorab mit der Wohnbauförderungsstelle klären. Außerdem gilt: Die Förderung wird nach Maßgabe der im Landeshaushalt verfügbaren Mittel gewährt. Daher zahlt sich frühes Handeln aus. Nutzen Sie bei Bedarf eine Erstberatung – jetzt Beratung anfordern.

Welche Maßnahmen gefördert sind

Gefördert werden energetische Sanierungsmaßnahmen, die die Effizienz Ihres Gebäudes spürbar steigern. Dazu zählen die thermische Sanierung der Gebäudehülle (Dämmung von Außenwänden, Dach und Kellerdecke), der Austausch alter Fenster gegen moderne Wärmeschutzverglasung sowie der Heizungstausch auf erneuerbare Systeme. Der Umstieg auf eine erneuerbare Heizung ist zwingend. Im Rahmen der Wohnbauförderung Burgenland 2025 können ergänzend Photovoltaik, Stromspeicher oder Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung eingebunden werden. Maßnahmen sind als Einzelbauteilsanierung oder als umfassende energetische Sanierung möglich. Wer mehrere Schritte kombiniert, erhält höhere Förderbeträge und Boni.

Energieberatung und Energieausweis

Vor dem Antrag sind Energieberatung und Energieausweis Pflicht.

Praktische Tipps für Ihren Antrag

So vermeiden Sie Verzögerungen und sichern sich die besten Konditionen.

  1. Energieberatung zuerst planen

    Lassen Sie die verpflichtende Beratung früh erledigen. Dadurch erkennen Sie Prioritäten und vermeiden Fehlplanungen bei Angeboten und Ablauf.

    • Zunächst rechtzeitig Termin sichern
    • Danach Ergebnisse für das Konzept nutzen
    • Außerdem Angebote auf Basis der Empfehlungen einholen
  2. Komplettsanierung sinnvoll bündeln

    Kombinieren Sie Dämmung, Fenster und Heizung. Dadurch steigen Förderung und Energieersparnis.

    • Zudem reduzieren Sie spätere Baustellenkosten
    • Gleichzeitig passen die Maßnahmen besser zusammen
    • Nicht zuletzt profitieren Sie von Zuschläge n und Bonuszahlungen
  3. Zeit und Budget einplanen

    Rechnen Sie mit mehreren Wochen Bearbeitungszeit. Beginnen Sie erst nach dem Förderbescheid.

    • Zunächst vollständige Unterlagen vorbereiten
    • Danach keine Arbeiten vor der Bewilligung starten
    • Außerdem Puffer für Handwerkertermine berücksichtigen

So gehen Sie Schritt für Schritt vor

  1. Zunächst Vorhaben prüfen und Richtlinien lesen; dadurch klären Sie, ob Ihr Projekt als energetische Sanierung förderfähig ist.
  2. Danach Termin mit der Wohnbauförderungsstelle vereinbaren, um offene Fragen zu Voraussetzungen und Unterlagen zu klären.
  3. Anschließend eine professionelle Energieberatung beauftragen; sie bildet die Basis für das Sanierungskonzept.
  4. Parallel den Energieausweis erstellen lassen; er dokumentiert den energetischen Ist-Zustand des Gebäudes.
  5. Sodann Angebote für Dämmung, Fenster und Heizung einholen; der Heizungstausch muss auf erneuerbare Systeme ausgerichtet sein.
  6. Vor Baubeginn den Antrag einreichen; die Baufreigabe darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 24 Monate sein.
  7. Danach Förderzusage abwarten; das Darlehen wird erstrangig im Grundbuch sichergestellt und nach Marktmitteln vergeben.
  8. Schließlich Maßnahmen umsetzen und Fristen einhalten; anschließend erfolgt die Rückzahlung laut Plan mit 1,91 % je Halbjahr.

Fazit

Die Wohnbauförderung Burgenland 2025 bietet starke Anreize für die thermische Sanierung. Mit 0,9 % Zinsen fix über 30 Jahre und Zuschlägen für umfassende Pakete lohnt sich der Umstieg. Weil der Ausstieg aus Gas, Heizöl oder Kohle Voraussetzung ist, gewinnen erneuerbare Heizungslösungen doppelt. Zudem sinken die Energiekosten langfristig und der Immobilienwert bleibt stabil. Handeln Sie rechtzeitig: Anträge sind bis 31. Dezember 2025 möglich und die Mittel sind begrenzt.

Quellen: apps.bgld.gv.at, apps.bgld.gv.at, burgenland.at, burgenland.at, bmf.gv.at, oesterreich.gv.at, infina.at, ris.bka.gv.at

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