Wohnbauförderung Niederösterreich: Sanierung und 1 % Zins

Wohnbauförderung Niederösterreich: Sanierung und 1 % Zins

Wohnbauförderung Niederösterreich

2026 bringt Bauherrinnen und Bauherren in Niederösterreich spürbare Vorteile. Denn Land und Bund stärken die Wohnbauförderung Niederösterreich. Dadurch rücken Sanierung und Neubau finanziell näher. Bereits jetzt können Sie sich für die Sanierungsoffensive registrieren und rückwirkend profitieren. Außerdem zeigen wir, welche Förderstufen gelten, welche Nachweise nötig sind und wie der Neubau mit 1 % Darlehen funktioniert. So planen Sie Ihr Projekt solide und nutzen Budgets rechtzeitig.

Sanierung: So nutzen Sie bis zu 30 % Zuschuss

Die Sanierungsoffensive 2026 läuft österreichweit. Ab sofort ist die Registrierung möglich. Anerkannt werden alle Arbeiten, die seit dem 3. Oktober 2025 erbracht wurden. Das ist rückwirkend ein klarer Vorteil, insbesondere wenn Sie bereits renovieren. Gefördert werden bis zu 30 Prozent Ihrer förderungsfähigen Investitionskosten. Daher ergeben sich bei größeren Vorhaben schnell vier- oder fünfstellige Beträge. Zudem ist die Abwicklung klar strukturiert, sodass Sie Planung und Finanzierung gut verzahnen können.

Prüfen Sie früh, welche Maßnahmen in Frage kommen. Danach wählen Sie die passende Förderstufe. Für Detailfragen lohnt eine kurze Erstberatung. Hier können Sie unkompliziert Beratung anfordern und Ihr Vorhaben prüfen lassen.

Arbeiten ab 3.10.2025 zählen rückwirkend

Förderstufen Sanierung: Wohnbauförderung Niederösterreich

Je nach Umfang staffeln sich die Zuschüsse: Bei der Einzelbauteilsanierung erhalten Sie maximal 5.000 €. Voraussetzung sind etwa der Tausch von mindestens 75 % der Fenster oder die Dämmung von mindestens 50 % der Außenwand mit mindestens 14 cm. Bei der Teilsanierung sind bis zu 10.000 € möglich, wenn die Energiekennzahl (jährlicher Energiebedarf pro m²) um mindestens 40 % sinkt. Bei der umfassenden Sanierung gibt es bis zu 15.000 €, mit klimaaktiv Standard (strengerer Effizienz-Standard) sogar 20.000 €. Danach muss die Energiekennzahl je nach Gebäudegeometrie zwischen 27 und 56 kWh/m² liegen.

Registrierung: Nachweise und Fristen im Überblick

Für die Registrierung gelten klare Rahmenbedingungen. Es gibt keine Einkommensprüfung, und ein Hauptwohnsitz ist nicht erforderlich. Dadurch können auch Investorinnen und Investoren sowie Nutzerinnen und Nutzer von Wochenendhäusern profitieren. Allerdings benötigen Sie zwingend ein Energieberatungsprotokoll (Beratungsbericht) oder einen Energieausweis (Gebäudeenergiepass). Damit weisen Sie die energetische Verbesserung nach und dokumentieren IST- und SOLL-Zustand. Die Endabrechnung ist fristgebunden: Bei der Einzelbauteilsanierung innerhalb von neun Monaten nach Registrierung, bei größeren Projekten spätestens bis 30. September 2028. Daher sollten Sie Zeitplan und Dokumentation früh abstimmen und Rechnungen strukturiert sammeln. Zudem erleichtert eine gute Vorbereitung die Antragstellung erheblich.

Neubau: Punkte bringen 1 % Zinsen

Für Neubauten und Eigentum bietet Niederösterreich ein zinsgünstiges Darlehen: 1 % garantierter Zinssatz, Laufzeit 27,5 oder 34,5 Jahre. Die Förderhöhe ergibt sich aus einem Punktesystem. Berücksichtigt werden eine energieeffiziente und nachhaltige Bauweise als Basisförderung sowie Boni für Haustechnik, Sicherheit und Ökologie. Zusätzlich zählt die Lagequalität: Wer im Ortskern baut oder in einer Abwanderungsgemeinde investiert, sammelt Extra-Punkte. Familien mit Kindern profitieren ebenfalls. Die Rückzahlung ist gestaffelt, daher zahlen Sie in den ersten Jahren weniger. Somit gewinnen Sie finanziellen Spielraum für Ausbau und Einrichtung.

Digital einreichen ab 2026: zur Förderung

Ab 2026 läuft die Einreichung digital und wird schneller bearbeitet.

  1. Heizungstausch clever koordinieren

    Förderungen kombinieren ist möglich. Doppelförderung ist tabu. Planen Sie den Tausch daher abgestimmt.

    • Zunächst Bundesprogramme prüfen.
    • Danach Landesregeln und alle Fristen sorgfältig abgleichen.
    • Abschließend Maßnahmen so trennen, dass keine Position doppelt gefördert wird.
  2. Fristen und Budgets im Auge

    Registrieren Sie früh. Budgets sind begrenzt.

    • Registrierung bis 31. Dezember 2026 weiterhin möglich.
    • Allerdings: Mittel können vorab erschöpft sein, daher nicht zögern.
    • September/Oktober 2026 könnte bereits eng werden, folglich früh starten.
  3. Nachweise frühzeitig sichern

    Energieausweis oder Beratungsprotokoll sind Pflicht.

    • Zunächst Expertin oder Experten beauftragen.
    • Danach IST- und SOLL-Zustand sehr sauber dokumentieren.
    • Anschließend Belege sammeln und für die Endabrechnung vorbereiten.

Ihre Schritte zur Förderung

  1. Sanierungs- oder Neubauziel festlegen und Budgetrahmen definieren. Dadurch wählen Sie gezielt die passende Fördervariante.
  2. Energieberatung beauftragen und Nachweise klären. So erkennen Sie, wie die Energiekennzahl verbessert werden kann.
  3. Förderstufe wählen: Einzelbauteil, Teil- oder umfassende Sanierung; alternativ Neubauförderung. Voraussetzungen und Beträge prüfen.
  4. Planung und Kostenvoranschläge erstellen; danach Zeitplan und Fristen abstimmen.
  5. Jetzt registrieren und Unterlagen vollständig digital hochladen.
  6. Maßnahmen ab 3.10.2025 anerkennen lassen; daher Arbeiten dokumentieren und Rechnungen sammeln.
  7. Endabrechnung fristgerecht einreichen: bei Einzelbauteil binnen neun Monaten, sonst bis 30. September 2028.
  8. Neubau: Punkte optimieren (Bauweise, Haustechnik, Sicherheit, Ökologie, Lage, Familie) und Laufzeit 27,5 oder 34,5 Jahre wählen.

Fazit

Mit der Sanierungsoffensive 2026 sichern Sie sich bis zu 30 % Zuschuss, gestaffelt nach Umfang und energetischem Ergebnis. In Niederösterreich überzeugt zusätzlich die Neubauförderung mit 1 % Darlehen und Punktesystem, während die Rückzahlung anfangs geringer ausfällt. Gleichzeitig gilt: Nachweise früh organisieren, Fristen beachten und Doppelförderungen vermeiden. Wer jetzt plant, nutzt Budgets effizient und bringt sein Projekt planbar voran.

Quellen: energie-noe.at, noe.gv.at, noe.gv.at, oesterreich.gv.at, noe.gv.at, bmf.gv.at, infina.at, infina.at

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